Rechtsprechung
   LG Bonn, 20.11.2020 - 3 O 15/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,40795
LG Bonn, 20.11.2020 - 3 O 15/20 (https://dejure.org/2020,40795)
LG Bonn, Entscheidung vom 20.11.2020 - 3 O 15/20 (https://dejure.org/2020,40795)
LG Bonn, Entscheidung vom 20. November 2020 - 3 O 15/20 (https://dejure.org/2020,40795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,40795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Herabsetzungsklausel im Sinne des § 4 Abs. 4 MB/KT ist wirksam

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

    Auszug aus LG Bonn, 20.11.2020 - 3 O 15/20
    Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 06.07.2016 (Az. IV ZR 44/15 - NJW 2017, 388, 391 f., Rz. 29 ff.) diese Bestimmung wegen Verstoßes gegen das in § 307 Absatz 1 Satz 2 BGB niedergelegte Transparenzgebot für unwirksam erklärt hat, weil der durchschnittliche Versicherungsnehmer der Vorschrift nicht entnehmen könne, welcher Bemessungszeitpunkt und -zeitraum für den gebotenen Nettoeinkommensvergleich gelten solle und für diesen nicht erkennbar sei, wie sich das Nettoeinkommen bei selbstständigen Versicherungsnehmern zusammensetze.

    Kommen - wie hier - unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht, ohne dass erkennbar ist, welche die Parteien gewählt hätten, sind die Gerichte zu einer ergänzenden Vertragsauslegung weder in der Lage noch befugt (vgl. BGH NJW 2017, 388, 392, Rz. 48).

    Zuletzt liegt auch keine Störung der Geschäftsgrundlage vor, weil die Risikoverteilung des § 306 Absatz 1 BGB als speziellere Regelung das Risiko der Unwirksamkeit einer Klausel und der daraus erwachsenden Folgen einseitig dem Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen zuweist (vgl. BGH NJW 2017, 388, 392, Rz. 49).

    Dem Normgefüge des § 4 Absatz 2 bis 4 des ursprünglich vereinbarten Teils I der AVB der Beklagten liegt das dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung erkennbare Konzept der Krankentagegeldversicherung zugrunde, dass der vereinbarte Versicherungsschutz sich nicht auf den zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt eintretenden tatsächlichen Verdienstausfall des Versicherungsnehmers bezieht, sondern im Versicherungsfall eine von diesem unabhängige im Voraus bestimmte, pauschalierte Entschädigung für jeden Tag bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit umfasst (BGH NJW 2017, 388, 389, Rz. 18; VersR 2015, 570, Rz. 19).

    Wie jede rechtliche Befugnis kann auch die Befugnis zur Ersetzung einer unwirksamen Klausel gemäß § 242 BGB nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen sein bzw. das Recht möglicherweise verjährt sein (BGH NJW 2017, 388, 389, Rz. 21; OLG Düsseldorf , r+s 2020, 464, 467; MükoVVG/Wandt, 2. Aufl., § 164 Rz 62).

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus LG Bonn, 20.11.2020 - 3 O 15/20
    Ob die festgestellte Unwirksamkeit auf einer inhaltlich unangemessenen Benachteiligung des Versicherten oder einem Transparenzmangel beruht, ändert nichts am Vorhandensein der dadurch entstandenen Vertragslücke (BGH r+s 2005, 519, Rz. 28; OLG Düsseldorf , r+s 2020, 464, 466; Langheid/Rixecker/Grote, VVG, 6. Aufl., § 164 Rz. 13).

    Zwar ist es zutreffend, dass eine solche inhaltsgleiche Ersetzung regelmäßig unzulässig ist, weil dadurch die gesetzliche Sanktion der Unwirksamkeit nach § 306 Abs. 1 BGB unterlaufen würde (BGH NJW 2005, 3559, 3564 f., Rz. 43 f.).

    Gleiches kann auch dann gelten, wenn die Unwirksamkeit einer Klausel auf mangelnder Transparenz beruht und diese Bestimmung durch eine letztlich inhaltsgleiche, aber nun transparent formulierte Klausel ersetzt wird (BGH NJW 2005, 3559, 3564 f., Rz. 44; Langheid/Rixecker/Grote, VVG, 6. Aufl., § 164 Rz. 22; Prölss/Martin/Schneider, VVG, 30. Aufl. 2018, § 164 Rz. 19; MükoVVG/Wandt, 2. Aufl., § 164 Rz 74).

    Eine transparente, aber inhaltsgleiche Klausel kann dann ausnahmsweise diesen ursprünglichen Transparenzmangel nicht rückwirkend beseitigen (vgl. hierzu BGH NJW 2005, 3559, 3564 f., Rz. 44; MükoVVG/Wandt, 2. Aufl., § 164 Rz 74).

  • OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 9a U 15/14

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit der Regelung zur Herabsetzung des

    Auszug aus LG Bonn, 20.11.2020 - 3 O 15/20
    Eine auf die Zukunft bezogene gerichtliche Feststellung einer Leistungspflicht scheidet in der Krankentagegeldversicherung notwendig aus (OLG Düsseldorf , r+s 2020, 464, 465; OLG Brandenburg , r+s 2014, 513; OLG Hamm , r+s 2013, 466; OLG Koblenz , NJOZ 2009, 197, 198; anders mit pauschalem Verweis auf eine jederzeit bestehende Möglichkeit des Eintretens eines Versicherungsfalles OLG Karlsruhe , r+s 2015, 78 sowie darauf berufend LG Stuttgart , Urteil vom 19.02.2016 - Az. 16 O 142/15, BeckRS 2016, 5808, beck-online).

    Insoweit hatte die nun unwirksame Bestimmung die für den Versicherer maßgebliche Funktion, auf eine nach Vertragsabschluss über längere Zeit andauernde Minderung des tatsächlichen Nettoeinkommens des Versicherungsnehmers adäquat reagieren zu können (OLG Koblenz, r+s 2015, 78, 79).

  • BGH, 10.12.2014 - IV ZR 289/13

    Ratenschutz-Versicherung für Bankkredit: Intransparenz einer

    Auszug aus LG Bonn, 20.11.2020 - 3 O 15/20
    Nur dann kann er die Entscheidung treffen, ob er den angebotenen Versicherungsschutz nimmt oder nicht (BGH NJW 2017, 288, 291, Rz. 30; NJW-RR 2015, 801).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus LG Bonn, 20.11.2020 - 3 O 15/20
    Eine Klausel muss nicht nur in ihrer Formulierung für den durchschnittlichen Vertragspartner verständlich sein, sondern darüber hinaus die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH NJW 2017, 288, 291, Rz. 30; NJW 2012, 3647 Rz. 40).
  • BGH, 22.04.2015 - IV ZR 419/13

    Private Krankheitskostenversicherung: Grenzen der Erstattungspflicht von Kosten

    Auszug aus LG Bonn, 20.11.2020 - 3 O 15/20
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (vgl. nur BGH NJW 2017, 288, 289, Rz. 17; NJW-RR 2015, 984; NJW-RR 2015).
  • OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 976/16

    Anforderungen an die Transparenz von Sonderbedingungen für die

    Auszug aus LG Bonn, 20.11.2020 - 3 O 15/20
    Soweit in Literatur und Rechtsprechung (Prölss/Martin/Voit, VVG, 30. Aufl., § 4 MB/KT 2009 Rz. 20; OLG Dresden , NJW-RR 2017, 413) vereinzelt Bedenken gegen die hinreichende Transparenz der Neufassung erhoben werden, sind diese jedenfalls im vorliegenden Fall nicht durchgreifend:.
  • OLG Hamm, 05.09.2012 - 20 U 80/12

    Krankentagegeldversicherung; Feststellungsklage

    Auszug aus LG Bonn, 20.11.2020 - 3 O 15/20
    Eine auf die Zukunft bezogene gerichtliche Feststellung einer Leistungspflicht scheidet in der Krankentagegeldversicherung notwendig aus (OLG Düsseldorf , r+s 2020, 464, 465; OLG Brandenburg , r+s 2014, 513; OLG Hamm , r+s 2013, 466; OLG Koblenz , NJOZ 2009, 197, 198; anders mit pauschalem Verweis auf eine jederzeit bestehende Möglichkeit des Eintretens eines Versicherungsfalles OLG Karlsruhe , r+s 2015, 78 sowie darauf berufend LG Stuttgart , Urteil vom 19.02.2016 - Az. 16 O 142/15, BeckRS 2016, 5808, beck-online).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2014 - 11 U 234/12

    Krankentagegeldversicherung: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung künftiger

    Auszug aus LG Bonn, 20.11.2020 - 3 O 15/20
    Eine auf die Zukunft bezogene gerichtliche Feststellung einer Leistungspflicht scheidet in der Krankentagegeldversicherung notwendig aus (OLG Düsseldorf , r+s 2020, 464, 465; OLG Brandenburg , r+s 2014, 513; OLG Hamm , r+s 2013, 466; OLG Koblenz , NJOZ 2009, 197, 198; anders mit pauschalem Verweis auf eine jederzeit bestehende Möglichkeit des Eintretens eines Versicherungsfalles OLG Karlsruhe , r+s 2015, 78 sowie darauf berufend LG Stuttgart , Urteil vom 19.02.2016 - Az. 16 O 142/15, BeckRS 2016, 5808, beck-online).
  • LG Stuttgart, 19.02.2016 - 16 O 142/15

    Herabsetzung Krankentagegelde bei Absinken Nettoeinkommen

    Auszug aus LG Bonn, 20.11.2020 - 3 O 15/20
    Eine auf die Zukunft bezogene gerichtliche Feststellung einer Leistungspflicht scheidet in der Krankentagegeldversicherung notwendig aus (OLG Düsseldorf , r+s 2020, 464, 465; OLG Brandenburg , r+s 2014, 513; OLG Hamm , r+s 2013, 466; OLG Koblenz , NJOZ 2009, 197, 198; anders mit pauschalem Verweis auf eine jederzeit bestehende Möglichkeit des Eintretens eines Versicherungsfalles OLG Karlsruhe , r+s 2015, 78 sowie darauf berufend LG Stuttgart , Urteil vom 19.02.2016 - Az. 16 O 142/15, BeckRS 2016, 5808, beck-online).
  • OLG Koblenz, 07.03.2008 - 10 U 618/07

    Krankentagegeldversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen

  • BGH, 11.03.2015 - IV ZR 54/14

    Krankentagegeldversicherung: Leistungsanspruch während der Teilnahme an einer

  • OLG Köln, 07.12.2021 - 9 U 243/20

    Berechnung des Krankentagegeldes aus einer privaten Krankentagegeldversicherung

    Die Berufung des Klägers gegen das am 20.11.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 3 O 15/20 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 20.11.2020 (3 O 15/20).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht