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   LG Bonn, 18.11.2020 - 1 O 125/20   

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https://dejure.org/2020,38087
LG Bonn, 18.11.2020 - 1 O 125/20 (https://dejure.org/2020,38087)
LG Bonn, Entscheidung vom 18.11.2020 - 1 O 125/20 (https://dejure.org/2020,38087)
LG Bonn, Entscheidung vom 18. November 2020 - 1 O 125/20 (https://dejure.org/2020,38087)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1998 - U (Kart) 24/98

    Verstoß gegen Vergabevorschriften: Schadensersatzansprüche des Bieters aus § 26

    Auszug aus LG Bonn, 18.11.2020 - 1 O 125/20
    Daher fallen Baumpflegearbeiten an Straßenbäumen als Instandhaltungsarbeiten unter die "Bauleistungen" i.S. des § 1 VOB/A (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.1998 - U(Kart)24/98 = NJWE-WettbR 1999, 68).
  • OLG Köln, 27.05.2021 - 16 U 192/20

    Vergütungsansprüche für Baumpflegearbeiten aufgrund eines angeblichen Nachtrags

    Die Berufung des Klägers gegen das am 18.11.2020 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 125/20 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des angefochtenen Urteils des LG Bonn vom 18.11.2020, Az. 1 O 125/20, die Beklagte zu verurteilen, an ihn 60.478,78 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.04.2019 zu zahlen, hilfsweise die Sache unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens an das Landgericht zurückzuverweisen.

  • OLG Köln, 07.04.2021 - 16 U 192/20

    Vergütungsansprüche für Baumpflegearbeiten aufgrund eines angeblichen

    Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 18.11.2020 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 125/20 - nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig durch Beschluss zurückzuweisen.

    Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 18.11.2020 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 125/20 - nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig durch Beschluss zurückzuweisen.

  • KG, 17.10.2022 - Verg 7/22

    Erstellung der Berliner Mietspiegel: Antragsbefugnis in einem Vergabeverfahren

    Der Auftraggeber muss sich als Verfasser der Leistungsbeschreibung ihre Fehler entgegenhalten halten lassen und trägt das aus ihnen folgende finanzielle Risiko (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 2010 - I-27 U 1/09 - juris Rn. 59; LG Bonn, Urteil vom 18. November 2020 - 1 O 125/20 - juris Rn. 31; Beck VergabeR/Lampert, 4. Aufl. 2022, GWB § 121 Rn. 20 und 47).
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