Rechtsprechung
   LG Bonn, 19.10.2017 - 50 KLs 17/17, 50 KLs - 220 Js 308/17 - 17/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,39723
LG Bonn, 19.10.2017 - 50 KLs 17/17, 50 KLs - 220 Js 308/17 - 17/17 (https://dejure.org/2017,39723)
LG Bonn, Entscheidung vom 19.10.2017 - 50 KLs 17/17, 50 KLs - 220 Js 308/17 - 17/17 (https://dejure.org/2017,39723)
LG Bonn, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - 50 KLs 17/17, 50 KLs - 220 Js 308/17 - 17/17 (https://dejure.org/2017,39723)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • welt.de (Pressebericht, 19.10.2017)

    Reuelos. Der böse Geist in der Horrornacht

  • spiegel.de (Pressebericht, 19.10.2017)

    "Keine Strafe kann das wiedergutmachen"

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Anklage im FaII der Vergewaltigung in der Bonner Siegaue

  • rundschau-online.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.09.2017)

    Vergewaltigung in der Siegaue: Prozess gegen mutmaßlichen Täter beginnt am Montag

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04

    Tatmehrheit bei Mord (juristische Handlungseinheit: Grenzen der Klammerwirkung

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2017 - 50 KLs 17/17
    Eine natürliche Handlungseinheit liegt immer dann vor, wenn mehrere, im wesentlichen gleichartige Handlungen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, dass sich das gesamte Tätigwerden auch für einen Dritten als einheitliches Geschehen darstellt (BGH Urt. v. 28.10.2004, Az.: 4 StR 268/04, zitiert nach juris).
  • BGH, 20.03.2003 - 3 StR 51/03

    Tateinheit zwischen sexuellen Nötigungen und räuberischer Erpressung

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2017 - 50 KLs 17/17
    Für die Wertung der Kammer spricht zudem, dass der Angeklagte dasselbe Nötigungsmittel (BGH, Beschluss vom 20.03.2013, Az.: 3 StR 51/03, zitiert nach juris), hier die Astsäge, für die Erzwingung des Geschlechtsverkehrs einsetzte, wie für die vorangegangene erzwungene Herausgabe des Geldes und der Lautsprecherbox.
  • BGH, 07.03.2000 - 5 StR 30/00

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Milderes Gesetz; Regelbeispiel; Minder

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2017 - 50 KLs 17/17
    Die Annahme eines minder schweren Falles ist im Hinblick auf den Tatbestand des § 177 StGB vorliegend auch nicht grundsätzlich wegen der hier erfolgten Verwirklichung des Regelbeispiels des § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 07.03.2000, Az.: 5 StR 30/00, zitiert nach juris).
  • LG Bonn, 05.10.2018 - 23 KLs 21/18

    Erneute Verhandlung im Fall der Vergewaltigung in der Siegaue

    Die erneute Verhandlung des Falles ist notwendig geworden, da der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 11.04.2018 (Aktenzeichen 2 StR 71/18) zwar den Schuldspruch der 10. großen Strafkammer des Landgerichts vom 19.10.2017 wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung (Aktenzeichen 50 KLs 17/17) bestätigt, das Urteil auf die Revision des Angeklagten jedoch im Strafausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben hat.
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