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   LG Bonn, 27.02.2012 - 2 O 571/11   

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https://dejure.org/2012,48600
LG Bonn, 27.02.2012 - 2 O 571/11 (https://dejure.org/2012,48600)
LG Bonn, Entscheidung vom 27.02.2012 - 2 O 571/11 (https://dejure.org/2012,48600)
LG Bonn, Entscheidung vom 27. Februar 2012 - 2 O 571/11 (https://dejure.org/2012,48600)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz im Zusammenhang mit der Zeichnung eines geschlossenen Immobilienfonds im Jahr 1997; Aufklärungspflichten und Informationspflichten bei Vertretung des Kunden von rechtskundigen Beratern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juve.de (Kurzinformation)

    Oppenheim-Esch: Investor verliert

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 06.09.2012)

    Mögliche Schadensersatzansprüche wegen Anlagen in "Oppenheim-Esch-Fonds"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus LG Bonn, 27.02.2012 - 2 O 571/11
    Eine entsprechende Kenntnis liegt im Allgemeinen vor, wenn dem Geschädigten die Erhebung der Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form einer Feststellungsklage, Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich und zumutbar ist (BGH NJW 2008, 506, 507).

    Auch kommt es, abgesehen von Ausnahmefällen, nicht auf eine zutreffende rechtliche Würdigung an (vgl. BGH, NJW 2008, 506, 508 m.w.N.).

  • OLG Köln, 30.11.2011 - 13 U 158/09

    Haftung der finanzierenden Bank und des Treuhänders eines geschlossenen

    Auszug aus LG Bonn, 27.02.2012 - 2 O 571/11
    Als Anlegerin war sie verpflichtet, die Jahresberichte und sonstigen schriftlichen Informationen zur Kenntnis zu nehmen (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 30.11.2011, 13 U 158/09, zitiert nach juris Rn. 49).
  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen

    Auszug aus LG Bonn, 27.02.2012 - 2 O 571/11
    Dies ist etwa der Fall, wenn ein Geschäftsmodell darauf angelegt ist, zum ausschließlich eigenen wirtschaftlichen Vorteil unter Ausnutzung des Gewinnstrebens und Leichtsinns der Anleger ein chancenloses Geschäft zu vermitteln oder wenn bei einem riskanten Geschäft die Kunden einer Bank bewusst über Risiken und verminderte Gewinnchancen ungenügend aufgeklärt bzw. diese bewusst verharmlost werden (BGH, Urteil vom 19.02.2008, XI ZR 170/07, zitiert nach juris m. w. N.).
  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

    Auszug aus LG Bonn, 27.02.2012 - 2 O 571/11
    Dies ist insbesondere bei einem konkreten Wissensvorsprung der Bank hinsichtlich der Risiken der Anlage, insbesondere aufgrund einer institutionalisierten Zusammenarbeit mit dem Anbieter, sowie bei einer Interessenkollision zu bejahen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, NJW-RR 2008, 1226, 1227 m. w. N.).
  • BGH, 06.06.2008 - V ZR 50/07

    Anforderungen an die Beratung über die Rentabilität eines Immobilienerwerbs zu

    Auszug aus LG Bonn, 27.02.2012 - 2 O 571/11
    Beim Erwerb von Kapitalanlagen kommt zwischen dem Kapitalanleger und der Person, die ihn gewerbsmäßig über die Kapitalanlage informiert, regelmäßig stillschweigend ein Anlageberatungsvertrag zustande, wenn der Anleger erkennbar nicht nur auf die Mitteilung von Tatsachen zur Kapitalanlage, sondern auf eine Bewertung und Beurteilung dieser Tatsachen wert legt (vgl. BGH, V ZR 50/07, Urteil vom 06.06.2008, zitiert nach juris Rn 9 m. w. N.).
  • BGH, 11.03.1991 - II ZR 132/90

    Haftung von Gründungsgesellschaftern und Anlagegesellschaftern einer

    Auszug aus LG Bonn, 27.02.2012 - 2 O 571/11
    Vielmehr haften sie nach § 278 BGB auch für unrichtige Angaben von ihnen eingeschalteter Personen (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.1991, II ZR 132/90, zitiert nach juris Rn 7 zur Haftung von Gründungsgesellschaftern der Q3-KG für unrichtige Angaben).
  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

    Auszug aus LG Bonn, 27.02.2012 - 2 O 571/11
    Werden für diese Aufklärung Prospekte benutzt, müssen sie richtige und vollständige Informationen enthalten (BGH, NJW 2001, 360 ff. m. w. N.).
  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 164/05

    Unwirksamkeit der Zustellung der Klageschrift bei Fehlen von Anlagen;

    Auszug aus LG Bonn, 27.02.2012 - 2 O 571/11
    Auf einen entsprechenden Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 21.12.2006, VII ZR 164/05, abgedruckt in NJW 2007, 775 ff.) hat der Europäische Gerichtshof im Hinblick auf Art. 8 Abs. 1 EuZVO den nationalen Gerichten die Prüfung auferlegt, ob Anlagen lediglich Beweisfunktion haben oder ob sie für das Verständnis von Gegenstand und Grund des Anspruchs unerlässlich sind.
  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

    Auszug aus LG Bonn, 27.02.2012 - 2 O 571/11
    Von ihnen darf der Anleger erwarten, dass sie den Prospekt mit der erforderlichen Sorgfalt geprüft und in ihm alle für die Anlageentscheidung maßgeblichen Punkte vollständig dargestellt haben (vgl. BGH, WM 2008, 725 m. w. N.).
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

    Auszug aus LG Bonn, 27.02.2012 - 2 O 571/11
    Für den Beginn der danach geltenden dreijährigen Verjährung kommt es gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB darauf an, ab wann der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (BGH NJW-RR 2008, 1129, 1133).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 103/10

    Prospekthaftung im engeren Sinne: Gesamtbetrachtung mehrerer Schriftstücke als

  • EuGH, 08.05.2008 - C-14/07

    Weiss und Partner - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG)

  • LG Bonn - 2 O 572/11 (anhängig)

    Mögliche Schadensersatzansprüche wegen Anlagen in "Oppenheim-Esch-Fonds"

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