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   LG Bonn, 19.10.2018 - 10 O 85/18   

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https://dejure.org/2018,52489
LG Bonn, 19.10.2018 - 10 O 85/18 (https://dejure.org/2018,52489)
LG Bonn, Entscheidung vom 19.10.2018 - 10 O 85/18 (https://dejure.org/2018,52489)
LG Bonn, Entscheidung vom 19. Oktober 2018 - 10 O 85/18 (https://dejure.org/2018,52489)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkurrenzschutz eines Telekommunikationsunternehmens für einen von ihr in Teilen des Gemeindegebietes in Bayern zuvor vorgenommenen Ausbau eines Telekommunikationsnetzes mit sog. VDSL2-Technik

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzschutz eines Telekommunikationsunternehmens für einen von ihr in Teilen des Gemeindegebietes in Bayern zuvor vorgenommenen Ausbau eines Telekommunikationsnetzes mit sog. VDSL2-Technik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2018 - 10 O 85/18
    Der Bundesgerichtshof, dem sich die Kammer insoweit anschließt, hat hierzu ausgeführt (BGH, Urt. v. 24.02.1954 - II ZR 3/53 -, zitiert nach juris):.
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2018 - 10 O 85/18
    Der Klagegrund, wozu alle Tatsachen zu rechnen sind, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag des Klägers zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören ( BGHZ 117, 1, 5, NJW 1992, 1172), ist gleich geblieben.
  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 110/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2018 - 10 O 85/18
    -Auch die Auffassung der Klägerin, die Beklagte dürfe nicht "Dritte" sein, weil sie die zur Entscheidung gestellte Frage schon kraft Gesetzes zu beurteilen habe oder weil die Parteien in Wahrheit keinen Vertragswillen im Sinne des § 317 BGB hätten, etwa weil die C2 schon als Trägerin staatlicher Gewalt hätte tätig werden sollen oder weil die Gefahr einer Interessenkollision bestehe, trägt nicht (zu diesen Kriterien BGH, Urteil vom 18.02.1955, NJW 1955, 665).
  • OLG Köln, 28.06.2019 - 19 U 182/18

    Streit über die Unwirksamkeit einer Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen

    Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 19.10.2018 (10 O 85/18 ) durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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