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   LG Bonn, 22.12.2009 - 11 O 92/09   

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LG Bonn, 22.12.2009 - 11 O 92/09 (https://dejure.org/2009,4124)
LG Bonn, Entscheidung vom 22.12.2009 - 11 O 92/09 (https://dejure.org/2009,4124)
LG Bonn, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 11 O 92/09 (https://dejure.org/2009,4124)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    §§ 8 Abs. 1, 4 Nr. 11, 3 UWG; § 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG; § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 PAngV

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 3, 4 Ziffer 11 UWG - § 1 PAngV - § 5 Abs. 1 TMG
    Umsatzsteuerangabe - Preisangabe - Fernabsatzvertrag - Internetauftritt - Impressumspflicht

  • webshoprecht.de

    Fehlender Umsatzsteuerhinweis kann Bagatellverstoß sein

  • JurPC

    Preisangaben für SDSL-Leitungen

  • aufrecht.de

    Fehlender Hinweis auf Mehrwertsteuer im Online-Shop

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätzliche Pflicht zum Hinweis auf die im angegebenen Preis enthaltene Umsatzsteuer bei an den Letztverbaucher gerichteter Internetwerbung für konkrete Waren oder Dienstleistungen mit qualifizierter Preisangabe; Übliche Auslegung von angegebenen Preisen als unter ...

  • ra-becker-hamburg.de PDF
  • kanzlei.biz

    Preisangaben im Internet

  • ra-becker-hamburg.de PDF

    Preisangabenverordung (PangV) und Art der Darstellung der Informationen nach § 5 TMG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG; § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAngV
    Preisangaben im Internet - Angabe der Umsatzsteuer bei Werbepreisen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 11, 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG
    Ein Impressum mit der Angabe "HRB” für "Handelsregister Abteilung B” verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verwendung der Abkürzung HRB ist OK

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verwendung der Abkürzung HRB für Handelsregisterblatt verkehrsüblich

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ausnahmsweise Bruttopreisangabe entbehrlich

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Angabe der Umsatzsteuer im Fernabsatzverkehr nur bei feststehendem Endpreis erforderlich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Umsatzsteuerhinweis in Internet-Angebot nicht zwangsläufig Wettbewerbsverstoß

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Müssen Preise im Internet die MwSt. ausweisen?

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 180
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 22/05

    Umsatzsteuerhinweis

    Auszug aus LG Bonn, 22.12.2009 - 11 O 92/09
    Diese Vorschrift wird in richtlinienkonformer Auslegung (vgl. die Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr vom 04.05.2000; ferner Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, Einl UWG Rd.3.46ff.) auch auf die Werbung für konkrete Waren oder Leistungen angewendet, wenn diese Werbung in qualifizierter Form, also unter Angabe von Preisen, erfolgt (BGH NJW 2009, 3095, 3096 Rd.9 - Dr. I; BGH NJW 2008, 1595, 1596 Rd.27ff.; Köhler, aaO., § 1 PAngV Rd.15).

    Die Begründung des Gesetzgebers zu § 1 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1. PAngV, hiermit solle eine generelle Pflicht von Anbietern im Fernabsatz anzugeben, dass die Umsatzsteuer im Preis enthalten ist, statuiert werden, um unnötige Nachfragen und Missverständnisse zu vermeiden (vgl. BGH NJW 2008, 1595, 1596 Rd.28 m.w.N.), rechtfertigt hier keine abweichende Beurteilung.

    Soweit hiervon abweichend von der Rechtsprechung strengere Maßstäbe angelegt worden sind, handelte es sich um Fälle von Preisangaben für Waren, deren Grundpreise anders als in dem hier zur Diskussion stehenden Fall nicht variabel waren und die direkt zu den beworbenen Konditionen bestellt werden konnten (so auch ausdrücklich BGH NJW 2009, 3095, 3096 Rd.14f.; BGH NJW 2008, 1595ff.; vgl. ferner Köhler, aaO., § 1 PAngV Rd.2 und Rd.12 m.w. Beispielen).

  • OLG Köln, 23.03.2007 - 6 U 227/06

    Preisangaben bei Internetbuchung von Flugreisen

    Auszug aus LG Bonn, 22.12.2009 - 11 O 92/09
    Bei der Lektüre von Preisangaben geht ein von dem Internetangebot der Verfügungsbeklagten angesprochener Verbraucher jedoch - wie dies auch den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen in der Rechtsgeschäftslehre entspricht (§§ 133, 157, 242 BGB; vgl. nur Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl. 2010, § 157 Rd.13) - wie selbstverständlich davon aus, dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthalten (so BGH BB 2008, 76 Rd.34; KG MMR 2007, 792).

    In derartigen Verhandlungs- und Kommunikationsprozessen genügt es, wenn der interessierte Verbraucher den klarstellenden Umsatzsteuerhinweis erst im späteren Verlauf, allerdings vor seiner Entscheidung zur Bestellung der jeweiligen Leistung, erfährt (BGH NJW BB 2008, 74, 75 Rd.31ff.; BGH NJW 2003, 3055, 3056f.; OLG Köln, Urteil vom 23.03.2007 - 6 U 227/06 -, juris-Dokument Rd.15ff.; Hullen BB 2008, 77).

  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 163/06

    Dr. Clauder's Hufpflege

    Auszug aus LG Bonn, 22.12.2009 - 11 O 92/09
    Diese Vorschrift wird in richtlinienkonformer Auslegung (vgl. die Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr vom 04.05.2000; ferner Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, Einl UWG Rd.3.46ff.) auch auf die Werbung für konkrete Waren oder Leistungen angewendet, wenn diese Werbung in qualifizierter Form, also unter Angabe von Preisen, erfolgt (BGH NJW 2009, 3095, 3096 Rd.9 - Dr. I; BGH NJW 2008, 1595, 1596 Rd.27ff.; Köhler, aaO., § 1 PAngV Rd.15).

    Soweit hiervon abweichend von der Rechtsprechung strengere Maßstäbe angelegt worden sind, handelte es sich um Fälle von Preisangaben für Waren, deren Grundpreise anders als in dem hier zur Diskussion stehenden Fall nicht variabel waren und die direkt zu den beworbenen Konditionen bestellt werden konnten (so auch ausdrücklich BGH NJW 2009, 3095, 3096 Rd.14f.; BGH NJW 2008, 1595ff.; vgl. ferner Köhler, aaO., § 1 PAngV Rd.2 und Rd.12 m.w. Beispielen).

  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

    Auszug aus LG Bonn, 22.12.2009 - 11 O 92/09
    Die Anwendung der PAngV hat sich zunächst an deren Schutzzweck, nämlich durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten, durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken und schließlich den Wettbewerb zu fördern, zu orientieren (vgl. BGH BB 2008, 74, 75 Rd.25 = NJW 2008, 1384ff.; KG MMR 2007, 791f.; Hullen BB 2008, 76f.).

    In derartigen Verhandlungs- und Kommunikationsprozessen genügt es, wenn der interessierte Verbraucher den klarstellenden Umsatzsteuerhinweis erst im späteren Verlauf, allerdings vor seiner Entscheidung zur Bestellung der jeweiligen Leistung, erfährt (BGH NJW BB 2008, 74, 75 Rd.31ff.; BGH NJW 2003, 3055, 3056f.; OLG Köln, Urteil vom 23.03.2007 - 6 U 227/06 -, juris-Dokument Rd.15ff.; Hullen BB 2008, 77).

  • KG, 11.05.2007 - 5 W 116/07

    Impressumspflicht bei Ebay

    Auszug aus LG Bonn, 22.12.2009 - 11 O 92/09
    Die Anwendung der PAngV hat sich zunächst an deren Schutzzweck, nämlich durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten, durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken und schließlich den Wettbewerb zu fördern, zu orientieren (vgl. BGH BB 2008, 74, 75 Rd.25 = NJW 2008, 1384ff.; KG MMR 2007, 791f.; Hullen BB 2008, 76f.).

    Die spätere klarstellende Änderung des Internetauftritts der Verfügungsbeklagten, die dies auch in der mündlichen Verhandlung vor der Kammer betont hat, spricht vielmehr für das Gegenteil, so dass die mit dem unterlassenen Umsatzsteuerhinweis verbundenen Gefahren einer Irreführung der Verbraucher und / oder von Nachteilen für den Wettbewerb als äußerst geringfügig eingestuft werden müssen (vgl. zu diesem Aspekt: KG MMR 2007, 791f. zu § 3 UWG a.F.; Köhler, aaO., § 1 PAngV Rd.11).

  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus LG Bonn, 22.12.2009 - 11 O 92/09
    Die demgegenüber von der Verfügungsklägerin verlangte juristische Erläuterung des Kürzels "HRB" geht über den Schutzzweck von § 5 Abs. 1 Ziffer 5. TMG, den Verbraucher klar und unmissverständlich darauf hinzuweisen, mit wem er in geschäftlichen Kontakt tritt (BGH NJW 2006, 3633, 3634 Rd.19 - zu § 6 TDG a.F.; vgl. zu § 6 TDG a.F. als Vorgängernorm von § 5 TMG auch BGH NJW 2008, 758, 759 Rd.18 m.w.N.), hinaus.
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG Bonn, 22.12.2009 - 11 O 92/09
    Die demgegenüber von der Verfügungsklägerin verlangte juristische Erläuterung des Kürzels "HRB" geht über den Schutzzweck von § 5 Abs. 1 Ziffer 5. TMG, den Verbraucher klar und unmissverständlich darauf hinzuweisen, mit wem er in geschäftlichen Kontakt tritt (BGH NJW 2006, 3633, 3634 Rd.19 - zu § 6 TDG a.F.; vgl. zu § 6 TDG a.F. als Vorgängernorm von § 5 TMG auch BGH NJW 2008, 758, 759 Rd.18 m.w.N.), hinaus.
  • BGH, 15.10.2007 - II ZR 216/06

    Zulässigkeit und Verbindlichkeit von Vereinbarungen über neben der Einlage zu

    Auszug aus LG Bonn, 22.12.2009 - 11 O 92/09
    In derartigen Verhandlungs- und Kommunikationsprozessen genügt es, wenn der interessierte Verbraucher den klarstellenden Umsatzsteuerhinweis erst im späteren Verlauf, allerdings vor seiner Entscheidung zur Bestellung der jeweiligen Leistung, erfährt (BGH NJW BB 2008, 74, 75 Rd.31ff.; BGH NJW 2003, 3055, 3056f.; OLG Köln, Urteil vom 23.03.2007 - 6 U 227/06 -, juris-Dokument Rd.15ff.; Hullen BB 2008, 77).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

    Auszug aus LG Bonn, 22.12.2009 - 11 O 92/09
    In derartigen Verhandlungs- und Kommunikationsprozessen genügt es, wenn der interessierte Verbraucher den klarstellenden Umsatzsteuerhinweis erst im späteren Verlauf, allerdings vor seiner Entscheidung zur Bestellung der jeweiligen Leistung, erfährt (BGH NJW BB 2008, 74, 75 Rd.31ff.; BGH NJW 2003, 3055, 3056f.; OLG Köln, Urteil vom 23.03.2007 - 6 U 227/06 -, juris-Dokument Rd.15ff.; Hullen BB 2008, 77).
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