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   LG Bonn, 20.03.2020 - 13 O 136/19   

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https://dejure.org/2020,54217
LG Bonn, 20.03.2020 - 13 O 136/19 (https://dejure.org/2020,54217)
LG Bonn, Entscheidung vom 20.03.2020 - 13 O 136/19 (https://dejure.org/2020,54217)
LG Bonn, Entscheidung vom 20. März 2020 - 13 O 136/19 (https://dejure.org/2020,54217)
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  • AG Bonn, 29.05.2019 - 35 VI 892/15
    Auszug aus LG Bonn, 20.03.2020 - 13 O 136/19
    Am 26.11.2018 erteilte das Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 35 VI 892/15 einen Erbschein, der die Beklagte als Alleinerbin ausweist.

    Sie behauptet, für noch nicht bestandskräftig festgesetzte Kosten des streitigen Nachlassverfahrens 35 VI 892/15 sei ein Betrag von 14.704,71 EUR, für das Beschwerdeverfahren 2 Wx 386/18 ein Betrag von 9.282,95 EUR und für das weitere, noch nicht abgeschlossene Beschwerdeverfahren ein geschätzter Betrag von 1.000,00 EUR anzusetzen.

  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 143/85

    Bemessung des Pflichtteils an einem landwirtschaftlichen Betrieb

    Auszug aus LG Bonn, 20.03.2020 - 13 O 136/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die latente Steuerlast grundsätzlich nicht als Nachlassverbindlichkeit anzusehen, aber für die Pflichtteilsberechnung im Rahmen der Bewertung jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn der Wert nur durch Verkauf realisiert werden kann (BGH, Urteil vom 22.10.1986, IVa ZR 143/85, juris Rn. 28).
  • BGH, 14.10.1992 - IV ZR 211/91

    Rückwirkende Neubestimmung des Verkehrswertes von Nachlaßgrundstücken zugunsten

    Auszug aus LG Bonn, 20.03.2020 - 13 O 136/19
    Ferner ist die latente Steuerlast schon bei der Ermittlung des Nachlasswertes zu berücksichtigen, wenn die Veräußerung oder Aufgabe des Geschäftsbetriebes in engem Zusammenhang mit dem Erbfall steht (BGH, Urteil vom 14.10.1992, IV ZR 211/91, juris Rn. 19).
  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 168/12

    Notarbeschwerdeverfahren: Durchsetzung eines Anspruchs auf Erteilung einer

    Auszug aus LG Bonn, 20.03.2020 - 13 O 136/19
    Selbst wenn man die Beurkundung vom 22.03.2010, das Folgegespräch am 29.03.2010 und die schriftliche Stellungnahme vom 30.03.2010 rechtlich als eine einheitliche notarielle Amtstätigkeit sieht (der von der Beklagte vorgebrachte BGH-Beschluss vom 31.01.2013 - V ZB 168/12 stellt auch nur klar, dass auch Hilfs- und Nebentätigkeiten, wie beispielsweise Auskunftserteilungen, zu den notariellen Amtstätigkeiten zählen), wird immer noch nicht hinreichend dargelegt, wann und unter welchen Umständen genau das Kausalgeschäft, also der Aufhebungsvertrag, zustande gekommen ist und wer bei welchem Termin anwesend war.
  • OLG Schleswig, 06.10.2009 - 3 U 98/08

    Berücksichtigung der Kosten für die laufende Grabpflege bei der Höhe des

    Auszug aus LG Bonn, 20.03.2020 - 13 O 136/19
    Kosten für die laufende Grabpflege nach erstmaliger Herrichtung der Grabstätte sind jedoch keine Beerdigungskosten i.S.d. § 1968 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06. Oktober 2009 - 3 U 98/08, Palandt, aaO, Rn. 4).
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