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   LG Bonn, 19.10.2018 - 10 O 420/17   

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https://dejure.org/2018,52487
LG Bonn, 19.10.2018 - 10 O 420/17 (https://dejure.org/2018,52487)
LG Bonn, Entscheidung vom 19.10.2018 - 10 O 420/17 (https://dejure.org/2018,52487)
LG Bonn, Entscheidung vom 19. Oktober 2018 - 10 O 420/17 (https://dejure.org/2018,52487)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkurrenzschutz eines Telekommunikationsunternehmens für einen von ihr in Teilen des Gemeindegebietes S in Bayern zuvor vorgenommenen Ausbau eines Telekommunikationsnetzes mit sog. VDSL2-Technik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2018 - 10 O 420/17
    Der Bundesgerichtshof, dem sich die Kammer insoweit anschließt, hat hierzu ausgeführt (BGH, Urt. v. 24.02.1954 - II ZR 3/53 -, zitiert nach juris):.
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2018 - 10 O 420/17
    Der Klagegrund, wozu alle Tatsachen zu rechnen sind, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag des Klägers zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören (BGHZ 117, 1, 5, NJW 1992, 1172), ist gleich geblieben.
  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 110/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2018 - 10 O 420/17
    -Auch die Auffassung der Klägerin, die Beklagte dürfe nicht "Dritte" sein, weil sie die zur Entscheidung gestellte Frage schon kraft Gesetzes zu beurteilen habe oder weil die Parteien in Wahrheit keinen Vertragswillen im Sinne des § 317 BGB hätten, etwa weil die C2 schon als Trägerin staatlicher Gewalt hätte tätig werden sollen oder weil die Gefahr einer Interessenkollision bestehe, trägt nicht (zu diesen Kriterien BGH, Urteil vom 18.02.1955, NJW 1955, 665).
  • LG Bonn, 26.02.2019 - 10 O 263/18

    Konkurrenzschutz eines Telekommunikationsunternehmens für bestimmte Zeiträume für

    Der konkrete Verfahrensverlauf hinsichtlich der Gemeinde T gestaltete sich, wie in dem ebenfalls am 19.10.2018 verkündeten Urteil der Kammer, Aktenzeichen 10 O 420/17 LG Bonn, festgehalten, wie folgt:.

    Mit dem vorgenannten Urteil vom 19.10.2018 (10 O 420/17 LG Bonn) hat die Kammer die auf Feststellung der offenbaren Unbilligkeit der Entscheidung der Beklagten vom 20.09.2016 hinsichtlich der Löschung der Vectoring-Einträge der Klägerin in der Vectoring-Liste für die KVZ ONKZ #### ASB ##1 und KVZ ONKZ #### ASB ###2 gerichtete Klage der Klägerin abgewiesen.

     Ihnen stünden des Weiteren die gerichtlichen Verfahren 10 O 432/17, 10 O 420/17 und 10 O 85/18 LG Bonn entgegen.

     Die Entscheidungen der Beklagten vom 16.07.2018 sind nicht wegen der seinerzeitigen Rechtshängigkeit der Verfahren 10 O 420/17, 10 O 432/17, 10 O 85/18 und 10 O 173/18 LG Bonn offenbar unbillig.

    Entsprechendes gilt für die Eintragung der Klägerin vom 12.05.2015 in die Vectoring-Liste betreffend den KVz ####-#-##2 in der Gemeinde T. Insoweit kann inhaltlich auf die Gründe des ebenfalls am 19.10.2018 verkündeten Urteils in dem zwischen den Parteien geführten Verfahren 10 O 420/17 LG Bonn Bezug genommen werden.

  • OLG Köln, 02.09.2019 - 19 U 184/18
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 19.10.2018 (10 O 420/17) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.
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