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   LG Bonn, 26.03.2014 - 2 O 568/11   

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https://dejure.org/2014,18077
LG Bonn, 26.03.2014 - 2 O 568/11 (https://dejure.org/2014,18077)
LG Bonn, Entscheidung vom 26.03.2014 - 2 O 568/11 (https://dejure.org/2014,18077)
LG Bonn, Entscheidung vom 26. März 2014 - 2 O 568/11 (https://dejure.org/2014,18077)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nicht prospektverpflichtete Personen unterliegen nicht der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung im weiteren Sinn

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nicht prospektverpflichtete Personen unterliegen nicht der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung im weiteren Sinn

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • LG Bonn - 2 O 570/11 (anhängig)

    Mögliche Schadensersatzansprüche wegen Anlagen in "Oppenheim-Esch-Fonds"

    Auszug aus LG Bonn, 26.03.2014 - 2 O 568/11
    Die T7 GmbH & Co. KG, ein Tochterunternehmen der Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 7), erwarb an Teilflächen im Jahr 1997 ein Ankaufrecht, wobei in dem Vertrag eine Weiterveräußerung des Grundstückes vorgesehen war (Anlage K 84 im Parallelverfahren 2 O 570/11).

    Den Mietvertrag über das Gelände in L4 vereinbarten die J4 als Vermieterin und die N als Mieterin am 20.08.1999 (Anlage K 31 des Parallelverfahrens 2 O 570/11).

    In dem Schreiben (Anlage K 35 im Parallelverfahren 2 O 570/11), das an alle weiteren Investoren, die vor der Kammer aufgrund ihrer Beteiligung am Fonds klagen, vor der Anwerbung versandt wurde und auf das wegen der Einzelheiten verwiesen wird, heißt es u.a.:.

  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

    Auszug aus LG Bonn, 26.03.2014 - 2 O 568/11
    Dies ist insbesondere bei einem konkreten Wissensvorsprung der Bank hinsichtlich der Risiken der Anlage, insbesondere aufgrund einer institutionalisierten Zusammenarbeit mit dem Anbieter, sowie bei einer Interessenkollision zu bejahen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, NJW-RR 2008, 1226, 1227 m. w. N.).

    Eine solche Haftung wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur in bestimmten Fallkonstellationen bejaht, in denen sie aufgrund institutionellen Zusammenwirkens mit den Verkäufern oder Vertreibern einer Anlage einen konkreten Wissensvorsprung gegenüber dem Anleger hatte (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, NJW-RR 2008, 1226, 1227 m. w. N.).

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus LG Bonn, 26.03.2014 - 2 O 568/11
    Eine entsprechende Kenntnis liegt im Allgemeinen vor, wenn dem Geschädigten die Erhebung der Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form einer Feststellungsklage, Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich und zumutbar ist (BGH NJW 2008, 506, 507).

    Auch kommt es, abgesehen von Ausnahmefällen, nicht auf eine zutreffende rechtliche Würdigung an (vgl. BGH, NJW 2008, 506, 508 m.w.N.).

  • BGH, 02.02.1999 - XI ZR 381/97

    Mittäterschaft einer Vermittlungs-GmbH und ihrer Geschäftsführer

    Auszug aus LG Bonn, 26.03.2014 - 2 O 568/11
    Eine solche Erwartung spricht schon gegen den Vorwurf einer sittenwidrigen Schädigungsabsicht (vgl. BGH NJW-RR 1999, 843).
  • BGH, 06.06.2008 - V ZR 50/07

    Anforderungen an die Beratung über die Rentabilität eines Immobilienerwerbs zu

    Auszug aus LG Bonn, 26.03.2014 - 2 O 568/11
    Beim Erwerb von Kapitalanlagen kommt zwischen dem Kapitalanleger und der Person, die ihn gewerbsmäßig über die Kapitalanlage informiert, regelmäßig stillschweigend ein Anlageberatungsvertrag zustande, wenn der Anleger erkennbar nicht nur auf die Mitteilung von Tatsachen zur Kapitalanlage, sondern auf eine Bewertung und Beurteilung dieser Tatsachen wert legt (vgl. BGH, V ZR 50/07, Urteil vom 06.06.2008, zitiert nach juris Rn 9 m. w. N.).
  • OLG Köln, 30.11.2011 - 13 U 158/09

    Haftung der finanzierenden Bank und des Treuhänders eines geschlossenen

    Auszug aus LG Bonn, 26.03.2014 - 2 O 568/11
    Als Anleger war er verpflichtet, die Jahresberichte und sonstigen schriftlichen Informationen zur Kenntnis zu nehmen (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 30.11.2011, 13 U 158/09, zitiert nach juris Rn. 49).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07

    Prospekthaftung: Ansprüche wegen Prospektfehlern im Zusammenhang mit einem einen

    Auszug aus LG Bonn, 26.03.2014 - 2 O 568/11
    Denn weiche Kosten sind solche Kosten, die aufgrund der konkreten Gestaltung eines Fondsprojekts anfallen, die jedoch nicht anfallen würden, wenn die Anleger das Projekt selbst planen und durchführen würden (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 28.05.2008, Az. 23 U 63/07 - zitiert nach juris, dort Rn. 77).
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 49/88

    Durchsetzung einer durch Prozeßvergleich titulierten Forderung im Wege der

    Auszug aus LG Bonn, 26.03.2014 - 2 O 568/11
    Dies gilt insbesondere deswegen, weil der Kläger die Forderungen bis zur Erhebung der Widerklage trotz Fälligkeit nicht beglichen hat (vgl. BGH NJW-RR 1989, 318, 319).
  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen

    Auszug aus LG Bonn, 26.03.2014 - 2 O 568/11
    Dies ist etwa der Fall, wenn ein Geschäftsmodell darauf angelegt ist, zum ausschließlich eigenen wirtschaftlichen Vorteil unter Ausnutzung des Gewinnstrebens und Leichtsinns der Anleger ein chancenloses Geschäft zu vermitteln oder wenn bei einem riskanten Geschäft die Kunden einer Bank bewusst über Risiken und verminderte Gewinnchancen ungenügend aufgeklärt bzw. diese bewusst verharmlost werden (BGH, Urteil vom 19.02.2008, XI ZR 170/07, zitiert nach juris m. w. N.).
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

    Auszug aus LG Bonn, 26.03.2014 - 2 O 568/11
    Für den Beginn der danach geltenden dreijährigen Verjährung kommt es gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB darauf an, ab wann der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (BGH NJW-RR 2008, 1129, 1133).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 3 U 11/10

    Abtretbarkeit von Forderungen an eine Nichtbank

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

  • OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00

    Zur Prüfung- und Aufklärungspflicht einer Immobilien-Kapitalanlage finanzierenden

  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 103/10

    Prospekthaftung im engeren Sinne: Gesamtbetrachtung mehrerer Schriftstücke als

  • BGH, 11.03.1991 - II ZR 132/90

    Haftung von Gründungsgesellschaftern und Anlagegesellschaftern einer

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

  • BGH, 22.04.2010 - III ZR 318/08

    Aufklärungspflicht der Treuhandkommanditistin eines Filmfonds: Kenntnis von

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