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   LG Bonn, 27.08.2021 - 2 O 472/20   

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LG Bonn, 27.08.2021 - 2 O 472/20 (https://dejure.org/2021,57077)
LG Bonn, Entscheidung vom 27.08.2021 - 2 O 472/20 (https://dejure.org/2021,57077)
LG Bonn, Entscheidung vom 27. August 2021 - 2 O 472/20 (https://dejure.org/2021,57077)
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  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Bonn, 27.08.2021 - 2 O 472/20
    Sie verstößt gegen Art. 3 Nr. 10 und Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007 (vgl. zum Motor 18 BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 - Rn. 17).

    Ein solches Vorgehen verstößt derart gegen die Mindestanforderungen im Rechts- und Geschäftsverkehr auf dem hier betroffenen Markt für Kraftfahrzeuge, dass ein Ausgleich der bei den einzelnen Käufern verursachten Vermögensschäden geboten erscheint (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 - Rn. 23).

    Da bereits die Verpflichtung aus einem ungewollten Vertrag einen Schaden darstellt, liegt in jedem durch die sittenwidrige Handlung herbeigeführten Vertragsschluss ein Schaden (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 - Rn. 55).

    Dieses strukturelle Informationsdefizit begründet - entgegen der von der Beklagten vertretenen Position - eine sekundäre Darlegungslast der Beklagten dazu, wer konkret in ihrem Haus die zum Einsatz der Software führenden Entscheidungen getroffen hat (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19).

    Wird das Angebot auf Herausgabe und Übereignung an unberechtigte Bedingungen geknüpft, tritt kein Annahmeverzug ein (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19).

  • OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18

    Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

    Auszug aus LG Bonn, 27.08.2021 - 2 O 472/20
    Die Erwirkung der Typengenehmigung durch die Abschalteinrichtung und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit für die Typengenehmigung und die Betriebszulassung stellen einen gravierenden Mangel dar (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019 - 18 U 70/18 - Rn. 28).

    Nach den Grundsätzen der Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, der die Beklagte nicht substantiiert entgegen getreten ist, hätte kein verständiger Käufer das streitgegenständliche Fahrzeug erworben, wenn er über die Software-Manipulation aufgeklärt worden wäre und deshalb jedenfalls im Fall einer Entdeckung mit Problemen durch das Kraftfahrtbundesamt bis hin zur drohenden Stilllegung des Fahrzeugs hätte rechnen müssen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019 - 18 U 70/18 - Rn. 45 f.).

    Die Beklagte legt nicht konkret dar, dass und wie einzelne Mitarbeiter unter Ausschluss des Vorstandes die mangelhafte Software pflichtwidrig beauftragen, bezahlen und verwenden ließen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019 - 18 U 70/18 Rn. 31).

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus LG Bonn, 27.08.2021 - 2 O 472/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur BGH, Urteil vom 26.09.1997 - V ZR 29/96 - Rn. 25 ff.) ist die Bejahung eines Vermögensschadens auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Differenzhypothese vordergründig nicht zu einem rechnerischen Schaden führt.

    Die Bejahung eines Vermögensschadens unter diesem Aspekt setzt allerdings voraus, dass die durch den unerwünschten Vertrag erlangte Leistung nicht nur aus rein subjektiver willkürlicher Sicht als Schaden angesehen wird, sondern dass auch die Verkehrsanschauung bei Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles den Vertragsschluss als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig ansieht (BGH, Urteil vom 26.09.1997, a.a.O., Rn. 28).

  • BGH, 22.06.2021 - VI ZR 353/20

    Zur Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten (hier: Klage wegen

    Auszug aus LG Bonn, 27.08.2021 - 2 O 472/20
    Die Geschäftsgebühr wird im Innenverhältnis zwischen Mandanten und Rechtsanwalt nur ausgelöst, wenn nicht bereits Auftrag zum gerichtlichen Vorgehen erteilt ist, in dem Fall stellt ein Aufforderungsschreiben eine Vorbereitungshandlung dar (vgl. BGH, Urteil vom 22.06.2021 - VI ZR 353/20).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19

    "VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig

    Auszug aus LG Bonn, 27.08.2021 - 2 O 472/20
    Bei der Höhe des Schadensersatzes sind die erlangten Gebrauchsvorteile durch die Nutzung des Fahrzeugs anzurechnen (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 354/19 - Rn. 11 ff.).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Bonn, 27.08.2021 - 2 O 472/20
    Die Verwerflichkeit kann sich auch aus einer bewussten Täuschung ergeben (BGH, Urteil vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15 - Rn. 16 m.w.N.).
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