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   LG Bonn, 20.09.2007 - 6 T 297/07   

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https://dejure.org/2007,33682
LG Bonn, 20.09.2007 - 6 T 297/07 (https://dejure.org/2007,33682)
LG Bonn, Entscheidung vom 20.09.2007 - 6 T 297/07 (https://dejure.org/2007,33682)
LG Bonn, Entscheidung vom 20. September 2007 - 6 T 297/07 (https://dejure.org/2007,33682)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 272/87

    Zurückweisung neuen Vorbringens wegen Mitverantwortung des Gerichtes des ersten

    Auszug aus LG Bonn, 20.09.2007 - 6 T 297/07
    Auch eine entsprechende Anwendung der Wiedereinsetzungsregeln scheidet insoweit aus (vgl. FK-InsO/Ahrens, a.a.O., Rdnr. 12; Uhlenbruck/Vallender, a.a.O., Rdnr. 19; HK-InsO/Landfermann, 3. Aufl., § 287 Rdnr. 2b; OLG Köln ZinsO 2000, 608 [610]. Der Schuldner hat nicht hinreichend dargetan und nicht glaubhaft gemacht, dass ein gerichtliches Fehlverhalten die verspätete Handlung mit verursacht hätte, welches die Antragspräklusion aufgrund einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) grundsätzlich ausschließen könnte (vgl. BVerfG NJW 1987, 2003; NJW 1989, 717 [718].
  • OLG Köln, 04.10.2000 - 2 W 198/00

    Vorlage der Abtretungserklärung zur Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren

    Auszug aus LG Bonn, 20.09.2007 - 6 T 297/07
    Auch eine entsprechende Anwendung der Wiedereinsetzungsregeln scheidet insoweit aus (vgl. FK-InsO/Ahrens, a.a.O., Rdnr. 12; Uhlenbruck/Vallender, a.a.O., Rdnr. 19; HK-InsO/Landfermann, 3. Aufl., § 287 Rdnr. 2b; OLG Köln ZinsO 2000, 608 [610]. Der Schuldner hat nicht hinreichend dargetan und nicht glaubhaft gemacht, dass ein gerichtliches Fehlverhalten die verspätete Handlung mit verursacht hätte, welches die Antragspräklusion aufgrund einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) grundsätzlich ausschließen könnte (vgl. BVerfG NJW 1987, 2003; NJW 1989, 717 [718].
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus LG Bonn, 20.09.2007 - 6 T 297/07
    Auch eine entsprechende Anwendung der Wiedereinsetzungsregeln scheidet insoweit aus (vgl. FK-InsO/Ahrens, a.a.O., Rdnr. 12; Uhlenbruck/Vallender, a.a.O., Rdnr. 19; HK-InsO/Landfermann, 3. Aufl., § 287 Rdnr. 2b; OLG Köln ZinsO 2000, 608 [610]. Der Schuldner hat nicht hinreichend dargetan und nicht glaubhaft gemacht, dass ein gerichtliches Fehlverhalten die verspätete Handlung mit verursacht hätte, welches die Antragspräklusion aufgrund einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) grundsätzlich ausschließen könnte (vgl. BVerfG NJW 1987, 2003; NJW 1989, 717 [718].
  • BGH, 23.01.2003 - IX ZB 227/02

    Streitwert für einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

    Auszug aus LG Bonn, 20.09.2007 - 6 T 297/07
    Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 1.200,00 EUR (vgl. BGH JurBüro 2003, 253 = ZinsO 2003, 217).
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