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   LG Bonn, 19.06.2020 - 5 S 63/20   

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https://dejure.org/2020,18575
LG Bonn, 19.06.2020 - 5 S 63/20 (https://dejure.org/2020,18575)
LG Bonn, Entscheidung vom 19.06.2020 - 5 S 63/20 (https://dejure.org/2020,18575)
LG Bonn, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - 5 S 63/20 (https://dejure.org/2020,18575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Streit um die Entscheidung über Bestattungsart und Bestattungsort eines Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1877
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Biedenkopf, 17.11.1998 - 3 F 271/98

    Anspruch des geschiedenen Vaters auf Aufnahme seines Namens auf dem Grabstein

    Auszug aus LG Bonn, 19.06.2020 - 5 S 63/20
    Auch nach einer anderen Entscheidung in der Rechtsprechung ist der Inhaber der alleinigen elterlichen Sorge für ein (verstorbenes) Kind auch allein zur Entscheidung über die Bestattungsart und den Bestattungsort befugt (AG Biedenkopf, Beschluss v. 17.11.1998, 3 F 271/98 = juris Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 2 UF 126/18
    Auszug aus LG Bonn, 19.06.2020 - 5 S 63/20
    Hat das erstinstanzliche Gericht seine Rechtswegzuständigkeit bzw. - wie hier - die Zuständigkeit des Zivilgerichts unzutreffend angenommen, so hat das Rechtsmittelgericht diejenige Verfahrensordnung anzuwenden, die für den Streitgegenstand tatsächlich einschlägig ist (Vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 20.12.2018, 2 UF 126/18 = juris Rn. 39 mit Verweis auf Fritzsche NJW 2015, 586, 587 zum umgekehrten Fall).
  • OLG Naumburg, 08.10.2015 - 1 U 72/15

    Recht zur Totenfürsorge: Einstweiliger Rechtsschutz; gewohnheitsrechtlicher

    Auszug aus LG Bonn, 19.06.2020 - 5 S 63/20
    Zudem gibt es nach der obergerichtlichen Rechtsprechung keine Rechtsgrundlage zur gerichtlichen Übertragung der Totenfürsorge auf andere Personen und ein solcher Anspruch kann wegen des Verbotes der Vorwegnahme der Hauptsache auch nicht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemacht werden (OLG Naumburg, Urteil v. 08.10.2015, 1 U 72/15 = juris Rn. 8 f, 10.).
  • LG Paderborn, 26.03.1981 - 2 O 76/81
    Auszug aus LG Bonn, 19.06.2020 - 5 S 63/20
    Nach herrschender Ansicht in der Literatur und des Landgerichts L wird beim Streit der Eltern über die Herausgabe der Kindesleiche § 1632 BGB entsprechend angewendet und es entscheiden die Familiengerichte (LG Paderborn, Beschluss v. 26.03.1981, 2 O 76/81 = juris Rn. 5 f.; JurisPK/ Hamdan BGB Band 4, 9. Aufl. 2020, § 1632 Rn. 11; Staudinger/ Coester , BGB Neubearb. 2015, § 1626 Rn. 38; MüKO/ Küpper , BGB 8. Aufl. 2020, § 1968 Rn. 7).
  • BGH, 28.02.2018 - XII ZR 87/17

    Vorliegen einer bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit oder einer Familiensache;

    Auszug aus LG Bonn, 19.06.2020 - 5 S 63/20
    Vielmehr hat das Rechtsmittelgericht das Verfahren so zu betreiben, wie dies im Falle einer formell richtigen Entscheidung durch die Vorinstanz und dem danach gegebenen Rechtsmittel geschehen wäre (BGH, Beschluss v. 28.02.2018, XII ZR 87/17= juris Rn. 14 f.).
  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 58/91

    Letzter Wille zur Totenfürsorge

    Auszug aus LG Bonn, 19.06.2020 - 5 S 63/20
    Es genügt, wenn der Wille aus den Umständen mit Sicherheit geschlossen werden kann (BGH, Urteil v. 26.02.2019, VI ZR 272/18 = juris Rn. 16 f.; BGH, Urteil v. 26.02.1992, XII ZR 58/91 = juris Rn. 9 f.).
  • BGH, 26.02.2019 - VI ZR 272/18

    Gestaltung einer Grabstätte von Totenfürsorgerecht umfasst

    Auszug aus LG Bonn, 19.06.2020 - 5 S 63/20
    Es genügt, wenn der Wille aus den Umständen mit Sicherheit geschlossen werden kann (BGH, Urteil v. 26.02.2019, VI ZR 272/18 = juris Rn. 16 f.; BGH, Urteil v. 26.02.1992, XII ZR 58/91 = juris Rn. 9 f.).
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