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   LG Bonn, 19.01.2007 - 11 T 19/05   

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https://dejure.org/2007,14885
LG Bonn, 19.01.2007 - 11 T 19/05 (https://dejure.org/2007,14885)
LG Bonn, Entscheidung vom 19.01.2007 - 11 T 19/05 (https://dejure.org/2007,14885)
LG Bonn, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - 11 T 19/05 (https://dejure.org/2007,14885)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß der aktuellen Umsetzung der EU-Richtlinie über die Offenlegung von Jahresabschlüssen gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Grundrechte; Möglichkeit eines Zugänglichmachens der Offenlegung eines Jahresabschlusses einer GmbH an jede interessierte Person nach ...

  • Betriebs-Berater

    Verpflichtung zur Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem GG bzw. höherrangigem Recht vereinbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • gmbhr.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Praxis der Offenlegungsverpflichtung im Spiegel aktueller Rechtsprechung (RA und StB Dr. Klaus D. Höfner / RA und StB Sandra Bäumler)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 23.09.2004 - C-435/02

    Springer - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Gesellschaftsrecht -

    Auszug aus LG Bonn, 19.01.2007 - 11 T 19/05
    Er hält diese Bedenken bezogen auf seinen Fall nicht für erledigt durch den Beschluss des EuGH vom 23.9.2004 (BB 2004, 2456).

    Der EuGH (BB 2004, 2456, 2459 f. Rdn. 53 - 57) hat darauf hingewiesen, dass insbesondere Art. 45 und 46 der Vierten Gesellschafts-RL Möglichkeiten bieten, Angaben (zu Jahreabschlüssen) allgemein zu halten und zu verhindern, dass den betreffenden Unternehmen durch die Offenlegung der Daten ein erheblicher Nachteil zugefügt werde.

    Der EuGH hat sich im Beschluss vom 23.9.2004 (BB 2004, 2456) ausführlich mit den Bedenken der vorlegenden Gerichte LG Essen und LG Hagen auseinandergesetzt.

    Der EuGH hat in seiner Entscheidung über die Europarechtskonformität der Offenlegungspflichten (BB 2004, 2456) nicht eine Abwägung im Einzelfall durch die Registergerichte gefordert, sondern die erforderliche europarechtliche Auslegung verbindlich vorgenommen.

    Der EuGH hat sich mit einem entsprechenden Einwand betreffend den Schutz der Pressefreiheit bereits auseinandergesetzt (s. BB 2004, 2456, 2459, Rdn. 45 ff.).

    Zweifel an der Europarechtskonformität der Vorschrift verbleiben nicht, sondern das gefundene Ergebnis steht eindeutig im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH (s. EuGH NJW 1998, 129 (Daihatsu); EuZW 1998, 758 (Kommission / Bundesrepublik Deutschland); BB 2004, 2456).

  • EuGH, 04.12.1997 - C-97/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus LG Bonn, 19.01.2007 - 11 T 19/05
    Der EuGH hat entschieden, dass nach der zugrunde liegenden 1. Richtlinie 68/151/EWG vom 09.03.1968 die Offenlegung des Jahresabschlusses hauptsächlich der Unterrichtung Dritter diene, die die buchhalterische und finanzielle Situation der Gesellschaft nicht kennten oder kennen könnten (NJW 1998, 129, 130).

    Zweifel an der Europarechtskonformität der Vorschrift verbleiben nicht, sondern das gefundene Ergebnis steht eindeutig im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH (s. EuGH NJW 1998, 129 (Daihatsu); EuZW 1998, 758 (Kommission / Bundesrepublik Deutschland); BB 2004, 2456).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE

    Auszug aus LG Bonn, 19.01.2007 - 11 T 19/05
    Folgerichtig hat der EuGH in einer weiteren Entscheidung die frühere Beschränkung des Antragsrechts im deutschen Recht für richtlinienwidrig erklärt (EuZW 1998, 758).

    Zweifel an der Europarechtskonformität der Vorschrift verbleiben nicht, sondern das gefundene Ergebnis steht eindeutig im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH (s. EuGH NJW 1998, 129 (Daihatsu); EuZW 1998, 758 (Kommission / Bundesrepublik Deutschland); BB 2004, 2456).

  • BGH, 24.11.2005 - III ZR 4/05

    Haftung der Bundesrepublik Deutschland wegen gesetzgeberischen Unterlassens;

    Auszug aus LG Bonn, 19.01.2007 - 11 T 19/05
    Entsprechend hat sich auch der BGH in einer Entscheidung zu § 335 HGB nicht zu einer erneuten Vorlage an den EuGH veranlasst gesehen (BGH NZG 2006, 232 = GmbHR 2006, 151).
  • BFH, 19.09.1997 - VI R 32/97

    Geschäftsjubiläum einer Gewerkschaft

    Auszug aus LG Bonn, 19.01.2007 - 11 T 19/05
    Die Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften ist das Äquivalent zu deren beschränkter Haftung (BayObLG BB 1998, 353, 354).
  • BVerfG, 30.01.2006 - 1 BvR 2126/05
    Auszug aus LG Bonn, 19.01.2007 - 11 T 19/05
    Die Verfassungsbeschwerde ist mit Beschluss vom 30.01.2006 - 1 BvR 2126/05 - nicht zur Entscheidung angenommen worden.
  • LG Essen, 25.11.2002 - 45 T 1/02

    Handelsrecht; Vorlage an den EuGH zur Offenlegungspflicht einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus LG Bonn, 19.01.2007 - 11 T 19/05
    Der Beschwerdeführer hat sich ferner die Bedenken des LG Essen (Vorlagebeschluss v. 25.11.2002 - 45 T 1/02 NZG 2003, 579) zu Eigen gemacht.
  • OLG Köln, 08.03.1991 - 2 Wx 1/91

    Gesetzliche Voraussetzungen einer Zwangsgeldfestsetzung; Umfang der

    Auszug aus LG Bonn, 19.01.2007 - 11 T 19/05
    Sie dient insbesondere dem Schutz der Gläubiger und der übrigen Teilnehmer am Wirtschaftsleben (OLG Köln GmbHR 1991, 423, 424).
  • BVerfG, 11.02.2009 - 1 BvR 3582/08

    Keine Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Die ausdrückliche Bezugnahme von § 335a HGB a.F. auf § 140a Abs. 2 FGG a.F. legt vielmehr eine Auslegung nahe, wonach § 140a FGG a.F. an der Übergangsregelung teilhat (vgl. OLG München, NZG 2008, S. 345; LG Köln, Beschluss vom 22. März 2007 - 88 T 3/07 -, [...]; LG Bonn, Beschluss vom 19. Januar 2007 - 11 T 19/05 -, [...]; Bassenge/Herbst/Roth, FGG, 11. Aufl., § 185 Rn. 5; Wenzel, BB 2008, S. 769; a.A. LG Bayreuth, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 13 KH T 2/07 -, [...]).
  • LG Bonn, 30.06.2008 - 11 T 48/07

    § 335 HGB ist verfassungsgemäß - Pflicht einer Gesellschaft in der Insolvenz in

    (2) Die Kammer hat sich im übrigen bereits im Beschluss vom 19.01.2007 - 11 T 19/05, veröffentlicht in NRWE, zur Vorgängerregelung mit der Frage der Verfassungskonformität auseinandersgetzt und u.a. ausgeführt:.
  • LG Bonn, 07.10.2008 - 30 T 122/08

    Verpflichtung zur Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem GG bzw. dem

    Die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn hat bereits entschieden, dass §§ 325, 335 HGB verfassungsgemäß sind (vgl. Beschlüsse vom 19.01.2007, 11 T 19/05, und 30.06.2008, 11 T 48/07, jeweils nrwe.de).
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