Rechtsprechung
LG Bonn, 27.01.2017 - 1 O 181/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Auffahrunfall, Fahrspurwechsel, Anscheinsbeweis, Quote
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz für einen Verkehrsunfall durch plötzliches starkes Bremsen des beklagten Lkw-Fahrers während der Gelbphase einer Ampel u. dem dadurch verursachten Auffahren des Klägers; Anforderungen an das Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses i.S.d. § ...
- RA Kotz
Auffahrunfall wegen Bremsmanövers vor Ampel nach Spurwechsel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schadensersatzansprüche nach abwendbaren Unfallereignis
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21
Schadenersatz aus einem Auffahrunfall an einer roten Ampel
Nach Auffassung des Senates gilt dies auch dann, wenn sich ein Unfall - wie hier - nicht auf einer Autobahn, sondern auf einer mehrspurigen Fahrbahn im Stadtverkehr ereignete (dies wohl bejahend: Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14. August 2014 - 4 U 68/13 -, juris; LG Bonn, Urteil vom 27. Januar 2017 - 1 O 181/16 -, juris). - AG Gifhorn, 28.11.2017 - 33 C 357/17
Verkehrsunfall: Kollision bei beiderseitigem Fahrstreifenwechsel
Die tatsächlichen Voraussetzungen dieser Unabwendbarkeit sind von dem jeweils beteiligten Halter beziehungsweise Fahrzeugführer im Zivilprozess darzulegen und zu beweisen (vgl. LG Bonn, Urteil vom 27. Januar 2017 - 1 O 181/16 -, Rn. 17, juris).In Anbetracht des nach alledem nicht näher aufklärbaren Unfallgeschehens erscheint gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 2 StVG im vorliegenden Fall eine hälftige Schadensteilung zwischen Kläger und Beklagtenseite geboten (vgl. auch BGH…, Urteil vom 30. November 2010 - VI ZR 15/10 -, Rn. 9, juris; LG Bonn, Urteil vom 27. Januar 2017 - 1 O 181/16 -, Rn. 42, juris).
- LG Bonn, 27.12.2019 - 1 O 244/18
Parkplatz; Auffahrunfall; Alleinhaftung
Dies setzt im Hinblick auf den Zeugen N voraus, dass sich dieser am Unfalltag über den gewöhnlichen und subjektiven Maßstab hinaus in jeder Hinsicht sachgemäß und geistesgegenwärtig verhalten hat und damit den durchschnittlichen Fähigkeiten eines sogenannten "Idealfahrers" gerecht geworden ist (…vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014 - 4 U 68/13 = juris Rd. 28; OLG Oldenburg NJW-RR 2012, 927, 928; LG Bonn, Urt. v. 27.01.2017 - 1 O 181/16 = juris Rd.17).