Rechtsprechung
LG Bonn, 20.01.2014 - 21 KLs 34/13, 21 KLs - 555 Js 199/12 - 34/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit einer tatsächlichen Lebensgefahr des Opfers für die Annahme einer gefährlichen Körperverletzung; Gefährliche Körperverletzung bei Stoß mit einem Messer in einen Oberschenkel; Messereinsatz gegen einen Polizeibeamten im Zusammenhang mit der Auflösung einer ...
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Pressemitteilung)
Urteil gegen Murat K. wegen Verletzung von Polizeibeamten im Mai 2012 rechtskräftig
Verfahrensgang
- LG Bonn, 19.10.2012 - 23 KLs 23/12
- BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13
- LG Bonn, 20.01.2014 - 21 KLs 34/13, 21 KLs - 555 Js 199/12 - 34/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Bonn, 19.10.2012 - 23 KLs 23/12
Demo eskaliert in Gewalt: Sechs Jahre Haft für Islamisten wegen Messerattacke auf …
Auszug aus LG Bonn, 20.01.2014 - 21 KLs 34/13
Es wird festgestellt, dass das Urteil der 3. Strafkammer des Landgerichts Bonn vom 19.10.2012 (23 KLs 23/12) mit Ausnahme des Strafausspruchs rechtskräftig ist.Der Angeklagte ist durch Urteil der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Bonn vom 19.10.2012 wegen Landfriedensbruchs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch verblieb, und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden (23 KLs 23/12).
- BGH, 24.03.2011 - 4 StR 670/10
Landfriedensbruch (Subsidiaritätsklausel: Körperverletzung; Wortsinngrenze; …
Auszug aus LG Bonn, 20.01.2014 - 21 KLs 34/13
Maßstab für den nach § 125 Abs. 1 StGB vorzunehmenden Vergleich ist dann aber der Strafrahmen der als Strafzumessungsregel ausgestalteten Bestimmung des § 125a S. 1 StGB, der Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren androht (BGH NStZ 2011, 576 (577)). - BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13
Schuldspruch wegen Angriffs auf Polizisten rechtskräftig
Auszug aus LG Bonn, 20.01.2014 - 21 KLs 34/13
Die vom Angeklagten eingelegte Revision hatte insoweit Erfolg, als der 2. Strafsenat des BGH mit Urteil vom 09.10.2013 das erstinstanzliche Urteil im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben hat (2 StR 119/13). - BGH, 12.07.2006 - 2 StR 180/06
Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung; abstrakte …
Auszug aus LG Bonn, 20.01.2014 - 21 KLs 34/13
Denn für die Erfüllung des Qualifikationstatbestandes des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB ist eine konkrete Lebensgefährdung nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 12.7.2006 - 2 StR 180/06).