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   LG Bonn, 23.05.2013 - 20 O 6/13   

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https://dejure.org/2013,58973
LG Bonn, 23.05.2013 - 20 O 6/13 (https://dejure.org/2013,58973)
LG Bonn, Entscheidung vom 23.05.2013 - 20 O 6/13 (https://dejure.org/2013,58973)
LG Bonn, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 20 O 6/13 (https://dejure.org/2013,58973)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch bzgl. Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds; Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus dem Handelsvertretervertrag bei Abhaltung inhaltlicher falscher Schulungsmaßnahmen; Prospekthaftung bei unrichtigen und unvollständigen Prospekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 07.07.2011 - III ZR 90/10

    Gesonderte Berechnung der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist nach

    Auszug aus LG Bonn, 23.05.2013 - 20 O 6/13
    Der Schadensersatzanspruch entsteht hierbei schon mit dem (unwiderruflichen und vollzogenen) Erwerb der Kapitalanlage (OLG Bamberg 6 U 14/11, BeckRS 2012, 24770 unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 07.07.2011 - III ZR 90/10).

    Die Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB sind getrennt für jede Pflichtverletzung zu prüfen, und jede Pflichtverletzung ist in dieser Hinsicht verjährungsrechtlich selbständig zu behandeln (vgl. BGH, Urt. v. 07.07.2011 - III ZR 90/10).

    Es muss dem Geschädigten - lediglich - zumutbar sein, auf Grund dessen, was ihm hinsichtlich des tatsächlichen Geschehensablaufs bekannt ist, Klage zu erheben, wenn auch mit dem verbleibenden Prozessrisiko, insbesondere hinsichtlich der Nachweisbarkeit von Schadensersatz auslösenden Umständen (vgl. BGH, Urt. v. 07.07.2011 - III ZR 90/10).

    Vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (vgl. BGH, Urt. v. 07.07.2011 - III ZR 90/10).

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2011 - 6 U 87/10

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Vermittlung einer Kapitalanlage in

    Auszug aus LG Bonn, 23.05.2013 - 20 O 6/13
    Aus der Fremdfinanzierung eines Immobilienfonds ergibt sich kein strukturelles Risiko, das dem Anleger gegenüber besonders aufklärungsbedürftig ist, da selbst bei unzureichendem Mietertrag den Verbindlichkeiten der Gesellschaft zunächst der Sachwert der Immobilie gegenüber steht (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.2009 - XI ZR 337/08 und OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.07.2011 - I-6 U 87/10).

    Solange der Anteil der Fremdfinanzierung des Fonds und die damit verbundenen Belastungen - wie hier - im Prospekt zutreffend dargestellt sind, sind die sich daraus ergebenden Risiken allgemeiner Natur, Anlegern regelmäßig bekannt und damit nicht aufklärungsbedürftig (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.07.2011 - I-6 U 87/10).

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus LG Bonn, 23.05.2013 - 20 O 6/13
    Zwar hat die Klägerin zu 2) in ihrem Güteantrag vom 29.12.2011 Bezug auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGH NJW 1995, 130 genommen, in der auch die Problematik der personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen aufgegriffen wird.

    Insoweit nimmt auch der BGH in der von den Klägern zitierten Entscheidung (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1994 - II ZR 95/93, NJW 1995, 130 ff.) eine Trennung vor zwischen der Aufklärungspflicht über die den Gründungsgesellschaftern tatsächlich gewährten Sondervorteile und der eigenständigen Aufklärungspflicht über die wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen zwischen den Gesellschaftern und den Unternehmen, in deren Hand die Gesellschaft die nach dem Emissionsprospekt durchzuführenden Vorhaben ganz oder wesentlich gelegt hat, und der damit verbundenen Gefahr einer Interessenkollision zum Nachteil der Gesellschaft und der im Rahmen einer Unterbeteiligung beitretenden Gesellschafter.

  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 28 U 78/09

    Beratungspflichten des Betreibers eines Strukturvertriebs für die Vermittlung von

    Auszug aus LG Bonn, 23.05.2013 - 20 O 6/13
    Zwar kann derjenige, der den Vertrieb einer Anlage durch den Aufbau des Strukturvertriebes und durch die von ihm veranlassten und inhaltlich zu verantwortenden Schulungen der Vermittler fördert, um so möglichst viele Vertragsabschlüsse zu erreichen und dadurch selbst Provisionen zu verdienen, zumindest bedingt vorsätzlich in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise schädigen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.05.2011 - 4 U 187/09, BeckRS 2012, 01111 und OLG Hamm MDR 2010, 746 Rz. 47-52).

    Die dabei zu Tage tretende Gesinnung, die sich in der Gleichgültigkeit gegenüber den Belangen der Kunden, die durch die Anlagen die finanzielle Vorsorge für das Alter gesichert glaubten, widerspiegelt, rechtfertigt es in Zusammenschau mit Ziel und Mitteln des konkreten Handels, ein solches Verhalten als sittenwidrig zu qualifizieren (OLG Karlsruhe BeckRS 2012, 01111 und OLG Hamm MDR 2010, 746 Rz. 47-52).

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09

    Kapitalanlage: Haftung wegen bedingt vorsätzlicher Schädigung durch den Aufbau

    Auszug aus LG Bonn, 23.05.2013 - 20 O 6/13
    Zwar kann derjenige, der den Vertrieb einer Anlage durch den Aufbau des Strukturvertriebes und durch die von ihm veranlassten und inhaltlich zu verantwortenden Schulungen der Vermittler fördert, um so möglichst viele Vertragsabschlüsse zu erreichen und dadurch selbst Provisionen zu verdienen, zumindest bedingt vorsätzlich in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise schädigen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.05.2011 - 4 U 187/09, BeckRS 2012, 01111 und OLG Hamm MDR 2010, 746 Rz. 47-52).

    Die dabei zu Tage tretende Gesinnung, die sich in der Gleichgültigkeit gegenüber den Belangen der Kunden, die durch die Anlagen die finanzielle Vorsorge für das Alter gesichert glaubten, widerspiegelt, rechtfertigt es in Zusammenschau mit Ziel und Mitteln des konkreten Handels, ein solches Verhalten als sittenwidrig zu qualifizieren (OLG Karlsruhe BeckRS 2012, 01111 und OLG Hamm MDR 2010, 746 Rz. 47-52).

  • BGH, 15.11.2012 - III ZR 55/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Umfang der geschuldeten

    Auszug aus LG Bonn, 23.05.2013 - 20 O 6/13
    Zu diesem Punkt hat der BGH (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.2012 - III - R 55/12, ZIP 2013, 465 ff.) ausgeführt: "Vor diesem Hintergrund hätte ein Anlageberater auch dann, wenn die J4 AG tatsächlich die Bauherrin gewesen sein sollte - und dieser Umstand ihm bekannt gewesen wäre oder hätte bekannt sein müssen - hieraus bei der geschuldeten kritischen Prüfung des Prospekts nicht schließen müssen, dass Aufwendungen für eine Absicherung des Bauunternehmers als Grund für die in die Planung eingestellten Avalkosten nicht plausibel seien.
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2011 - 15 U 84/10
    Auszug aus LG Bonn, 23.05.2013 - 20 O 6/13
    Die dabei angebotene Hilfe seitens der Beklagten (im Prospekt: Unterstützung durch den Geschäftsbesorger) allein vermag den Hinweis nicht derart zu relativieren oder zu verharmlosen, dass der Hinweis insgesamt als unzureichend anzusehen wäre, dem Anleger das Risiko, dass der Anteil in Ermangelung eines entsprechenden Marktes praktisch nicht zu angemessenen Konditionen veräußert werden kann, deutlich zu machen (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 11.09.2012, 17 U 5/12; OLG Bamberg 6 U 14/11, BeckRS 2012, 24770; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.08.2011 I-15 U 84/10 für die wortgleiche Formulierung im Emissionsprospekt des J GbR und jetzt auch OLG München, Urt. v. 24.01.2013 - 14 U 720/12 ausdrücklich für den J2 GbR).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus LG Bonn, 23.05.2013 - 20 O 6/13
    Aus der Fremdfinanzierung eines Immobilienfonds ergibt sich kein strukturelles Risiko, das dem Anleger gegenüber besonders aufklärungsbedürftig ist, da selbst bei unzureichendem Mietertrag den Verbindlichkeiten der Gesellschaft zunächst der Sachwert der Immobilie gegenüber steht (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.2009 - XI ZR 337/08 und OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.07.2011 - I-6 U 87/10).
  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

    Auszug aus LG Bonn, 23.05.2013 - 20 O 6/13
    In Bezug auf das Anlageobjekt hat er seinen Kunden über alle für die konkrete Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig zu beraten und die Anlage selbst mit kritischem Sachverstand zu prüfen und fachkundig zu beurteilen (vgl. BGH, Urt. v. 18.01.2007 - III ZR 44/06, WM 2007, 542).
  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 159/07

    Pflichten einer Bank im Rahmen einer Anlageberatung

    Auszug aus LG Bonn, 23.05.2013 - 20 O 6/13
    Nach der Rechtsprechung stellt die Empfehlung eines geschlossenen Immobilienfonds und damit einer unternehmerischen Beteiligung zwar wegen des damit regelmäßig verbundenen Verlustrisikos für sich genommen schon einen Beratungsfehler dar, wenn der Anleger eine sichere, zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage wünscht (vgl. BGH BeckRS 2008, 13080 und OLG Frankfurt BeckRS 2008, 07201).
  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 144/10

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung

  • BGH, 21.09.2010 - XI ZR 232/09

    Bankenhaftung bei einer finanzierten Beteiligung an einem geschlossenen

  • OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 10 U 105/06

    Persönliche Haftung des Kapitalanlageberaters: Beratungsfehler bei Empfehlung

  • BGH, 03.03.2011 - III ZR 170/10

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

  • OLG Köln, 12.02.1973 - 4 U 115/72
  • BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75

    Erhebung der Verjährungseinrede bei arglistiger Täuschung über die Entstehung des

  • OLG Celle, 04.10.2001 - 11 U 297/00

    Schadensersatz; Kapitalanlagevermittlung; Kollege; Kontaktaufnahme;

  • BGH, 10.02.2005 - III ZR 258/04

    Haftung eines Versicherungsunternehmens für die Unterschlagung von

  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 139/01

    Verletzung des Alleinvertriebsrechts eines Vertragshändlers; Verjährung von

  • BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76

    Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder

  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 296/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Repräsentantenhaftung einer

  • BGH, 31.03.1982 - IVa ZR 298/80

    Verjährung von Vergütungsersatzansprüchen des Handelsvertreters

  • OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 96/13

    Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter

    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 23.05.2013 - 20 O 6/13 - wird zurückgewiesen.
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