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LG Bonn, 20.03.2013 - 4 T 43/10, 4 T 44/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pfändbarkeit von Renteneinkommen bei Vollstreckung einer Forderung wegen vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
- Wolters Kluwer
Pfändbarkeit von Renteneinkommen bei Vollstreckung einer Forderung wegen vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Siegburg - 35a M 1335/09
- AG Siegburg, 14.01.2010 - 35a M 937/09
- LG Bonn, 23.02.2010 - 4 T 43/10
- AG Siegburg, 14.10.2010 - 35a M 937/09
- BGH, 25.10.2012 - VII ZB 12/10
- LG Bonn, 20.03.2013 - 4 T 43/10, 4 T 44/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.03.2011 - VII ZB 70/08
Zwangsvollstreckung: Erhöhung des pfändbaren Betrages bei vorsätzlicher …
Auszug aus LG Bonn, 20.03.2013 - 4 T 43/10
Das gepfändete Renteneinkommen ist für die Gläubiger, die, auch was die festgesetzten Verfahrenskosten angeht (vgl. hierzu BGH, VII ZB 70/08 vom 11.03.2011), eine Forderung wegen vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung vollstrecken, nach Maßgabe der Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 25.10.2012 gemäß § 850f Abs. 2 ZPO in vollem Umfang pfändbar.