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   LG Bonn, 21.12.2016 - 21 Ks - 920 Js 887/12 - 2/16   

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https://dejure.org/2016,47089
LG Bonn, 21.12.2016 - 21 Ks - 920 Js 887/12 - 2/16 (https://dejure.org/2016,47089)
LG Bonn, Entscheidung vom 21.12.2016 - 21 Ks - 920 Js 887/12 - 2/16 (https://dejure.org/2016,47089)
LG Bonn, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 21 Ks - 920 Js 887/12 - 2/16 (https://dejure.org/2016,47089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • archive.is (Pressebericht, 21.12.2016)

    Freispruch im Prozess "Mord ohne Leiche"

  • archive.org PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Strafverfahren "Mord ohne Leiche"

  • rundschau-online.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.08.2016)

    Prozess um "Mord ohne Leiche" wird neu aufgerollt

  • rp-online.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.10.2016)

    Hauptzeugin für "Mord ohne Leiche" sagt erneut aus

  • ksta.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.08.2016)

    Sandra D. aus Eitorf: Verteidiger im "Mord ohne Leiche"-Prozess zweifeln an Aussage

  • general-anzeiger-bonn.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.10.2016)

    "Mord ohne Leiche": Belastungszeugin wird stundenlang gehört

  • general-anzeiger-bonn.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.10.2016)

    Im Fall "Mord ohne Leiche" zeichnet sich Freispruch ab

  • rundschau-online.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.12.2016)

    "Mord ohne Leiche": Staatsanwältin plädiert auf Freispruch für Ehemann

  • rundschau-online.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.10.2016)

    "Mord ohne Leiche": Deshalb könnte der Angeklagte im Fall Sandra D. nun frei kommen

Besprechungen u.ä.

  • blogspot.de (Anmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Öffentlichkeit: Gefahr für die Wahrheitsfindung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 20.06.2011 - 4 Ws 48/11

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Anspruchsausschluss wegen grob

    Auszug aus LG Bonn, 21.12.2016 - 21 Ks 2/16
    Das Risiko einer gewöhnlichen rechtlichen oder tatsächlichen Fehleinschätzung trägt hingegen der Beschuldigte, der die Strafverfolgungsmaßnahme zumindest grob fahrlässig handelnd verursacht hat (KG Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 4 Ws 48/11, 4 Ws 48/11 - 2 AR 96/00, Beschluss vom 13. November 2002 - 4 Ws 166/02; OLG Hamm MDR 1984, 253; MDR 1975, 167; OLG Stuttgart NJW 1977, 641; Kunz StrEG, 4. Aufl., § 5 Rdn. 52).

    Da der zwingende Ausschlussgrund des § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG gegeben ist, treten die fakultativen Versagungsgründe des § 6 StrEG zurück (KG Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 4 Ws 48/11, 4 Ws 48/11 - 2 AR 96/00).

  • OLG Stuttgart, 01.10.1976 - 1 Ws 253/76
    Auszug aus LG Bonn, 21.12.2016 - 21 Ks 2/16
    Das Risiko einer gewöhnlichen rechtlichen oder tatsächlichen Fehleinschätzung trägt hingegen der Beschuldigte, der die Strafverfolgungsmaßnahme zumindest grob fahrlässig handelnd verursacht hat (KG Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 4 Ws 48/11, 4 Ws 48/11 - 2 AR 96/00, Beschluss vom 13. November 2002 - 4 Ws 166/02; OLG Hamm MDR 1984, 253; MDR 1975, 167; OLG Stuttgart NJW 1977, 641; Kunz StrEG, 4. Aufl., § 5 Rdn. 52).
  • BGH, 27.10.2015 - 2 StR 4/15

    Bonner Fall "Mord ohne Leiche": Urteil auf Revision des Angeklagten aufgehoben

    Auszug aus LG Bonn, 21.12.2016 - 21 Ks 2/16
    Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil mit Beschluss vom 27.10.2015 aufgehoben (2 StR 4/15).
  • KG, 10.10.2008 - 4 Ws 78/08

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Voraussetzungen eines

    Auszug aus LG Bonn, 21.12.2016 - 21 Ks 2/16
    Als Ausnahmetatbestand ist § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG eng auszulegen ist (KG Berlin, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 4 Ws 78/08).
  • OLG Köln, 03.05.2017 - 2 Ws 237/17

    Versagung der Entschädigung wegen Strafverfolgungsmaßnahmen aufgrund

    Mit seit dem 28.12.2016 rechtskräftigem Urteil vom 21.12.2016 - 21 Ks 2/16 - hat die 1. große Strafkammer des Landgerichts Bonn als Schwurgerichtskammer den Beschwerdeführer von dem durch die mit Beschluss vom 21.02.2014 - 24 Ks 1/14 - durch die 4. große Strafkammer des Landgerichts Bonn unverändert zur Hauptverhandlung zugelassene (Bl. 1837 f. d. A.) Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bonn vom 20.01.2014 - 920 Js 887/12 - (Bl. 1771 ff. d. A.) gegen ihn erhobenen Vorwurf des Mordes freigesprochen und festgestellt, dass dem Freigesprochenen eine Entschädigung für die vom 31.08.2013 bis zum 16.03.2016 erlittene Untersuchungshaft wegen grob fahrlässiger Verursachung seiner Inhaftierung durch ein Eingeständnis der Tötung seiner Ehefrau gegenüber einer Zeugin nicht zusteht (Bl. 115 ff. d. PB).

    Das Landgericht Bonn hat im Urteil vom 21.12.2016 (Az. 21 Ks 2/16) ausgeführt (Seite 16, 3. Absatz): " Im Dezember 2012 wurde die für den Fall eingerichtete Sonderkommission aufgelöst und die Ermittlungen wurden von dem zuständigen Kommissariat KK 11 fortgesetzt.

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