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   LG Bonn, 28.09.2016 - 1 O 110/14   

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https://dejure.org/2016,37003
LG Bonn, 28.09.2016 - 1 O 110/14 (https://dejure.org/2016,37003)
LG Bonn, Entscheidung vom 28.09.2016 - 1 O 110/14 (https://dejure.org/2016,37003)
LG Bonn, Entscheidung vom 28. September 2016 - 1 O 110/14 (https://dejure.org/2016,37003)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Mehrvergütung, Behinderung, VOB/B, Bauablaufstörung, Mehrkostenvorbehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn wegen behaupteter Produktivitätsverluste und Mehraufwendungen aufgrund von Bauzeitverlängerungen beim Ausbau eines Kanals; Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Mehrvergütungsanspruchs gem. § 2 Nr. 5 VOB/B

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber muss nicht für genügend Regen sorgen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Vergütung bei Bauzeitverlängerung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 27.10.2014 - 11 U 70/13

    Ansprüche des Auftragnehmers auf Erstattung von Mehrkosten wegen längerer Bauzeit

    Auszug aus LG Bonn, 28.09.2016 - 1 O 110/14
    Hinsichtlich des Störungstatbestandes B 1 ist die Beklagte unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OLG Köln, Beschl. vom 27.10.2014 - 11 U 70/13 - der Ansicht, dass ein weiterer Anspruch der Klägerin bereits deswegen ausgeschlossen sei, da sich die Parteien auf eine Anpassung der Vergütung hinsichtlich der Z2 und Z3 Massen abschließend geeinigt hätten, ohne dass sich die Klägerin weitere Ansprüche vorbehalten habe.

    Andernfalls muss er sich die Geltendmachung künftig entstehender Mehrkosten wegen der mit einer Nachtragsbeauftragung verbundenen Bauablaufstörung vorbehalten (OLG Köln, Beschluss v. 27.10.2014, 11 U 70/13; OLG Brandenburg, Urteil v. 18.02.2016, 12 U 222/14, beide zitiert nach juris).

  • OLG Koblenz, 06.11.2014 - 6 U 245/14

    Vergütungsansprüche des Auftragnehmers bei Abweichung der vereinbarten von der

    Auszug aus LG Bonn, 28.09.2016 - 1 O 110/14
    Der Auftragnehmer kann ungeachtet des grundsätzlichen Verbots zur Arbeitseinstellung in Streitfällen ausnahmsweise dazu berechtigt sein, die Aufnahme oder die Fortführung der Arbeiten zu verweigern, wenn der Auftraggeber endgültig nicht bereit ist, eine geschuldete zusätzliche Leistung zu vergüten, sofern die neue Vergütung von der ursprünglich vereinbarten Vergütung nicht nur unerheblich abweicht (u.a. Leitsatz OLG Koblenz NZBau 2015, 88).
  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 202/04

    Zusätzliche Vergütung von Leistungen nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages;

    Auszug aus LG Bonn, 28.09.2016 - 1 O 110/14
    Hierbei kommt es darauf an, wie das jeweilige Vertragswerk unter Berücksichtigung der Angaben in der Ausschreibung aus der Sicht des "objektiven Empfängerhorizontes" zu verstehen ist (vgl. BGH, Urteil vom. 27.07.2006, VII ZR 202/04, NJW 2006, 3413 f).
  • OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf erhöhte Vergütung wegen Bauzeitverlängerung

    Auszug aus LG Bonn, 28.09.2016 - 1 O 110/14
    Damit fehlt es nach Auffassung der Kammer insgesamt an einer detaillierten bauablaufbezogenen Darstellung der geplanten und tatsächlichen Ausführungen bezogen auf die einzelnen Arbeitsschritte und den erforderlichen Personalaufwand, wie sie nach den Anforderungen der Rechtsprechung für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen bauzeitverlängernder Behinderungen erforderlich ist (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil v. 28.01.2014, 24 U 199/12, NZBau 2014, 626).
  • OLG München, 26.06.2012 - 9 U 3604/11

    Nachtragsvereinbarungen sind abschließend: Kein Nachtrag zum Nachtrag!

    Auszug aus LG Bonn, 28.09.2016 - 1 O 110/14
    Ob Nachtragsvereinbarungen, die ohne Vorbehalt der Geltendmachung von Bauverzögerungsschäden getroffen wurden, als abschließende Vereinbarungen der späteren Geltendmachung solcher Schäden entgegenstehen, ist eine Frage der Auslegung der Vereinbarung im Einzelfall (vgl. OLG München, Urt. v. 26.06.2012, Az. 9 U 3604/11).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14

    Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!

    Auszug aus LG Bonn, 28.09.2016 - 1 O 110/14
    Eine Anordnung im Sinne von § 2 Nr. 5 VOB/B (2002) setzt eine den Auftragnehmer eindeutig verpflichtende Vertragserklärung des Auftraggebers im Sinne der Rechtsgeschäftslehre voraus (vgl. nur jeweils m.w.N. OLG Düsseldorf v. 21.11.2014, 22 U 37/14, BauR 2015, 494, zit. nach juris [Rn. 185] = BeckRS 2015, 00226 [Rn. 168]; Keldungs, in Ingenstau/Korbion, VOB, 15. Aufl. 2004, § 2 Nr. 5 VOB/B Rn. 22 - zur VOB/B 2002; ders., VOB, 17. Aufl. 2010, § 2 Abs. 5 VOB/B Rn. 26 - zur VOB/B 2009).
  • BGH, 30.06.2011 - VII ZR 13/10

    Auslegung eines VOB-Vertrages: Detaillierte Angaben im Leistungsverzeichnis als

    Auszug aus LG Bonn, 28.09.2016 - 1 O 110/14
    In solchen Fällen werden beide Parteien regelmäßig davon ausgehen, dass die beschriebenen Umstände vorliegen und auch bei der Bildung des Preises berücksichtigt werden (BGH, Urt. V. 30.06.2001 - VII ZR 13/10, NJW 2011, 3287 ff).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 21/13

    Anforderungen an die Anordnung im Sinne des § 2 Nr. 5 VOB/B; Grundlagen für die

    Auszug aus LG Bonn, 28.09.2016 - 1 O 110/14
    Dabei kann dahinstehen, ob sich die Ansprüche nach § 2 Nr. 5 VOB/B und § 6 Nr. 6 VOB/B gegenseitig ausschließen (vgl hierzu OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.10.2013, 22 U 21/13, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2016 - 12 U 222/14

    VOB-Vertrag: Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines

    Auszug aus LG Bonn, 28.09.2016 - 1 O 110/14
    Andernfalls muss er sich die Geltendmachung künftig entstehender Mehrkosten wegen der mit einer Nachtragsbeauftragung verbundenen Bauablaufstörung vorbehalten (OLG Köln, Beschluss v. 27.10.2014, 11 U 70/13; OLG Brandenburg, Urteil v. 18.02.2016, 12 U 222/14, beide zitiert nach juris).
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