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   LG Bonn, 18.06.2013 - 37 T 580/12   

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https://dejure.org/2013,17904
LG Bonn, 18.06.2013 - 37 T 580/12 (https://dejure.org/2013,17904)
LG Bonn, Entscheidung vom 18.06.2013 - 37 T 580/12 (https://dejure.org/2013,17904)
LG Bonn, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - 37 T 580/12 (https://dejure.org/2013,17904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NZG 2013, 1220
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Auferlegung eines Ordnungsgeldes gem § 335 HGB

    Auszug aus LG Bonn, 18.06.2013 - 37 T 580/12
    Diese Auslegung des § 335 HGB hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen gebilligt (Beschluss vom 11.03.2009, Az. 1 BvR 3413/08 = NZG 2009, 874).
  • BVerfG, 01.02.2011 - 2 BvR 1236/10

    Teilweise wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige, teilweise

    Auszug aus LG Bonn, 18.06.2013 - 37 T 580/12
    Eine weitere Herabsetzung des Ordnungsgeldes ist - abgesehen von dem Fall des § 335 Abs. 3 Satz 5 HGB - ebenso wie ein Erlass aus Billigkeitsgründen nicht zulässig, und zwar auch dann nicht, wenn das Gericht das im Einzelfall vorliegende Verschulden - was hier deshalb dahinstehen kann - als gering bewertet (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 01.02.2011, 2 BvR 1236/10).
  • LG Bonn, 13.11.2009 - 30 T 1279/09

    Beitritt einer natürlichen Person als persönlich haftender Gesellschafter einer

    Auszug aus LG Bonn, 18.06.2013 - 37 T 580/12
    Nach der selbst zitierten Rechtsprechung des LG Bonn (30 T 1279/09) und LG Osnabrück (15 T 6/05) kommt es für die Anwendbarkeit von § 264a Abs. 1 Nr. 1 HGB im Hinblick auf die Versäumung der Nachfrist auf den Zeitpunkt der Nachfrist bzw. den Zeitpunkt der Ordnungsgeldentscheidung an.
  • LG Osnabrück, 01.07.2005 - 15 T 6/05

    Publizitätspflicht einer GmbH & Co. KG gem. § 264a Handelsgesetzbuch (HGB) bei

    Auszug aus LG Bonn, 18.06.2013 - 37 T 580/12
    Nach der selbst zitierten Rechtsprechung des LG Bonn (30 T 1279/09) und LG Osnabrück (15 T 6/05) kommt es für die Anwendbarkeit von § 264a Abs. 1 Nr. 1 HGB im Hinblick auf die Versäumung der Nachfrist auf den Zeitpunkt der Nachfrist bzw. den Zeitpunkt der Ordnungsgeldentscheidung an.
  • OLG Köln, 20.07.2016 - 28 Wx 9/16

    Gerichtliche Kontrolle der Bemessung des Ordnungsgeldes wegen verspäteter

    (3) Auch der Beugecharakter - der im fraglichen Bereich gerade mit Blick auf eine richtlinienkonforme Auslegung des gesamten Verfahrens auf eine möglichst effektive Durchsetzung der Publizitätspflichten auszurichten ist - streitet letztlich ebenfalls für eine strenge Sichtweise: Führt man sich vor Augen, dass bei der Androhung von weiteren Ordnungsgeldern anerkanntermaßen eine "spürbare Anhebung" der Ordnungsgelder geboten ist vor dem Hintergrund einer Einwirkung auf den Betroffenen mit dem Ziel der effizienten Durchsetzung der gesetzlichen Publizitätspflichten ( Rausch , in: Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 4. Aufl. 2014, Anhang zu §§ 388 bis 392 FamFG (EHUG) Rn. 8; siehe allgemein für Erhöhung auf 5.000 EUR beim zweiten Ordnungsgeld LG Bonn v. 02.07.2009 - 39 T 193/09, BeckRS 2009, 19310; LG Bonn v. 18.6.2013 - 37 T 580/12, NZG 2013, 1220 und Senat v. 04.01.2016 - 28 Wx 29/15, zur Veröffentlichung bestimmt; v. 02.02.2016 - 28 Wx 20/15, GmbHR 2016, 367; generell auch MüKo-FamFG/ Krafka , 2. Aufl. 2013, § 389 Rn. 1), kann eine zusätzliche Verstärkung dieses Beugecharakters bei gleichförmigen früheren Verstößen nur sachgerecht sein.
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