Rechtsprechung
   LG Bonn, 26.04.2017 - 36 T 537/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,72391
LG Bonn, 26.04.2017 - 36 T 537/16 (https://dejure.org/2017,72391)
LG Bonn, Entscheidung vom 26.04.2017 - 36 T 537/16 (https://dejure.org/2017,72391)
LG Bonn, Entscheidung vom 26. April 2017 - 36 T 537/16 (https://dejure.org/2017,72391)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,72391) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 11.10.2016 - 28 Wx 26/16

    Verhängung eines Ordnungsgeldes bei nicht rechtzeitiger Hinterlegung des

    Auszug aus LG Bonn, 26.04.2017 - 36 T 537/16
    Zwar scheint auch das Oberlandesgericht Köln - jedenfalls bisher - der Auffassung des Bundesamts für Justiz zuzuneigen, dass eine nicht rechtzeitige Reaktion auf eine sachlich berechtigte Nachfrage des Bundesanzeigerverlags hinsichtlich der Daten zu Umsatz und durchschnittlicher Anzahl von Arbeitnehmern gemäß § 329 Abs. 2 S. 2 HGB die Fiktion zu Lasten der betreffenden Gesellschaft begründe, dass diese keine Kleinstkapitalgesellschaft sei und deshalb die Erleichterung gemäß § 326 HGB zu Unrecht in Anspruch genommen habe mit der Folge, dass ein Ordnungsgeld verhängt werden könne (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11.10.2016, 28 Wx 26/16).
  • LG Bonn, 01.08.2023 - 33 T 52/23

    Ordnungsgeld, Fiktion, Nachfrage

    Angesichts dessen, dass ohnehin sehr fragwürdig ist, dass eine Nachfrage per E-Mail (die vom Empfänger leicht übersehen wird) solche rechtlich weitreichenden Folgen haben soll (nach der Rechtsprechung des OLG Köln, vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11.10.2016, 28 Wx 26/16, OLG Köln, Beschluss vom 30.11.2017, 28 Wx 15/17 (nicht veröffentlicht), wonach ohne nähere bzw. plausible Begründung entgegen LG Bonn, Beschluss vom 26.04.2017, 36 T 537/16, die Nichtbeantwortung einer E-Mail eine unwiderlegbare Fiktion begründe, aufgrund derer ein Ordnungsgeld festgesetzt werden könne, ohne dass dies gegen das verfassungsrechtliche Schuldprinzip verstoße), ist die Voraussetzung der Rechtmäßigkeit der Nachfrage gemäß § 329 Abs. 2 S. 1 HGB dementsprechend kritisch und restriktiv zu prüfen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht