Rechtsprechung
   LG Bonn, 28.02.2020 - 1 O 21/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8000
LG Bonn, 28.02.2020 - 1 O 21/19 (https://dejure.org/2020,8000)
LG Bonn, Entscheidung vom 28.02.2020 - 1 O 21/19 (https://dejure.org/2020,8000)
LG Bonn, Entscheidung vom 28. Februar 2020 - 1 O 21/19 (https://dejure.org/2020,8000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,8000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Kollision mit dem Gegenverkehr bei winterlichen Witterungsverhältnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 1 Abs. 1
    Verursachung eines Verkehrsunfalls wegen eines Verstoßes des Fahrers gegen die Verhaltenspflichten und Sorgfaltspflichten i.R.e. Schadensersatzanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 299/95

    Tragweite des Rechtsfahrgebots

    Auszug aus LG Bonn, 28.02.2020 - 1 O 21/19
    Hinter den damit festgestellten Verstoß der Klägerin gegen das Rechtsfahrgebot (§ 2 Abs. 2 StVO; vgl. dazu BGH NZV 1996, 444f.) und die Pflicht zu einer vorsichtigen, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließenden Fahrweise (§ 1 Abs. 1 und 2 StVO), tritt die auf der Beklagtenseite verbleibende Betriebsgefahr in der hier vorzunehmenden Abwägung (§ 17 Abs. 1 und Abs. 2 StVG) vollständig zurück (vgl. BGH NZV 1990, 229, 230; BGH VersR 1969, 738, 739; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 15.Aufl. 2017, Rd.205 bis Rd.207 jeweils mit weiteren Fallbeispielen und Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Hamm, 13.12.1999 - 13 U 111/99

    Haftungsverteilung bei Streifkollision eines PKW mit einem entgegenkommenden,

    Auszug aus LG Bonn, 28.02.2020 - 1 O 21/19
    Denn das sich hier verwirklichende besondere Gefährdungspotenzial des Verstoßes der Klägerin gegen das Rechtsfahrgebot (vgl. dazu OLG Hamm DAR 2000, 265, 266f.) bei den Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen am Unfallabend trägt bereits die alleinige Haftung der Klägerin.
  • BGH, 22.04.1969 - VI ZR 9/68

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Fahrzeuge

    Auszug aus LG Bonn, 28.02.2020 - 1 O 21/19
    Hinter den damit festgestellten Verstoß der Klägerin gegen das Rechtsfahrgebot (§ 2 Abs. 2 StVO; vgl. dazu BGH NZV 1996, 444f.) und die Pflicht zu einer vorsichtigen, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließenden Fahrweise (§ 1 Abs. 1 und 2 StVO), tritt die auf der Beklagtenseite verbleibende Betriebsgefahr in der hier vorzunehmenden Abwägung (§ 17 Abs. 1 und Abs. 2 StVG) vollständig zurück (vgl. BGH NZV 1990, 229, 230; BGH VersR 1969, 738, 739; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 15.Aufl. 2017, Rd.205 bis Rd.207 jeweils mit weiteren Fallbeispielen und Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 20.02.1990 - VI ZR 124/89

    Verletzung des Rechtsfahrgebots durch einen Motorradfahrer, der sich der

    Auszug aus LG Bonn, 28.02.2020 - 1 O 21/19
    Hinter den damit festgestellten Verstoß der Klägerin gegen das Rechtsfahrgebot (§ 2 Abs. 2 StVO; vgl. dazu BGH NZV 1996, 444f.) und die Pflicht zu einer vorsichtigen, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließenden Fahrweise (§ 1 Abs. 1 und 2 StVO), tritt die auf der Beklagtenseite verbleibende Betriebsgefahr in der hier vorzunehmenden Abwägung (§ 17 Abs. 1 und Abs. 2 StVG) vollständig zurück (vgl. BGH NZV 1990, 229, 230; BGH VersR 1969, 738, 739; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 15.Aufl. 2017, Rd.205 bis Rd.207 jeweils mit weiteren Fallbeispielen und Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 176/84

    Anscheinsbeweis bei einem Unfall im Begegnungsverkehr

    Auszug aus LG Bonn, 28.02.2020 - 1 O 21/19
    Die Frage, ob die Klägerin infolge einer den Straßen-, Witterungs- und Sichtverhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit (§ 3 Abs. 1 StVO) auf die Fahrbahnseite des Beklagten zu 2. geriet (vgl. aber zu der hierfür sprechenden Vermutung: BGH DAR 1986, 112, 113; Grüneberg, aaO., Rd.245 m.w.N.) oder ob hierfür eine unzureichende Bereifung oder eine fehlende Aufmerksamkeit (mit-) ursächlich waren, bedarf keiner Vertiefung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht