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   LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17   

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LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17 (https://dejure.org/2017,61029)
LG Bonn, Entscheidung vom 28.07.2017 - 1 O 40/17 (https://dejure.org/2017,61029)
LG Bonn, Entscheidung vom 28. Juli 2017 - 1 O 40/17 (https://dejure.org/2017,61029)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17
    Im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Leistungen können unter Umständen als nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchende Leistungen im Sinne von § 131 InsO inkongruent sein und deshalb ein starkes Beweisanzeichen für die Benachteiligungsabsicht des Schuldners und die Kenntnis des Vollstreckungsgläubigers hiervon darstellen (BGH NJW 2003, 3347, 3349; Ede/Hirte in Uhlenbruck, InsO, 14. Aufl. 2015, § 133 Rd.99f. und Rd.110).

    Liegen sie indes außerhalb dieses Zeitraumes, so kann hieraus eine Inkongruenz als Indiz für die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung im Sinne von § 133 Abs. 1 InsO nicht abgeleitet werden (BGH NJW 2003, 3347, 3349; MüKo/Kayser, InsO., aaO. § 133 Rd.31a).

  • BGH, 19.09.2013 - IX ZR 4/13

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

    Auszug aus LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17
    Der in § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO genannte Benachteiligungsvorsatz des Schuldners knüpft an die von ihm vorgenommene, eine Gläubigerbenachteiligung hervorrufende Rechtshandlung an (vgl. auch zum nachfolgenden: BGH NJW-RR 2014, 231, 232 Rd.18; BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZR 148/13 = BeckRS 2014, 03765).

    Dabei geht auch das erkennende Gericht davon aus, dass der Anfechtungsgegner weder den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners, noch die die Gläubigerbenachteiligung auslösende Rechtshandlung in allen Einzelheiten kennen muss (vgl. BGH NJW-RR 2014, 231, 232 Rd.19).

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZR 188/15

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des

    Auszug aus LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17
    a) Denn die Bejahung sowohl des Benachteiligungsvorsatzes der Schuldnerin als auch der gegebenenfalls über § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO zu vermutenden Kenntnis der Beklagten hiervon setzt eine einzelfallorientierte Gesamtwürdigung aller für eine Zahlungseinstellung der Schuldnerin sprechenden und damit auf einen Benachteiligungsvorsatz hindeutenden Beweisanzeichen voraus (vgl. BGH NJW-RR 2016, 1140, 1141 Rd.12; BGH NJW 2016, 1170 Rd.22; BGH NJW-RR 2016, 369, 370 Rd.8ff. jeweils m.w.N.).

    Dementsprechend lässt nach der aktuellen Rechtsprechung des IX. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes selbst die Erklärung des Schuldners, eine fällige Zahlung nicht in einem Zuge erbringen und nur Ratenzahlungen leisten zu können, allein nicht zwingend den Schluss zu, dass der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat (Urteil vom 14.07.2016 - IX ZR 188/15 = NJW-RR 2016, 1140ff.).

  • LG Tübingen, 15.03.2013 - 5 O 12/13

    Insolvenzanfechtung: Voraussetzungen für Kenntnis der Gläubigerin (Anforderungen

    Auszug aus LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17
    Im Übrigen lässt sich schon in Anbetracht der von der Beklagten zutreffend angeführten Motivlage, als lästig empfundene Ordnungsgeldverbindlichkeiten in der Praxis möglichst nachrangig zu bedienen (vgl. auch oben unter 1.), kein allgemeingültiger Erfahrungssatz begründen, wonach einem Schuldner die Zahlungsunfähigkeit droht, der eine derartige Forderung in mehreren Raten an einen Vollstreckungsbeamten zahlt (vgl. dazu auch LG Tübingen BeckRS 2013, 19350; LG Stuttgart BeckRS 2012, 11200; AG Bremen BeckRS 2014, 18294).
  • AG Bremen, 14.05.2014 - 4 C 34/13
    Auszug aus LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17
    Im Übrigen lässt sich schon in Anbetracht der von der Beklagten zutreffend angeführten Motivlage, als lästig empfundene Ordnungsgeldverbindlichkeiten in der Praxis möglichst nachrangig zu bedienen (vgl. auch oben unter 1.), kein allgemeingültiger Erfahrungssatz begründen, wonach einem Schuldner die Zahlungsunfähigkeit droht, der eine derartige Forderung in mehreren Raten an einen Vollstreckungsbeamten zahlt (vgl. dazu auch LG Tübingen BeckRS 2013, 19350; LG Stuttgart BeckRS 2012, 11200; AG Bremen BeckRS 2014, 18294).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2014 - 1 Sa 501/14

    Rückzahlung von Arbeitsvergütung - Insolvenzanfechtung

    Auszug aus LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17
    Die Frage, ob einer derartigen Ratenzahlungsvereinbarung im Hinblick auf die gegenüber § 806b ZPO a.F. mit § 802b ZPO n.F. geänderten Voraussetzungen überhaupt noch eine Indizwirkung für § 133 Abs. 1 InsO zukommt (vgl. Fleck in Vorwerk/Wolf, aaO., § 802b Rd.19; Hergenröder DGVZ 2016, 101; differenzierend auch: LAG Rheinland-Pfalz BeckRS 2015, 65544; Musielak/Voit, aaO., § 802b Rd.7; Brinkmann, NZG 2015, 697, 701), bedarf nach alledem keiner Vertiefung.
  • LG Stuttgart, 30.05.2012 - 13 S 200/11

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der drohenden

    Auszug aus LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17
    Im Übrigen lässt sich schon in Anbetracht der von der Beklagten zutreffend angeführten Motivlage, als lästig empfundene Ordnungsgeldverbindlichkeiten in der Praxis möglichst nachrangig zu bedienen (vgl. auch oben unter 1.), kein allgemeingültiger Erfahrungssatz begründen, wonach einem Schuldner die Zahlungsunfähigkeit droht, der eine derartige Forderung in mehreren Raten an einen Vollstreckungsbeamten zahlt (vgl. dazu auch LG Tübingen BeckRS 2013, 19350; LG Stuttgart BeckRS 2012, 11200; AG Bremen BeckRS 2014, 18294).
  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/09

    Insolvenzanfechtung: Scheckübergabe an einen Vollziehungsbeamten der

    Auszug aus LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17
    Die von der eingangs zitierten Rechtsmeinung angeführten Entscheidungen des IX. Zivilsenates (vgl. Musielak/Voit, aaO. Fußnote 16) beinhalten dementsprechend auch keine Abkehr von diesen Rechtsprechungsgrundsätzen (vgl. BGH NJW 2010, 1671, 1674 Rd.25 und 26; BGH MDR 2012, 1001 = NJW 2013, 53ff.), sondern verhalten sich vornehmlich zu der Frage, ob derartige Ratenzahlungen als Rechtshandlungen im Sinne von § 133 Abs. 1 InsO einzustufen sind.
  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 128/08

    Anfechtbarkeit der Teilzahlungen des Schuldners wegen Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17
    Die von der eingangs zitierten Rechtsmeinung angeführten Entscheidungen des IX. Zivilsenates (vgl. Musielak/Voit, aaO. Fußnote 16) beinhalten dementsprechend auch keine Abkehr von diesen Rechtsprechungsgrundsätzen (vgl. BGH NJW 2010, 1671, 1674 Rd.25 und 26; BGH MDR 2012, 1001 = NJW 2013, 53ff.), sondern verhalten sich vornehmlich zu der Frage, ob derartige Ratenzahlungen als Rechtshandlungen im Sinne von § 133 Abs. 1 InsO einzustufen sind.
  • LG Bonn, 21.07.2017 - 1 O 375/16

    Vorsatzanfechtung; Stundung; Ordnungsgeld; Vollziehung

    Auszug aus LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17
    Gleiches gilt für entsprechende Angaben gegenüber dem Zeugen H, dessen Kenntnisse sich die Beklagte im Übrigen auch nicht über § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste (vgl. BGH NZI 2013, 398 Rd.6; BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZR 26/10 - juris; BGH NZI 2011, 685f. Rd.14ff.; LG Bonn, Urteil vom 21.07.2017 - 1 O 375/16; AG Köln, Urteil vom 30.11.2015 - 142 C 314/15 = BeckRS 2016, 02301; Gottwald/Huber, Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Aufl. 2015, § 46 Rd.31 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.04.2015 - IX ZR 6/14

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von drohender

  • BGH, 06.02.2014 - IX ZR 148/13

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • BGH, 21.01.2016 - IX ZR 84/13

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung gegenüber der kontoführenden Bank wegen

  • BGH, 29.03.2012 - IX ZR 26/10

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Abführung der Beiträge freiwillig

  • BGH, 25.02.2016 - IX ZR 109/15

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von dem Benachteiligungsvorsatz des

  • BGH, 03.04.2014 - IX ZR 223/13

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis von einem Benachteiligungsvorsatz der Schuldnerin

  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 308/14

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von drohender

  • AG Köln, 30.11.2015 - 142 C 314/15

    Wissenszurechnung von Vollziehungsbeamten bei Vermutung der Kenntnis vom

  • BGH, 14.02.2013 - IX ZR 115/12

    Insolvenzanfechtung: Zurechnung des Wissens des Sachbearbeiters einer mit der

  • BGH, 01.07.2010 - IX ZR 70/08

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden

  • LG Memmingen, 21.09.2021 - 21 O 929/21

    Schadensersatzanspruch des Käufers eines mit dem Motor EA 189 versehenen

    Die Klagepartei hat jedoch im Wege der Vorteilsausgleichung nach §§ 249 ff. BGB den erhaltenen Kaufpreis in Höhe von 8.000 EUR herauszugeben als Surrogat für die ihr nicht mehr mögliche Herausgabe des Fahrzeuges (vgl. LG Krefeld, Urteil vom 13.02.2019, 2 O 313/17; im Ergebnis ebenso LG Heidelberg, Urteil vom 31.01.2018, 1 O 40/17).
  • AG Frankenthal, 17.10.2018 - 3a H 17/18

    Örtliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts im selbständigen Beweisverfahren,

    Dass es sich beim Abschluss eines solchen Vertrages um einen für den Antragsteller wirtschaftlich nachteiligen Vertrag handelt, ergibt sich bereits daraus, dass kein verständiger Kunde ein Fahrzeug erwerben würde, das mit einer gesetzeswidrigen Software ausgestattet ist, da er ansonsten mit Problemen für den Fall der Entdeckung der Manipulation durch das Kraftfahrtbundesamt rechnen müsste (LG Heidelberg Urteil vom 31.01.2018 - 1 O 40/17).
  • AG Bonn, 08.05.2020 - 117 C 14/19
    Vielmehr sind für ausbleibende Zahlungen in den Ordnungsgeldverfahren nach den §§ 325 ff. HGB eine Vielzahl von Gründen denkbar, die von der fehlenden Kenntnis der tatsächlichen behördlichen Durchsetzung der Ordnungsgelder durch das Bundesamt bis zu einer bewussten Zahlungsunwilligkeit wegen der als unangemessenen festgesetzten Ordnungsgelder reichen können (LG Bonn, Urteil vom 28.07.2017, 1 O 40/17; Urteil vom 21.07.2017, 1 O 375/16, Rn. 87, juris).
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