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LG Bonn, 26.01.2017 - 13 O 109/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Grundstücksveräußerung - Abgrenzung zwischen Vorvertrag und Absichtserklärung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Absichtserklärung ist kein Vorvertrag!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01
Beweiskraft einer Urkunde
Auszug aus LG Bonn, 26.01.2017 - 13 O 109/16
Die inhaltliche Bedeutung der Erklärung unterliegt der richterlichen Beweiswürdigung, wobei die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für die über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunden zu beachten ist (vgl. BGH, NJW 2002, 3164). - BGH, 08.10.2004 - V ZR 178/03
Voraussetzungen der Heilung durch Auflassung und Eintragung
Auszug aus LG Bonn, 26.01.2017 - 13 O 109/16
Zudem muss feststehen, dass eine vertragliche Bindung im Sinne eines Kaufvorvertrages von den Parteien gewollt war (vgl. BGH, NJW 1990, 1234; NJW 2004, 3626; Löwitsch in: Staudinger, BGB, Neub. 2012, § 311 b Abs. 1 Rn 98 ff m. w. N.). - OLG Brandenburg, 19.07.2007 - 5 U 192/06
Grundstückskaufvertrag; Prozessvergleich: Anspruch auf den Abschluss eines …
Auszug aus LG Bonn, 26.01.2017 - 13 O 109/16
Dabei können für die Ermittlung des Parteiwillens bei einem Kaufvorvertrag auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände herangezogen werden, allerdings muss der Vorvertrag den Hauptvertrag jedenfalls soweit konkretisieren, dass Erfüllungsklage auf Abgabe einer Willenserklärung zum Abschluss des Hauptvertrages erhoben werden kann und das Urteil nach § 894 ZPO vollstreckbar ist (…vgl. Grüneberg in: Palandt, BGB, 76. Auflage, § 311 b Rn 26 m.w.N.; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.07.2007, 5 U 192/06, zit. nach juris Rn 37 ff.). - BGH, 20.09.1989 - VIII ZR 143/88
Mindestanforderungen an Inhalt und Bestimmtheit eines …
Auszug aus LG Bonn, 26.01.2017 - 13 O 109/16
Zudem muss feststehen, dass eine vertragliche Bindung im Sinne eines Kaufvorvertrages von den Parteien gewollt war (vgl. BGH, NJW 1990, 1234; NJW 2004, 3626; Löwitsch in: Staudinger, BGB, Neub. 2012, § 311 b Abs. 1 Rn 98 ff m. w. N.).
- OLG Dresden, 30.07.2019 - 4 U 1595/19
Neue Klage nach einem unwirksamen Prozessvergleich
Zudem wird auch der zu verkaufende hälftige Miteigentumsanteil grundbuchrechtlich genau bezeichnet und ein bestimmter Kaufpreis festgelegt (…anders die Sachverhalte in: OLG Brandenburg, a.a.O. und LG Bonn, Urteil vom 26. Januar 2017 - 13 O 109/16 -, juris; Urteil vom 30. Juni 2017 - 1 O 34/17 -, juris).