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LG Bonn, 26.04.2017 - 36 T 537/16 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Fiktion, Kleinstkapitalgesellschaft, Ordnungsgeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 11.10.2016 - 28 Wx 26/16
Verhängung eines Ordnungsgeldes bei nicht rechtzeitiger Hinterlegung des …
Auszug aus LG Bonn, 26.04.2017 - 36 T 537/16
Zwar scheint auch das Oberlandesgericht Köln - jedenfalls bisher - der Auffassung des Bundesamts für Justiz zuzuneigen, dass eine nicht rechtzeitige Reaktion auf eine sachlich berechtigte Nachfrage des Bundesanzeigerverlags hinsichtlich der Daten zu Umsatz und durchschnittlicher Anzahl von Arbeitnehmern gemäß § 329 Abs. 2 S. 2 HGB die Fiktion zu Lasten der betreffenden Gesellschaft begründe, dass diese keine Kleinstkapitalgesellschaft sei und deshalb die Erleichterung gemäß § 326 HGB zu Unrecht in Anspruch genommen habe mit der Folge, dass ein Ordnungsgeld verhängt werden könne (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11.10.2016, 28 Wx 26/16).
- LG Bonn, 01.08.2023 - 33 T 52/23
Ordnungsgeld, Fiktion, Nachfrage
Angesichts dessen, dass ohnehin sehr fragwürdig ist, dass eine Nachfrage per E-Mail (die vom Empfänger leicht übersehen wird) solche rechtlich weitreichenden Folgen haben soll (nach der Rechtsprechung des OLG Köln, vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11.10.2016, 28 Wx 26/16, OLG Köln, Beschluss vom 30.11.2017, 28 Wx 15/17 (nicht veröffentlicht), wonach ohne nähere bzw. plausible Begründung entgegen LG Bonn, Beschluss vom 26.04.2017, 36 T 537/16, die Nichtbeantwortung einer E-Mail eine unwiderlegbare Fiktion begründe, aufgrund derer ein Ordnungsgeld festgesetzt werden könne, ohne dass dies gegen das verfassungsrechtliche Schuldprinzip verstoße), ist die Voraussetzung der Rechtmäßigkeit der Nachfrage gemäß § 329 Abs. 2 S. 1 HGB dementsprechend kritisch und restriktiv zu prüfen.