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LG Bonn, 28.02.2020 - 1 O 21/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Kollision mit dem Gegenverkehr bei winterlichen Witterungsverhältnissen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 1 Abs. 1
Verursachung eines Verkehrsunfalls wegen eines Verstoßes des Fahrers gegen die Verhaltenspflichten und Sorgfaltspflichten i.R.e. Schadensersatzanspruchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.07.1996 - VI ZR 299/95
Tragweite des Rechtsfahrgebots
Auszug aus LG Bonn, 28.02.2020 - 1 O 21/19
Hinter den damit festgestellten Verstoß der Klägerin gegen das Rechtsfahrgebot (§ 2 Abs. 2 StVO; vgl. dazu BGH NZV 1996, 444f.) und die Pflicht zu einer vorsichtigen, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließenden Fahrweise (§ 1 Abs. 1 und 2 StVO), tritt die auf der Beklagtenseite verbleibende Betriebsgefahr in der hier vorzunehmenden Abwägung (§ 17 Abs. 1 und Abs. 2 StVG) vollständig zurück (vgl. BGH NZV 1990, 229, 230; BGH VersR 1969, 738, 739;… Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 15.Aufl. 2017, Rd.205 bis Rd.207 jeweils mit weiteren Fallbeispielen und Rechtsprechungsnachweisen). - OLG Hamm, 13.12.1999 - 13 U 111/99
Haftungsverteilung bei Streifkollision eines PKW mit einem entgegenkommenden, …
Auszug aus LG Bonn, 28.02.2020 - 1 O 21/19
Denn das sich hier verwirklichende besondere Gefährdungspotenzial des Verstoßes der Klägerin gegen das Rechtsfahrgebot (vgl. dazu OLG Hamm DAR 2000, 265, 266f.) bei den Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen am Unfallabend trägt bereits die alleinige Haftung der Klägerin. - BGH, 22.04.1969 - VI ZR 9/68
Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Fahrzeuge
Auszug aus LG Bonn, 28.02.2020 - 1 O 21/19
Hinter den damit festgestellten Verstoß der Klägerin gegen das Rechtsfahrgebot (§ 2 Abs. 2 StVO; vgl. dazu BGH NZV 1996, 444f.) und die Pflicht zu einer vorsichtigen, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließenden Fahrweise (§ 1 Abs. 1 und 2 StVO), tritt die auf der Beklagtenseite verbleibende Betriebsgefahr in der hier vorzunehmenden Abwägung (§ 17 Abs. 1 und Abs. 2 StVG) vollständig zurück (vgl. BGH NZV 1990, 229, 230; BGH VersR 1969, 738, 739;… Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 15.Aufl. 2017, Rd.205 bis Rd.207 jeweils mit weiteren Fallbeispielen und Rechtsprechungsnachweisen). - BGH, 20.02.1990 - VI ZR 124/89
Verletzung des Rechtsfahrgebots durch einen Motorradfahrer, der sich der …
Auszug aus LG Bonn, 28.02.2020 - 1 O 21/19
Hinter den damit festgestellten Verstoß der Klägerin gegen das Rechtsfahrgebot (§ 2 Abs. 2 StVO; vgl. dazu BGH NZV 1996, 444f.) und die Pflicht zu einer vorsichtigen, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließenden Fahrweise (§ 1 Abs. 1 und 2 StVO), tritt die auf der Beklagtenseite verbleibende Betriebsgefahr in der hier vorzunehmenden Abwägung (§ 17 Abs. 1 und Abs. 2 StVG) vollständig zurück (vgl. BGH NZV 1990, 229, 230; BGH VersR 1969, 738, 739;… Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 15.Aufl. 2017, Rd.205 bis Rd.207 jeweils mit weiteren Fallbeispielen und Rechtsprechungsnachweisen). - BGH, 19.11.1985 - VI ZR 176/84
Anscheinsbeweis bei einem Unfall im Begegnungsverkehr
Auszug aus LG Bonn, 28.02.2020 - 1 O 21/19
Die Frage, ob die Klägerin infolge einer den Straßen-, Witterungs- und Sichtverhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit (§ 3 Abs. 1 StVO) auf die Fahrbahnseite des Beklagten zu 2. geriet (vgl. aber zu der hierfür sprechenden Vermutung: BGH DAR 1986, 112, 113;… Grüneberg, aaO., Rd.245 m.w.N.) oder ob hierfür eine unzureichende Bereifung oder eine fehlende Aufmerksamkeit (mit-) ursächlich waren, bedarf keiner Vertiefung.