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   LG Bonn, 19.10.2012 - 23 KLs 555 Js 199/12 P - 23/12   

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https://dejure.org/2012,101449
LG Bonn, 19.10.2012 - 23 KLs 555 Js 199/12 P - 23/12 (https://dejure.org/2012,101449)
LG Bonn, Entscheidung vom 19.10.2012 - 23 KLs 555 Js 199/12 P - 23/12 (https://dejure.org/2012,101449)
LG Bonn, Entscheidung vom 19. Oktober 2012 - 23 KLs 555 Js 199/12 P - 23/12 (https://dejure.org/2012,101449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zeit.de (Pressebericht, 19.10.2012)

    Pro-NRW-Demo: Salafist muss für Messer-Attacke auf Polizisten in Haft

  • tagesspiegel.de (Pressemeldung, 19.10.2012)

    Demo eskaliert in Gewalt: Sechs Jahre Haft für Islamisten wegen Messerattacke auf Polizisten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • focus.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.10.2012)

    Salafist Murat K. bereut Messerattacke gegen Polizisten nicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.2006 - 2 StR 180/06

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung; abstrakte

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2012 - 23 KLs 23/12
    Denn für die Erfüllung des Qualifikationstatbestandes des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB ist eine konkrete Lebensgefährdung nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 12.7.2006 - 2 StR 180/06).
  • BGH, 24.03.2011 - 4 StR 670/10

    Landfriedensbruch (Subsidiaritätsklausel: Körperverletzung; Wortsinngrenze;

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2012 - 23 KLs 23/12
    Maßstab für den nach § 125 Abs. 1 StGB vorzunehmenden Vergleich ist dann aber der Strafrahmen der als Strafzumessungsregel ausgestalteten Bestimmung des § 125a S. 1 StGB, der Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren androht (BGH NStZ 2011, 576 (577)).
  • LG Berlin, 06.06.1991 - 20 O 78/91
    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2012 - 23 KLs 23/12
    Bei der Bemessung der konkreten Schmerzensgeldhöhe hat sich die Kammer an bereits ergangener Rechtsprechung, namentlich an den Urteilen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17.05.1991, Az. 22 U 286/90, und des LG Berlin vom 06.06.1991, Az. 20 O 78/91, orientiert, wobei sie durchaus gesehen hat, dass die dortigen Fallgestaltungen mit dem vorliegenden Geschehen jeweils nur in Teilen vergleichbar sind.
  • OLG Düsseldorf, 17.05.1991 - 22 U 286/90
    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2012 - 23 KLs 23/12
    Bei der Bemessung der konkreten Schmerzensgeldhöhe hat sich die Kammer an bereits ergangener Rechtsprechung, namentlich an den Urteilen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17.05.1991, Az. 22 U 286/90, und des LG Berlin vom 06.06.1991, Az. 20 O 78/91, orientiert, wobei sie durchaus gesehen hat, dass die dortigen Fallgestaltungen mit dem vorliegenden Geschehen jeweils nur in Teilen vergleichbar sind.
  • LG Bonn, 20.01.2014 - 21 KLs 34/13

    Notwendigkeit einer tatsächlichen Lebensgefahr des Opfers für die Annahme einer

    Es wird festgestellt, dass das Urteil der 3. Strafkammer des Landgerichts Bonn vom 19.10.2012 (23 KLs 23/12) mit Ausnahme des Strafausspruchs rechtskräftig ist.

    Der Angeklagte ist durch Urteil der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Bonn vom 19.10.2012 wegen Landfriedensbruchs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch verblieb, und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden (23 KLs 23/12).

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