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   LG Bonn, 26.01.2017 - 17 O 67/16   

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https://dejure.org/2017,43785
LG Bonn, 26.01.2017 - 17 O 67/16 (https://dejure.org/2017,43785)
LG Bonn, Entscheidung vom 26.01.2017 - 17 O 67/16 (https://dejure.org/2017,43785)
LG Bonn, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 17 O 67/16 (https://dejure.org/2017,43785)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 21.12.1893 - IV 196/93

    Öffentliche Zustellung. Sachliche Entscheidung. Beschwerde.

    Auszug aus LG Bonn, 26.01.2017 - 17 O 67/16
    Hiergegen lässt sich einwenden, dass der Aufwendungsersatzanspruch der Beklagten nach ganz herrschender und auch nach Ansicht der Kammer grundsätzlich zutreffender Meinung nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis zu den Pflichten des Kommissionärs steht (RG, Urteil vom 17.06.1913, RGZ 32, 400 (403); Koller in: Staub, HGB, 5. Aufl. 2012, § 384, Rn. 119; Canaris, Handelsrecht, 24. Aufl. 2006, § 30 Rn. 52; Füller in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, 3. Aufl. 2015, HGB § 384 Rn. 37).

    Die Zahlung der Anleihebeträge stellt nicht das Entgelt für die von der Beklagten vorzunehmende Tätigkeit, sondern eine sonstige der Beklagten obliegende Vertragsleistung, dar (vgl. RG, Urteil vom 17.06.1913, RGZ 32, 400 (403)).

  • OLG Nürnberg, 10.07.2015 - 14 U 468/07

    Delkrederehaftung einer Bank für die Erfüllung des Ausführungsgeschäfts durch

    Auszug aus LG Bonn, 26.01.2017 - 17 O 67/16
    Da vorliegend kein Festpreisgeschäft im Raum steht, handelt es sich - was von den Parteien nicht in Frage gestellt wird und bei der Ausführung von Aufträgen zum Kauf von Wertpapieren dem Regelfall entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2002 - Az. XI ZR 239/01, NJW-RR 2002, 1344 (1345); OLG Nürnberg, Urteil vom 10.07.2015 - 14 U 468/07, Tz. 32 zitiert nach juris) - um ein Kommissionsgeschäft.
  • BGH, 25.06.2002 - XI ZR 239/01

    Rechtsstellung von Direktbanken beim Abschluß von Ausführungsgeschäften

    Auszug aus LG Bonn, 26.01.2017 - 17 O 67/16
    Da vorliegend kein Festpreisgeschäft im Raum steht, handelt es sich - was von den Parteien nicht in Frage gestellt wird und bei der Ausführung von Aufträgen zum Kauf von Wertpapieren dem Regelfall entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2002 - Az. XI ZR 239/01, NJW-RR 2002, 1344 (1345); OLG Nürnberg, Urteil vom 10.07.2015 - 14 U 468/07, Tz. 32 zitiert nach juris) - um ein Kommissionsgeschäft.
  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07

    Zum Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom

    Auszug aus LG Bonn, 26.01.2017 - 17 O 67/16
    Die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 346 ff. BGB über die im Falle bereits erbrachter Leistungen durchzuführende Rückabwicklung des Vertrags zielen nämlich auf die Herstellung eines Zustands ab, der im Wesentlichen am negativen Interesse der Vertragsparteien ausgerichtet ist (BGH, Urteil vom 28.11.2007 - VIII ZR 16/07, NJW 2008, 911 Tz. 10; "Der Rücktritt hat das Ziel, die vor dem Vertragsschluss bestehende Rechtslage wieder herzustellen." Gesetzesbegr. BT-Drs. 14/6040, S. 189).
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