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   LG Bonn, 20.01.2014 - 9 O 307/13   

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LG Bonn, 20.01.2014 - 9 O 307/13 (https://dejure.org/2014,29483)
LG Bonn, Entscheidung vom 20.01.2014 - 9 O 307/13 (https://dejure.org/2014,29483)
LG Bonn, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - 9 O 307/13 (https://dejure.org/2014,29483)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

    Auszug aus LG Bonn, 20.01.2014 - 9 O 307/13
    b) § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. ist als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltendes Recht anzuwenden, obwohl diese Vorschrift nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 (Rs. C-209/12) gegen bereits seinerzeit geltende europarechtliche Vorgaben verstößt.

    Anderes ergibt sich auch nicht aus der zwar nicht im Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 (Rs. C-209/12), aber in den vorangegangenen Schlussanträgen der Generalanwältin T erwähnten Rechtsprechung zum Anwendungsvorrang allgemeiner Grundsätze des Unionsrechts, die entgegenstehendes mitgliedstaatliches Recht auch dann verdrängen, wenn sie durch Richtlinien konkretisiert werden (EuGH, Rs. 144/04, Urteil vom 22. November 2005, Slg. 2005, I-9981 Rn. 74 ff. und Rs. C-555/07, Urteil vom 19. Januar 2010, Slg. 2010, I-365, Rn. 50 f.).

    (4) Selbst wenn der Einklang von Gesetzeszweck und Gesetzeswortlaut des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. kein Hindernis für eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung wäre, folgt aus der vom Europäischen Gerichtshof am 19. Dezember 2013 (Rs. C-209/12) bestätigten Unvereinbarkeit der Vorschrift mit Art. 15 Abs. 1 der Zweiten Lebensversicherungsrichtlinie (90/267/EWG) in Verbindung mit Art. 31 der Dritten Lebenversicherungsrichtlinie (92/96/EWG) nicht ohne weiteres, dass diese Vorschrift im vorliegenden Fall keine Anwendung finden darf.

    Zu keiner der damit angesprochenen Fragen hat sich der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. Dezember 2013 (Rs C-209/12) geäußert.

    Der Europäische Gerichtshof hat außerdem ausdrücklich hervorgehoben, dass auch die Frage, ob das § 5a VVG a. F. zugrundeliegende Policenmodell als solches mit den einschlägigen Richtlinien vereinbar sei, nicht Gegenstand seiner Entscheidung sei, und dass er auf Grund des vom Bundesgerichtshof mitgeteilten Sachverhaltes ohne eigene Prüfung davon ausgehe, dass die Belehrung nicht oder nicht ausreichend erfolgt sei (EuGH, Rs. C-209/12, Urteil vom 19. Dezember 2013, Rn. 20).

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus LG Bonn, 20.01.2014 - 9 O 307/13
    Ein solcher Anspruch ergibt sich insbesondere nicht unter dem Gesichtspunkt eines dem Kläger kraft ergänzender Auslegung des Versicherungsvertrages im Hinblick auf die unwirksamen Klauseln zur Verrechnung von Abschlusskosten zustehenden Mindestrückkaufswertes in Höhe der Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals (BGH, IV ZR 162/03, Urteil vom 12. Oktober 2005).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus LG Bonn, 20.01.2014 - 9 O 307/13
    Der Kläger trägt daher die volle Darlegungs- und Beweislast für die Ursächlichkeit einer etwaigen Pflichtverletzung für den Vertragsabschluss (vgl. BGH, XI ZR 204/04, Urteil vom 19. September 2006, BGHZ 169, 109, juris Rn. 43).
  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Bonn, 20.01.2014 - 9 O 307/13
    Wegen des verzögerten Auszahlung eines Teilbetrags des Rückkaufswertes in Höhe von 523, 10 EUR auf Grund des ursprünglich vorgenommenen Stornoabzugs, zu dem die Beklagte wegen Unwirksamkeit der maßgeblichen Klauseln (vgl. BGH, IV ZR 201/10, Urteil vom 25. Juli 2012) nicht berechtigt war, steht dem Kläger aus § 291 Abs. 1 BGB Rechtshängigkeitszinsen zu.
  • BGH, 26.06.2013 - IV ZR 39/10

    Lebensversicherung: Höhe des Rückkaufswerts bei Unwirksamkeit der Allgemeinen

    Auszug aus LG Bonn, 20.01.2014 - 9 O 307/13
    Im Sinne der Rechtsprechung zum Mindestrückkaufswert ist die Hälfte des Deckungskapitals stets geringer als die Hälfte der eingezahlten Prämien (BVerfG, 1 BvR 1317/96, Beschluss vom 15. Februar 2006, NJW 2006, 1783 ff., juris Rn. 83; OLG Köln, aaO, juris Rn. 32; BGH, IV ZR 39/10, Urteil vom 26. Juni 2013, NJW 2013, 3580 ff., juris Rn. 56 ff.).
  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 1317/96

    Zur Berechnung des Rückkaufswertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei

    Auszug aus LG Bonn, 20.01.2014 - 9 O 307/13
    Im Sinne der Rechtsprechung zum Mindestrückkaufswert ist die Hälfte des Deckungskapitals stets geringer als die Hälfte der eingezahlten Prämien (BVerfG, 1 BvR 1317/96, Beschluss vom 15. Februar 2006, NJW 2006, 1783 ff., juris Rn. 83; OLG Köln, aaO, juris Rn. 32; BGH, IV ZR 39/10, Urteil vom 26. Juni 2013, NJW 2013, 3580 ff., juris Rn. 56 ff.).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-412/06

    Hamilton - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene

    Auszug aus LG Bonn, 20.01.2014 - 9 O 307/13
    Für die Frage, in welchen Fallgruppen § 5a VVG zu einem richtlinienwidrigen Ergebnis führt und deshalb eine teleologische Reduktion, sollte man sie allein aus diesem Grund für zulässig halten, in Betracht kommt, ist weiterhin bedeutsam, dass der Europäische Gerichtshof seine Erwägung, dass das in Art. 15 der Zweiten Lebensversicherungsrichtlinie vorgesehene Rücktrittsrecht unter dem Gesichtspunkt seiner praktischen Wirksamkeit nicht zu einem Zeitpunkt erlöschen dürfe, zu dem der Versicherungsnehmer darüber nicht belehrt sei (EuGH, aaO, Rn. 26) durch den Hinweis relativiert hat, dass eine Regelung, derzufolge das Rücktrittsrecht unabhängig von einer Belehrung innerhalb einer bestimmten Frist nach vollständiger Erbringung der Leistungen aus dem Vertrag erlösche, nicht Gegenstand seiner Entscheidung sei (EuGH, aaO, Rn. 31 unter Hinweis auf EuGH, Rs. C-412/06, Urteil vom 10. April 2008, NJW 2008, 1865 ff.).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und

    Auszug aus LG Bonn, 20.01.2014 - 9 O 307/13
    Sie ist deshalb auch aus europarechtlicher Sicht weder erforderlich (EuGH, Rs. C-12/08, Urteil vom 16. Juli 2009, Slg. 2009, I-6653, Rn. 61) noch gerechtfertigt (EuGH, Rs. C-212-04, Urteil vom 4. Juli 2006, NJW 2006, 2454 ff., Rn. 110).
  • OLG Köln, 30.11.2012 - 20 U 149/12
    Auszug aus LG Bonn, 20.01.2014 - 9 O 307/13
    Eine allein auf Treu und Glauben gestützte Auskunftspflicht setzt voraus, dass sich ausreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Nachzahlungsansprüche, die mit Hilfe der Auskunft geltend gemacht werden sollen, bestehen und die begehrte Auskunft der Beklagten unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist (OLG Köln, 20 U 149/12, Urteil vom 30. November 2012, juris Rn. 24).
  • BGH, 12.01.1972 - IV ZR 229/69

    Testierfähigkeit bei fortgeschrittenem Krebsleiden - Ablehnung des Gerichts zur

    Auszug aus LG Bonn, 20.01.2014 - 9 O 307/13
    Unter Wahrung der gebotenen Rückbindung werden mittels teleologischer Reduktion herkömmlich bestimmte Fallgruppen vom Anwendungsbereich einer Vorschrift ausgenommen, die auf diese Fallgruppen nur dem Wortlaut, nicht aber ihrem Regelungszweck nach passt (siehe etwa zur Nichtanwendung von § 181 BGB auf das Selbstkontrahieren von Eltern bei eigenen Schenkungen an ihre geschäftsunfähigen Kinder BGH, IV ZR 229/69, Urteil vom 27. September 1972, BGHZ 59, 236 ff., juris Rn. 11).
  • BGH, 27.09.1972 - IV ZR 225/69

    Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei lediglich rechtlichem Vorteil

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

  • BGH, 22.05.2012 - XI ZR 290/11

    Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

  • LG Kiel, 07.05.2014 - 5 O 138/13

    Anspruch auf Rückzahlung der Versicherungsprämien einschließlich gezogener

    Den von der Beklagten zitierten Entscheidungen des OLG München vom 20.06.2013 (VersR 2013, 1025 ff.) und des LG Bonn vom 20.01.2014 - 9 O 307/13 (Anlage B 2, Bl. 294 ff. AB), die eine richtlinienkonforme Auslegung des § 5 a Abs. 2 S. 4 VVG a. F. jeweils als contra legem ablehnen, vermag sich das Gericht nicht anzuschließen.
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