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LG Bonn, 27.10.2021 - 1 O 433/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Amtspflichtverletzung: Auf dem Marsch zusammengebrochener Soldat geht leer aus
- jurios.de (Kurzinformation)
Keine Pflicht, Flüssigkeitsaufnahme eines Soldaten zu kontrollieren!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Schadensersatz von Bundeswehr für Soldat bei Kreislaufzusammenbruch im Dienst
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vorgesetzter muss nicht kontrollieren, wie viel Bundeswehrsoldat bei Ausbildungsmaßnahme trinkt - Ausbilder sind nicht zur Kontrolle der konkreten Flüssigkeitsaufnahme von Soldaten verpflichtet
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.05.1996 - III ZR 109/95
Drittbezogenheit von Amtspflichten eines Soldaten
Auszug aus LG Bonn, 27.10.2021 - 1 O 433/19
Der Maßstab für die Prüfung der Frage, ob Vorsatz vorgelegen hat, muss dabei § 839 BGB entnommen werden (BGH NVwZ-RR 1996, 625).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes handelt der Amtsträger bereits dann vorsätzlich, wenn er sich bewusst über die Amtspflicht hinwegsetzt (BGH NVwZ-RR 1996, 625; KG, Beschl. v. 02.10.2018, BeckRS 2018, 34293).