Rechtsprechung
   LG Bonn, 25.11.2020 - 1 O 128/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,47648
LG Bonn, 25.11.2020 - 1 O 128/20 (https://dejure.org/2020,47648)
LG Bonn, Entscheidung vom 25.11.2020 - 1 O 128/20 (https://dejure.org/2020,47648)
LG Bonn, Entscheidung vom 25. November 2020 - 1 O 128/20 (https://dejure.org/2020,47648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,47648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wiederholungsgefahr bei Vertragsstrafe-Versprechen gegenüber Drittem

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.05.1987 - I ZR 153/85

    Getarnte Werbung II

    Auszug aus LG Bonn, 25.11.2020 - 1 O 128/20
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 27.05.1987 unter dem Aktenzeichen l ZR 153/85 insoweit klargestellt dass die Beurteilung der Frage, ob die Einsetzung eines Dritten in ein Vertragsstrafenversprechen im Rahmen einer Unterlassungserklärung dazu geeignet ist, die bestehende Wiederholungsgefahr abzuwenden, immer eine Bewertung des konkreten Einzelfalls erfordert (GRUR 1987, 748).

    (vgl. zu Vorstehenden das Urteil des BGH v. 27.05 .1987, I ZR 153/85 in GRUR 1987, 748 m.w.N).

  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 121/80

    Rechtsschutzbedürfnis eines auf Unterlassung einer Zeitungsanzeige klagenden

    Auszug aus LG Bonn, 25.11.2020 - 1 O 128/20
    Ebenso wie in den Fällen, in denen sich der Unterlassungsschuld er gegenüber einem Gläubiger darauf beruft, daß er bereits gegenüber einem anderen Gläubiger eine ausreichende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben habe (vgl. BGH in GRUR 1983, 186, 187 = WRP 1983, 264, 265 wiederholte Unterwerfung), kommt es auch hier, bei der einen Dritten begünstige den Strafverpflichtung, auf das Gesamtbild des konkreten Falles an, vor allem auf Person und Eigenschaften des Dritten, die Art seiner Beziehungen zum Schuldner, die Höhe der Vertragsstrafe und die Durchsetzbarkeit der Sanktion sowie auf Glaubwürdigkeit und Ansehen des Schuldners.
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 176/93

    Kurze Verjährungsfrist - Verjährung

    Auszug aus LG Bonn, 25.11.2020 - 1 O 128/20
    Denn zwar lässt eine erneute Verletzungshandlung den früheren Unterlassungsanspruch nicht wieder aufleben, aber sie begründet einen neuen Unterlassungsanspruch mit neuer Wiederholungsvermutung (vgl. BGH GRUR 1995, 678, 679).
  • BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80

    Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne

    Auszug aus LG Bonn, 25.11.2020 - 1 O 128/20
    grundsätzlich nur dadurch ausräumen, daß er gegenüber dem Gläubiger des Unterlassungsanspruchs eine uneingeschränkte, bedingungslose· und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen zu sichernde Unterlassungsverpflichtung eingeht (BGH in GRUR 1983, 127, 12a' = WRP 1983, 91, 93 ) Vertragsstrafeversprechen, mit weiteren Nachw.).
  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 24/78

    Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus LG Bonn, 25.11.2020 - 1 O 128/20
    fehlt, solange sich der Schuldner nicht erneut unterworfen hat, das Rechtsschutzinteresse nicht deshalb, weil der Gläubiger die mit der früheren Unterwerfungserklärung für den Zuwiderhandlungsfall versprochene Vertragsstrafe verlangen kann (BGH GRUR 1980, 241, 242, Ohly/ Sosnitza/Ohly, 7. Aufl. 2016 Rn. 23, UWG § 8 Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht