Rechtsprechung
LG Bonn, 18.03.2015 - 13 O 68/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rügeobliegenheit bei einem handelrechtlichen Werklieferungsvertrag
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 18.03.2015 - 13 O 68/14
- OLG Köln, 02.09.2016 - 19 U 47/15
- BGH, 26.06.2019 - VII ZR 326/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 20.06.1991 - 7 U 55/90
Auszug aus LG Bonn, 18.03.2015 - 13 O 68/14
Die "Ablieferung" im Sinne von § 377 Abs. 1 HGB erfolgte erst mit dem Ausladen aus den Transportfahrzeugen an der Betonpumpe (vgl. OLG Köln, Urteil vom 20. Juni 1991, 7 U 55/90, nrwe.de).Eine Wasserzugabe auf Baustellen ist weit verbreitet und wird von Bauleitern und Polieren oftmals stillschweigend geduldet oder - wie etwa in dem dem Urteil des OLG Köln vom 20. Juni 1991, 7 U 55/90, nrwe.de, zugrunde liegenden Fall - sogar selbst von ihnen angeordnet, um eine schnelle und einfache Verarbeitung des Betons zu erreichen.
- OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 3 U 28/05
Gewährleistung beim Tierkauf: Mangelhaftigkeit eines Dressurpferdes wegen einer …
Auszug aus LG Bonn, 18.03.2015 - 13 O 68/14
Daher sind sowohl die eigenen Mitarbeiter als auch die Mitarbeiter beauftragter Fremdfirmen, welche für den Käufer die erforderliche Untersuchung der Ware vornehmen, als Erfüllungsgehilfen des Käufers anzusehen, für deren Verschulden er gemäß § 278 Satz 1 BGB in gleichem Umfang wie für eigenes Verschulden einzustehen hat (…so auch: Caspers, in: Staudinger, BGB, 2014, § 278 Rn. 45 a.E;… Grundmann, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 278 Rn. 24;… Wolf, in: Sorgel, BGB, 12. Auflage, § 278 Rn. 16;… Lorenz, in: Beckscher Online-Kommentar, § 278 BGB Rn. 23; a.A. lediglich: OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Februar 2006 - 3 U 28/05 -, juris, jedoch ohne Begründung und Auseinandersetzung mit der Gegenansicht).
- OLG Köln, 02.09.2016 - 19 U 47/15
Gewährleistungsansprüche wegen Lieferung fehlerhaften Betons
Auf die Berufung der Klägerin wird das Teil- und Grundurteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18.03.2015 (13 O 68/14) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Die Klägerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Bonn vom 18.03.2014, Az. 13 O 68/14, unter Aufhebung der Klageabweisung bezüglich der Beklagten zu 1 insoweit abzuändern, als die Klage gegen die Beklagte zu 1 dem Grunde nach gerechtfertigt ist.
Die Beklagte zu 2 beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 18.03.2015, Az. 13 O 68/14, die Klage gegen sie abzuweisen.
Die Beklagte zu 3 beantragt, unter Abänderung des Teil- und Grundurteils des Landgerichts Bonn vom 18.03.2015, Az. 13 O 68/14, die Klage gegen sie abzuweisen.