Rechtsprechung
LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 441/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- autokaufrecht.info
Diebstahl eines Gebrauchtwagens vor Übergabe - Annahmeverzug des Käufers
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Annahmeverzug, Käufer, Fahrzeugdiebstahl, grobe Fahrlässigkeit
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz eines Pkw-Käufers wegen Unmöglichkeit der Übergabe des Fahrzeugs aufgrund eines Diebstahls vom Betriebsgelände des Verkäufers; Anforderungen an die Schuldhaftigkeit des Unvermögens zur Herausgabe des gekauften Fahrzeug bei Annahmeverzug des ...
- ra.de
- RA Kotz
Gebrauchtwagenkaufvertrag - Nichterfüllung infolge Fahrzeugdiebstahls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unmöglichkeit der Übergabe des Fahrzeugs aufgrund eines Diebstahls vom Betriebsgelände des Verkäufers
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 8 U 97/04
Gewerblicher Gebrauchtwagenhandel: Gewährleistungsrecht des Käufers bei …
Auszug aus LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 441/15
Der Beklagten ist die von ihr gemäß § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB geschuldete Übergabe des streitgegenständlichen Fahrzeuges als Stückschuld (…vgl. nur MüKo/Emmerich, BGB, 7. Aufl. 2016, § 243 Rd.9) und damit die Erfüllung ihrer Vertragspflichten durch den Diebstahl auch (subjektiv) unmöglich geworden (§ 275 Abs. 1 BGB), da nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Parteien davon ausgegangen werden muss, dass die Beklagte die Verfügungsmacht über das Fahrzeug nicht mehr zurückerlangen wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.09.2004 - 8 U 97/04 = NJW 2005, 989, 990). - BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64
Ersatzherausgabe nach § 281 BGB
Auszug aus LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 441/15
Zwar wirkt sich die Regelung der Beweislast in § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB auch im Fall von § 300 Abs. 1 BGB dahingehend aus, dass die Beklagte dafür Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen muss, dass sie und / oder die Streithelferin als ihre Erfüllungsgehilfin den Diebstahl nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz herbeigeführt haben (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.1987 - VII ZR 172/86 = NJW 1987, 1938, 1939; BGH, Urteil vom 23.12.1966 - V ZR 26/64 = NJW 1967, 622, 625;… MüKo/Ernst, BGB, 6. Aufl. 2012, § 300 Rd.3;… Palandt/Grüneberg, aaO., § 300 Rd.2 und § 280 Rd.34;… Repgen in Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Aufl. 2008, § 300 Rd.1). - BGH, 12.03.1987 - VII ZR 172/86
Darlegungs- und Beweislast des Reiseveranstalters gegenüber Inanspruchnahme durch …
Auszug aus LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 441/15
Zwar wirkt sich die Regelung der Beweislast in § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB auch im Fall von § 300 Abs. 1 BGB dahingehend aus, dass die Beklagte dafür Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen muss, dass sie und / oder die Streithelferin als ihre Erfüllungsgehilfin den Diebstahl nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz herbeigeführt haben (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.1987 - VII ZR 172/86 = NJW 1987, 1938, 1939; BGH, Urteil vom 23.12.1966 - V ZR 26/64 = NJW 1967, 622, 625;… MüKo/Ernst, BGB, 6. Aufl. 2012, § 300 Rd.3;… Palandt/Grüneberg, aaO., § 300 Rd.2 und § 280 Rd.34;… Repgen in Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Aufl. 2008, § 300 Rd.1).
- BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 305/10
Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion
Auszug aus LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 441/15
Zwar ist zwischen den Parteien durch die Annahme des verbindlichen Verkaufsangebotes der Beklagten durch den Kläger im Sinne der §§ 145ff. BGB ein Kaufvertrag zustande gekommen (BGH, Urteil vom 08.06.2011 - VIII ZR 305/10 = NJW 2011, 2643). - BGH, 19.12.1979 - IV ZR 91/78
Grobe Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kfz auf einem öffentlichen Parkplatz
Auszug aus LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 441/15
Die zweifelhafte Frage, ob überhaupt schon das Abstellen auf einem frei zugänglichen unbewachten Parkplatz den Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit trägt (verneinend Staudinger/Caspers, BGB, 2014, § 276 Rd.100 Stichwort "Diebstahl" m.w.N.), und zwar selbst an einer gefährdeten Stelle (verneinend etwa: BGH WM 1997, 587 sogar für einfache Fahrlässigkeit; BGH NJW 1980, 887f. für 3 Wochen an einem Bahnhof; OLG Frankfurt ZfS 1982, 53 für ein Wohngebiet;… vgl. ferner MüKo/Grundmann, aaO., § 276 Rd.102 m.w.N.), bedarf deshalb vorliegend keiner Vertiefung. - BGH, 19.11.1996 - X ZR 75/95
Sorgfaltspflichten eines Kfz-Reparaturunternehmens beim Abstellen reparierter …
Auszug aus LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 441/15
Die zweifelhafte Frage, ob überhaupt schon das Abstellen auf einem frei zugänglichen unbewachten Parkplatz den Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit trägt (verneinend Staudinger/Caspers, BGB, 2014, § 276 Rd.100 Stichwort "Diebstahl" m.w.N.), und zwar selbst an einer gefährdeten Stelle (verneinend etwa: BGH WM 1997, 587 sogar für einfache Fahrlässigkeit; BGH NJW 1980, 887f. für 3 Wochen an einem Bahnhof; OLG Frankfurt ZfS 1982, 53 für ein Wohngebiet;… vgl. ferner MüKo/Grundmann, aaO., § 276 Rd.102 m.w.N.), bedarf deshalb vorliegend keiner Vertiefung.