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   LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 441/15   

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LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 441/15 (https://dejure.org/2016,23127)
LG Bonn, Entscheidung vom 17.06.2016 - 1 O 441/15 (https://dejure.org/2016,23127)
LG Bonn, Entscheidung vom 17. Juni 2016 - 1 O 441/15 (https://dejure.org/2016,23127)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz eines Pkw-Käufers wegen Unmöglichkeit der Übergabe des Fahrzeugs aufgrund eines Diebstahls vom Betriebsgelände des Verkäufers; Anforderungen an die Schuldhaftigkeit des Unvermögens zur Herausgabe des gekauften Fahrzeug bei Annahmeverzug des ...

  • ra.de
  • RA Kotz

    Gebrauchtwagenkaufvertrag - Nichterfüllung infolge Fahrzeugdiebstahls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unmöglichkeit der Übergabe des Fahrzeugs aufgrund eines Diebstahls vom Betriebsgelände des Verkäufers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 8 U 97/04

    Gewerblicher Gebrauchtwagenhandel: Gewährleistungsrecht des Käufers bei

    Auszug aus LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 441/15
    Der Beklagten ist die von ihr gemäß § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB geschuldete Übergabe des streitgegenständlichen Fahrzeuges als Stückschuld (vgl. nur MüKo/Emmerich, BGB, 7. Aufl. 2016, § 243 Rd.9) und damit die Erfüllung ihrer Vertragspflichten durch den Diebstahl auch (subjektiv) unmöglich geworden (§ 275 Abs. 1 BGB), da nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Parteien davon ausgegangen werden muss, dass die Beklagte die Verfügungsmacht über das Fahrzeug nicht mehr zurückerlangen wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.09.2004 - 8 U 97/04 = NJW 2005, 989, 990).
  • BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64

    Ersatzherausgabe nach § 281 BGB

    Auszug aus LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 441/15
    Zwar wirkt sich die Regelung der Beweislast in § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB auch im Fall von § 300 Abs. 1 BGB dahingehend aus, dass die Beklagte dafür Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen muss, dass sie und / oder die Streithelferin als ihre Erfüllungsgehilfin den Diebstahl nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz herbeigeführt haben (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.1987 - VII ZR 172/86 = NJW 1987, 1938, 1939; BGH, Urteil vom 23.12.1966 - V ZR 26/64 = NJW 1967, 622, 625; MüKo/Ernst, BGB, 6. Aufl. 2012, § 300 Rd.3; Palandt/Grüneberg, aaO., § 300 Rd.2 und § 280 Rd.34; Repgen in Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Aufl. 2008, § 300 Rd.1).
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 172/86

    Darlegungs- und Beweislast des Reiseveranstalters gegenüber Inanspruchnahme durch

    Auszug aus LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 441/15
    Zwar wirkt sich die Regelung der Beweislast in § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB auch im Fall von § 300 Abs. 1 BGB dahingehend aus, dass die Beklagte dafür Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen muss, dass sie und / oder die Streithelferin als ihre Erfüllungsgehilfin den Diebstahl nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz herbeigeführt haben (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.1987 - VII ZR 172/86 = NJW 1987, 1938, 1939; BGH, Urteil vom 23.12.1966 - V ZR 26/64 = NJW 1967, 622, 625; MüKo/Ernst, BGB, 6. Aufl. 2012, § 300 Rd.3; Palandt/Grüneberg, aaO., § 300 Rd.2 und § 280 Rd.34; Repgen in Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Aufl. 2008, § 300 Rd.1).
  • BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 305/10

    Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion

    Auszug aus LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 441/15
    Zwar ist zwischen den Parteien durch die Annahme des verbindlichen Verkaufsangebotes der Beklagten durch den Kläger im Sinne der §§ 145ff. BGB ein Kaufvertrag zustande gekommen (BGH, Urteil vom 08.06.2011 - VIII ZR 305/10 = NJW 2011, 2643).
  • BGH, 19.12.1979 - IV ZR 91/78

    Grobe Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kfz auf einem öffentlichen Parkplatz

    Auszug aus LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 441/15
    Die zweifelhafte Frage, ob überhaupt schon das Abstellen auf einem frei zugänglichen unbewachten Parkplatz den Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit trägt (verneinend Staudinger/Caspers, BGB, 2014, § 276 Rd.100 Stichwort "Diebstahl" m.w.N.), und zwar selbst an einer gefährdeten Stelle (verneinend etwa: BGH WM 1997, 587 sogar für einfache Fahrlässigkeit; BGH NJW 1980, 887f. für 3 Wochen an einem Bahnhof; OLG Frankfurt ZfS 1982, 53 für ein Wohngebiet; vgl. ferner MüKo/Grundmann, aaO., § 276 Rd.102 m.w.N.), bedarf deshalb vorliegend keiner Vertiefung.
  • BGH, 19.11.1996 - X ZR 75/95

    Sorgfaltspflichten eines Kfz-Reparaturunternehmens beim Abstellen reparierter

    Auszug aus LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 441/15
    Die zweifelhafte Frage, ob überhaupt schon das Abstellen auf einem frei zugänglichen unbewachten Parkplatz den Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit trägt (verneinend Staudinger/Caspers, BGB, 2014, § 276 Rd.100 Stichwort "Diebstahl" m.w.N.), und zwar selbst an einer gefährdeten Stelle (verneinend etwa: BGH WM 1997, 587 sogar für einfache Fahrlässigkeit; BGH NJW 1980, 887f. für 3 Wochen an einem Bahnhof; OLG Frankfurt ZfS 1982, 53 für ein Wohngebiet; vgl. ferner MüKo/Grundmann, aaO., § 276 Rd.102 m.w.N.), bedarf deshalb vorliegend keiner Vertiefung.
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