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   LG Bonn, 23.12.2016 - 4 T 429/16   

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https://dejure.org/2016,65044
LG Bonn, 23.12.2016 - 4 T 429/16 (https://dejure.org/2016,65044)
LG Bonn, Entscheidung vom 23.12.2016 - 4 T 429/16 (https://dejure.org/2016,65044)
LG Bonn, Entscheidung vom 23. Dezember 2016 - 4 T 429/16 (https://dejure.org/2016,65044)
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  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 131/13

    Rechtliche Betreuung: Absehen von der Bestellung des Ehemannes der Betroffenen

    Auszug aus LG Bonn, 23.12.2016 - 4 T 429/16
    Es genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (BGH XII ZB 131/13).

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass die Betreuung nicht zum Wohl des Betroffenen geführt würde (BGH XII ZB 579/15 Tz 17; XII ZB 131/13 m.w.N.).

  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 7/16

    Betreuungssache: Voraussetzungen einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt

    Auszug aus LG Bonn, 23.12.2016 - 4 T 429/16
    Ist er zur Bildung eines klaren Urteils in der Lage, so muss es ihm weiter möglich sein, dementsprechend zu handeln und sich von den Einflüssen interessierter Dritter abzugrenzen (siehe zu alldem BGH XII ZB 7/16 Tz. 11; XII ZB 177/15 Tz. 12).
  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 579/15

    Betreuungssache: Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung

    Auszug aus LG Bonn, 23.12.2016 - 4 T 429/16
    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass die Betreuung nicht zum Wohl des Betroffenen geführt würde (BGH XII ZB 579/15 Tz 17; XII ZB 131/13 m.w.N.).
  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 577/13

    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Einrichtung einer Betreuung: Prüfung der

    Auszug aus LG Bonn, 23.12.2016 - 4 T 429/16
    Sobald rechtsgeschäftliche Willenserklärungen oder Einwilligungen zu ärztlichen Heileingriffen abzugeben sind, kann nur eine Person für den Hilfebedürftigen handeln, die mit entsprechender Vertretungsmacht ausgestattet ist (siehe BGH XII ZB 96/15; XII ZB 352/14; XII ZB 577/13).
  • BGH, 14.01.2015 - XII ZB 352/14

    Rechtliche Betreuung: Prüfungsumfang bei einer Betreuerbestellung gegen den

    Auszug aus LG Bonn, 23.12.2016 - 4 T 429/16
    Sobald rechtsgeschäftliche Willenserklärungen oder Einwilligungen zu ärztlichen Heileingriffen abzugeben sind, kann nur eine Person für den Hilfebedürftigen handeln, die mit entsprechender Vertretungsmacht ausgestattet ist (siehe BGH XII ZB 96/15; XII ZB 352/14; XII ZB 577/13).
  • BGH, 20.05.2015 - XII ZB 96/15

    Betreuungsbedarf bei Unterbringung in einer forensischen Klinik

    Auszug aus LG Bonn, 23.12.2016 - 4 T 429/16
    Sobald rechtsgeschäftliche Willenserklärungen oder Einwilligungen zu ärztlichen Heileingriffen abzugeben sind, kann nur eine Person für den Hilfebedürftigen handeln, die mit entsprechender Vertretungsmacht ausgestattet ist (siehe BGH XII ZB 96/15; XII ZB 352/14; XII ZB 577/13).
  • BGH, 14.10.2015 - XII ZB 177/15

    Betreuungssache: Voraussetzung für die Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem

    Auszug aus LG Bonn, 23.12.2016 - 4 T 429/16
    Ist er zur Bildung eines klaren Urteils in der Lage, so muss es ihm weiter möglich sein, dementsprechend zu handeln und sich von den Einflüssen interessierter Dritter abzugrenzen (siehe zu alldem BGH XII ZB 7/16 Tz. 11; XII ZB 177/15 Tz. 12).
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