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LG Bonn, 23.07.2010 - 11 T 246/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung eines Ordnungsgeldes gegen eine eingetragene und als Liquidationsgesellschaft fortbestehende Kapitalgesellschaft durch das Bundesamt für Justiz wegen verspäteter Einreichung der Jahresabschlussunterlagen bei dem Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entschuldbarer Rechtsirrtum über Offenlegungspflicht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 397
- NZG 2010, 1276
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Bonn, 06.12.2007 - 11 T 11/07
Säumigkeit des Vorstands bei der Erstellung von Jahresabschlüssen kein …
Auszug aus LG Bonn, 23.07.2010 - 11 T 246/10
Grundsätzlich begründet schon das objektive Unterlassen der Offenlegung für sich gesehen ein klares Indiz für das gemäß den §§ 276 Abs. 1, 31 BGB ausreichende Fahrlässigkeitsverschulden, denn die Beschwerdeführerin hatte als Kapitalgesellschaft durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt (vgl. nur Landgericht Bonn, Beschluss vom 06.12.2007 - 11 T 11/07 - juris-Dokument Rd.5; Stollenwerk/Krieg GmbHR 2008, 575, 580 unter V.).