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   LG Bonn, 28.05.2013 - 20 O 14/13   

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LG Bonn, 28.05.2013 - 20 O 14/13 (https://dejure.org/2013,58972)
LG Bonn, Entscheidung vom 28.05.2013 - 20 O 14/13 (https://dejure.org/2013,58972)
LG Bonn, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 20 O 14/13 (https://dejure.org/2013,58972)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 28 U 78/09

    Beratungspflichten des Betreibers eines Strukturvertriebs für die Vermittlung von

    Auszug aus LG Bonn, 28.05.2013 - 20 O 14/13
    Zwar kann derjenige, der den Vertrieb einer Anlage durch den Aufbau des Strukturvertriebes und durch die von ihm veranlassten und inhaltlich zu verantwortenden Schulungen der Vermittler fördert, um so möglichst viele Vertragsabschlüsse zu erreichen und dadurch selbst Provisionen zu verdienen, zumindest bedingt vorsätzlich in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise schädigen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.05.2011 - 4 U 187/09, BeckRS 2012, 01111 und OLG Hamm MDR 2010, 746 Rz. 47-52).

    Die dabei zu Tage tretende Gesinnung, die sich in der Gleichgültigkeit gegenüber den Belangen der Kunden, die durch die Anlagen die finanzielle Vorsorge für das Alter gesichert glaubten, widerspiegelt, rechtfertigt es in Zusammenschau mit Ziel und Mitteln des konkreten Handels, ein solches Verhalten als sittenwidrig zu qualifizieren (OLG Karlsruhe BeckRS 2012, 01111 und OLG Hamm MDR 2010, 746 Rz. 47-52).

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09

    Kapitalanlage: Haftung wegen bedingt vorsätzlicher Schädigung durch den Aufbau

    Auszug aus LG Bonn, 28.05.2013 - 20 O 14/13
    Zwar kann derjenige, der den Vertrieb einer Anlage durch den Aufbau des Strukturvertriebes und durch die von ihm veranlassten und inhaltlich zu verantwortenden Schulungen der Vermittler fördert, um so möglichst viele Vertragsabschlüsse zu erreichen und dadurch selbst Provisionen zu verdienen, zumindest bedingt vorsätzlich in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise schädigen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.05.2011 - 4 U 187/09, BeckRS 2012, 01111 und OLG Hamm MDR 2010, 746 Rz. 47-52).

    Die dabei zu Tage tretende Gesinnung, die sich in der Gleichgültigkeit gegenüber den Belangen der Kunden, die durch die Anlagen die finanzielle Vorsorge für das Alter gesichert glaubten, widerspiegelt, rechtfertigt es in Zusammenschau mit Ziel und Mitteln des konkreten Handels, ein solches Verhalten als sittenwidrig zu qualifizieren (OLG Karlsruhe BeckRS 2012, 01111 und OLG Hamm MDR 2010, 746 Rz. 47-52).

  • OLG Köln, 12.02.1973 - 4 U 115/72
    Auszug aus LG Bonn, 28.05.2013 - 20 O 14/13
    Auf die Kenntnis des Anspruchsinhabers vom Eintritt des Schadens und von seiner Höhe kommt es für die Fälligkeit des Ersatzanspruchs dagegen gerade nicht an (vgl. OLG Köln, VersR 1973, 1058).
  • BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75

    Erhebung der Verjährungseinrede bei arglistiger Täuschung über die Entstehung des

    Auszug aus LG Bonn, 28.05.2013 - 20 O 14/13
    Zwar kann ein Schuldner, der arglistig über die Entstehung der Forderung getäuscht und hierdurch von der rechtzeitigen Erhebung einer Klage abgehalten worden ist, im Wege des Schadensersatzes nach §§ 826, 249 BGB verlangen, so gestellt zu werden, als sei die Verjährung nicht eingetreten (vgl. BGH, Urt. v. 28.01.1977 - I ZR 171/75, MDR 1977, 468 ff.).
  • BGH, 10.02.2005 - III ZR 258/04

    Haftung eines Versicherungsunternehmens für die Unterschlagung von

    Auszug aus LG Bonn, 28.05.2013 - 20 O 14/13
    Person im Rechtsverkehr repräsentieren (vgl. BGH WM 2013, 692 und BGH WM 2005, 701).
  • OLG Celle, 04.10.2001 - 11 U 297/00

    Schadensersatz; Kapitalanlagevermittlung; Kollege; Kontaktaufnahme;

    Auszug aus LG Bonn, 28.05.2013 - 20 O 14/13
    Denn im Falle eines Mitarbeiters/Handelsvertreters des Finanzdienstleisters besteht bei einer etwaigen Kontaktaufnahme zu dem Finanzdienstleister - anders als bei Kunden, die nicht in dessen Diensten stehen - keine Vermutung dafür, dass der Anleger sich Kenntnisse und Verbindungen des Finanzdienstleisters, die der Anleger im Sinne einer Beratungsüberlegenheit verstanden hätte, zu Nutze machen will (vgl. OLG Celle, Urt. v. 04.10.2001 - 11 U 297/00 - OLGR 2002, 39 ff.).
  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 139/01

    Verletzung des Alleinvertriebsrechts eines Vertragshändlers; Verjährung von

    Auszug aus LG Bonn, 28.05.2013 - 20 O 14/13
    Erfasst sind damit insbesondere auch Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen aus dem Handelsvertreterverhältnis (vgl. BGH BB 2002, 1507; BGH WM 1982, 635; MüKo HGB, 1. Aufl./1996, § 88, Rdn. 9; Baumbach/Hopt, HGB, 31. Auf./2003, § 88, Rdn. 1).
  • BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76

    Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder

    Auszug aus LG Bonn, 28.05.2013 - 20 O 14/13
    Im Wege richterlicher Rechtsfortbildung hatte der Bundesgerichtshof in einer Zeit, als für geschlossene Fonds eine Prospektpflicht nicht bestand, unter Rückgriff auf das Rechtsinstitut der culpa in contrahendo (c.i.c.) die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung im engeren Sinne geschaffen (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.1978 - II ZR 172/76, BGHZ 71, 284 ff.).
  • BGH, 31.03.1982 - IVa ZR 298/80

    Verjährung von Vergütungsersatzansprüchen des Handelsvertreters

    Auszug aus LG Bonn, 28.05.2013 - 20 O 14/13
    Erfasst sind damit insbesondere auch Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen aus dem Handelsvertreterverhältnis (vgl. BGH BB 2002, 1507; BGH WM 1982, 635; MüKo HGB, 1. Aufl./1996, § 88, Rdn. 9; Baumbach/Hopt, HGB, 31. Auf./2003, § 88, Rdn. 1).
  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 296/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Repräsentantenhaftung einer

    Auszug aus LG Bonn, 28.05.2013 - 20 O 14/13
    Person im Rechtsverkehr repräsentieren (vgl. BGH WM 2013, 692 und BGH WM 2005, 701).
  • BGH, 11.12.1981 - I ZR 139/79

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung des Handelsvertreterverhältnisses - Nicht

  • OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 101/13

    Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 28.05.2013 - 20 O 14/13 - wird zurückgewiesen.
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