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   LG Bonn, 25.01.2017 - 1 O 134/16   

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https://dejure.org/2017,10230
LG Bonn, 25.01.2017 - 1 O 134/16 (https://dejure.org/2017,10230)
LG Bonn, Entscheidung vom 25.01.2017 - 1 O 134/16 (https://dejure.org/2017,10230)
LG Bonn, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 1 O 134/16 (https://dejure.org/2017,10230)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sonderrechte Polizei, Kollision Linksabbieger, Amtshaftung

  • verkehrslexikon.de

    Kollision eines Linksabbiegers mit einem nachfolgenden mit Blaulicht fahrenden Polizeifahrzeug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls mit einem Polizeifahrzeug; Abwägung der Verursachungsbeiträge; Anforderungen an den Unabwendbarkeitsnachweis; Erhöhte Sorgfaltspflichten eines Linksabbiegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall mit Einsatzfahrzeug beim Linksabbiegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Verletzung der Rückschaupflicht eines Linksabbiegers alleinige Haftung für Verkehrsunfallschaden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall beim Linksabbiegen: Polizei darf mit überhöhter Geschwindigkeit und unter Einsatz von Blaulicht andere Fahrzeuge überholen - Linksabbieger haftet für Kollision mit überholendem Polizeifahrzeug

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1176
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2005 - 1 U 32/05

    Verdrängung der Fahrerhaftung durch die Amtshaftung der Anstellungskörperschaft

    Auszug aus LG Bonn, 25.01.2017 - 1 O 134/16
    Die Haftung der Beklagten zu 1) tritt damit an die Stelle der Eigenhaftung des öffentlichen Bediensteten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2005, 1 U 32/05, BeckRS 2012, 21307).
  • LG Wuppertal, 05.07.2018 - 5 O 124/15

    Abbiegeunfall, Überholer, Abbiegender, Haftungsquote

    Zur Rückschau sind sowohl der Innen- als auch der Außenspiegel zu benutzen; zur Überbrückung eines toten Winkels muss sich der Abbiegende ggf. zusätzlich auf andere Weise, beispielsweise durch Rückschau durch das Seitenfenster, vergewissern, ob der Abbiegevorgang ohne Gefährdung nachfolgender Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden kann (LG Bonn, Urt. v. 25.01.2017, 1 O 134/16, juris Rn. 28).

    Bei der Kollision eines Linksabbiegers mit dem nachfolgenden Verkehr streitet nach verbreiteter Rechtsprechung, der auch die Kammer folgt, der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Linksabbiegers (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.05.2014, 1 U 32/13, juris Rn. 4 m.w.N.; OLG München, Urt v. 25.04.2014, 10 U 1886/13, juris Rn. 4 m.w.N.; LG Bonn, Urt. v. 25.01.2017, 1 O 134/16, juris Rn. 28).

  • LG Detmold, 27.01.2020 - 2 O 142/19

    Schadensersatz - Verkehrsunfall mit Einsatzfahrzeug

    Dies kann nur angenommen werden, wenn ein Überholen durch den nachfolgenden Verkehr technisch unmöglich ist oder auch unter Berücksichtigung grober Fahrfehler nicht erwartet werden kann (vgl. LG Bonn, Urteil vom 25. Januar 2017 - 1 O 134/16 -, juris, m.w.N.).

    Der Kläger zählte als Linksabbieger nicht zu denjenigen Verkehrsteilnehmern (vgl. LG Bonn, Urteil vom 25. Januar 2017 - 1 O 134/16 -, juris).

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