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   LG Bonn, 18.11.2016 - 1 O 31/15   

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https://dejure.org/2016,60811
LG Bonn, 18.11.2016 - 1 O 31/15 (https://dejure.org/2016,60811)
LG Bonn, Entscheidung vom 18.11.2016 - 1 O 31/15 (https://dejure.org/2016,60811)
LG Bonn, Entscheidung vom 18. November 2016 - 1 O 31/15 (https://dejure.org/2016,60811)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kündigung, Wärmelieferungsvertrag, Entgangener Gewinn, Parteiwechsel, Klageänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen unwirksamer Kündigung des Wärmelieferungsvertrags; Vertragsverletzung durch Einstellung der Abnahmepflicht und Mitwirkungspflicht als Erfüllungsverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 18/02

    Ausserordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses wegen Einstellung des

    Auszug aus LG Bonn, 18.11.2016 - 1 O 31/15
    Diese Kündigungen nebst der ab dem 01.10.2013 eingestellten Abnahme- und Mitwirkungspflicht durch die Beklagte stellen als Erfüllungsverweigerung eine Vertragsverletzung dar (arg. § 281 Abs. 2 BGB), die die Beklagte gegenüber der Klägerin sowohl aus § 281 Abs. 1 BGB als auch aus § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet (vgl. nur Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl. 2016, § 281 Rd.25 und 26 m.w.N. sowie BGH NJW 2005, 1360 - 1362 = juris Rd.36 zu § 326 BGB a.F.).

    Zur Begründung wird auf die Rechtsausführungen unter C.I. der Klageschrift (Bl.## - ## d.A.) verwiesen, die die einschlägige Rechtsprechung und Literatur zur Frage der Zuordnung des vertraglichen Risikos bei Dauerschuldverhältnissen zutreffend zitiert (vgl. auch BGH, Urteil vom 07.10.2004 - I ZR 18/02 = NJW 2005, 1360ff. - kein wichtiger Grund der Betriebseinstellung zur Vermeidung eines Insolvenzverfahren; MüKo/Gaier, BGB, 7. Aufl. 2016, § 314 Rd.10 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus LG Bonn, 18.11.2016 - 1 O 31/15
    Die Kostenquote entspricht den rechnerischen Unterliegensbeträgen der Parteien aus einem Streitwert des verbliebenen Zahlungsantrages (279.484,50 EUR) zuzüglich des Kostenstreitwertes von rund 15.000,00 EUR für den Antrag auf Feststellung der Teilerledigung (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1210; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 3 Rd.16 Stichwort "Erledigung der Hauptsache").
  • OLG Nürnberg, 16.01.1991 - 4 U 3530/90

    Umschulung; Höherbewerteter Beruf; Ersatz des Minderverdienstes;

    Auszug aus LG Bonn, 18.11.2016 - 1 O 31/15
    Denn der Zurechnungszusammenhang bei der Vorteilsausgleichung muss so beschaffen sein, dass er die Vor- und Nachteile sozusagen zu einer Rechnungseinheit verbindet (BGH, aaO.; OLG Nürnberg VersR 1991, 1256).
  • BGH, 21.12.1989 - VII ZR 84/89

    Zulässigkeit einer Klageänderung bei Geltendmachung einer sicherungshalber

    Auszug aus LG Bonn, 18.11.2016 - 1 O 31/15
    Dies folgt daraus, dass die Zulassung dieser Klageänderungen den Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreites ausräumt, sich so ein weiterer Rechtsstreit zwischen den Parteien in Bezug auf weitere Schadensersatzzeiträume vermeiden lässt und dem Gericht kein völlig neuer Streitstoff zur Entscheidung unterbreitet worden ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 505, 506; Zöller/Greger, aaO., § 263 Rd.13 m.w.N.).
  • BGH, 02.06.1987 - VI ZR 198/86

    Vorteilsausgleich bei Mehrverdienst nach Umschulung; Pflicht des Schädigers zur

    Auszug aus LG Bonn, 18.11.2016 - 1 O 31/15
    Zwar gebietet der Gedanke der Vorteilsausgleichung die schadensmindernde Anrechnung von mit einem Schadensereignis korrespondierenden Vorteilen, wenn bei wertender Betrachtung ein Zurechnungszusammenhang der Vor- und Nachteile besteht, die Anrechnung dieser Vorteile mit dem Sinn und Zweck des Schadensersatzanspruches übereinstimmt und die Anrechnung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) für den Geschädigten zumutbar ist, insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Entlastung des Schädigers führt (vgl. BGH NJW 1987, 2741 - 2742 = juris Rd.11; Palandt/Grüneberg, aaO., Vorb. v. § 249 Rd.67ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.1998 - 10 U 123/97

    Schadensersatz wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung bei Miete und

    Auszug aus LG Bonn, 18.11.2016 - 1 O 31/15
    Der daraufhin nachfolgend mit dem Land Bayern geschlossene Übernahme- und Ergänzungsvertrag steht schon vor diesem Hintergrund allenfalls in einem zufälligen Zusammenhang mit den eingangs aufgezeigten schadensbegründenden Pflichtverletzungen der Beklagten (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1998, 1405 - juris).
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