Rechtsprechung
   LG Bonn, 23.10.2019 - 1 O 322/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,42812
LG Bonn, 23.10.2019 - 1 O 322/19 (https://dejure.org/2019,42812)
LG Bonn, Entscheidung vom 23.10.2019 - 1 O 322/19 (https://dejure.org/2019,42812)
LG Bonn, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - 1 O 322/19 (https://dejure.org/2019,42812)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,42812) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Negativmitteilung an die SCHUFA Holding AG

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf SCHUFA-Löschung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 4 U 97/14

    Zur Möglichkeit der Kündigung von Anleihen in Form von Schuldverschreibungen

    Auszug aus LG Bonn, 23.10.2019 - 1 O 322/19
    Gleichwohl ist es der Kammer nicht verwehrt, den einer Partei obliegenden Nachweis - hier den Zugang der streitgegenständlichen Mahnungen - aufgrund einer Gesamtbeurteilung unstreitiger oder erwiesener Indiztatsachen als geführt anzusehen (KG Berlin, Beschl. v. 20.04.2016 - 4 U 97/14 m.w.N.).
  • VG München, 06.08.2008 - M 6a E 08.3022

    Rundfunkgebühren; Vollstreckung; Übermittlung von Gebührenbescheiden mit

    Auszug aus LG Bonn, 23.10.2019 - 1 O 322/19
    Die demgegenüber nunmehr behauptete, außergewöhnliche Häufung angeblich abhanden gekommener Postsendungen, die sich ausschließlich auf den gegenständlichen Mobilfunkvertrag beziehen und für die sich keine plausible Erklärung finden lässt, rechtfertigt aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung die Annahme, dass der Verfügungskläger die streitgegenständlichen Mahnungen tatsächlich erhalten hat (vgl. VG München, Beschl. v. 06.08.2008 - M 6a E 08.3022, juris).
  • OLG Köln, 21.10.2014 - 15 U 107/14

    Voraussetzungen eines negativen Schufa-Eintrags; Anspruch des Betroffenen auf

    Auszug aus LG Bonn, 23.10.2019 - 1 O 322/19
    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln reicht grundsätzlich nicht die Darstellung aus, dass die Mahnschreiben mit einfacher Post versandt wurden, ohne dass sie in den Rücklauf gelangt sind, um den Zugang der Schreiben an den Kunden zu beweisen (OLG Köln, Urt. v. 21.10.2014 - I-15 U 107/14, 15 U 107/14, VuR 2015, 428).
  • LG Lüneburg, 14.07.2020 - 9 O 145/19

    Berechtigtes Interesse; Datenübermittlung; Überziehung des Dispositionskredits

    Nach der Entscheidung des Landgerichts Bonn (Urt. v. 23.10.2019 - 1 O 322/19, bei juris), der sich die Kammer anschließt, werden die Voraussetzungen des berechtigten Interesses und der Abwägungskriterien für die widerstreitenden Interessen des Betroffenen durch § 31 Abs. 2 BDSG in gesetzlicher und praktisch handhabbarer Weise für die Datenübermittlung an die Schufa konkretisiert.
  • LG Osnabrück, 29.04.2020 - 18 O 400/19

    Inkassodrohungen mit Auswirkungen auf Kreditwürdigkeit

    Allerdings ist zusätzlich abzuwägen, ob und inwiefern die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person die Interessen des Datenverwenders im Einzelfall überwiegen (vgl. LG Bonn, Urteil vom 23.10.2019- 1 0 322/19 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht