Rechtsprechung
LG Bonn, 18.09.2007 - 11 O 68/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,73268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 241 Abs. 2 BGB, § 95 Abs. 2 S. 1 TKG 2044, § 4 Nr. 10 UWG, § 4 Nr. 11 UWG
Rücksichtspflicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nutzung der Information über die Kündigung eines Kunden zu eigenen Werbezwecken eines Mitbewerbers auf dem Markt für Telekommunikationsleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.12.1993 - I ZR 285/91
Lexikothek - Telefon-Werbung; Hausbesuche
Auszug aus LG Bonn, 18.09.2007 - 11 O 68/07
Selbst ein Telefonanruf, bei dem nach den Gründen für eine Kündigung gefragt wird, wäre wettbewerbswidrige Werbung (BGH GRUR 1994, 380, 382 - Lexikothek). - BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03
Telefonwerbung für "Individualverträge"
Auszug aus LG Bonn, 18.09.2007 - 11 O 68/07
Insofern gilt nichts anderes als für Begriffe wie Franchise, Factoring usw. Anderes ergibt sich nicht aus dem Urteil des BGH vom 16.11.2006 WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge". - BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00
Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren
Auszug aus LG Bonn, 18.09.2007 - 11 O 68/07
Wie die Antragstellerin zutreffend vorträgt, war die Antragsgegnerin schon unter der Geltung des TKG 1996 verpflichtet, Mitbewerbern den Zugang zu Teilnehmeranschlussleitungen zu ermöglichen (s. BVerwG NVwZ 2001, 1399). - BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03
Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der …
Auszug aus LG Bonn, 18.09.2007 - 11 O 68/07
Selbst wenn ein solcher Vertrag durch Anordnung der Bundesnetzagentur (resp. RegTP) zustande kommt, handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag (BVerwG NVwZ 2004, 1365).
- LG Bonn, 09.10.2007 - 11 O 61/07
Anforderungen an die Bestimmtheit von Anträgen auf Erlass einer einstweiligen …
So hat die Antragsgegnerin im den Parteien bekannten Verfahren 11 O 68/07, das in der mündlichen Verhandlung wegen der zahlreichen rechtlichen Parallelen mehrfach angesprochen worden ist, eine einstweilige Verfügung der Kammer vom 09.05.2007 hinsichtlich der Äußerung eines Anrufers nicht angegriffen, zwischen der Abschaltung eines Anschlusses durch die Antragsgegnerin und der Neuschaltung lägen 14 Tage, in denen der Kunde ohne Festnetzanschluss auskommen müsse.