Rechtsprechung
LG Bonn, 28.10.2014 - 10 O 114/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beitragshaftung bei der Ausführung eines Dienst- oder Werkvertrages im Baugewerbe; Einbehalt von Zahlungen auf eine werkvertragliche Schlussrechnung bis zur Vorlage sämtlicher sozialversicherungsrechtlicher Unterlagen; Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigung der ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 28.10.2014 - 10 O 114/14
- OLG Köln, 03.02.2016 - 17 U 101/14
- BGH, 15.12.2016 - IX ZR 117/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03
Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz des Arbeitnehmerverleihers
Auszug aus LG Bonn, 28.10.2014 - 10 O 114/14
Diesbezüglich habe der BGH jedoch bereits entschieden (Urteil vom 2.12.2004, IX ZR 200/03), dass die Entgeltpflicht der Beklagten und die Pflicht der Schuldnerin, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen, nicht in einem synallagmatischen Verhältnis stünden.Diesem Ergebnis steht die von dem Kläger zitierte Entscheidung des BGH vom 2.12.2004 (IX ZR 200/03) nicht entgegen.
- OLG Köln, 19.10.2012 - 19 U 67/12
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts in der Insolvenz des Gläubigers
Auszug aus LG Bonn, 28.10.2014 - 10 O 114/14
Sie bezieht sich auf ein Urteil des OLG Köln vom 19.10.2012 zu 19 U 67/12 und ist der Ansicht, ihr stünde die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gemäß § 320 BGB zu.Das in Ziffer 2.2 des Rahmenvertrages vorgesehene Recht, Zahlungen auf die Schlussrechnung solange einzubehalten, bis sämtliche Unterlagen vorliegen, soll die Beklagte insbesondere vor einer Inanspruchnahme durch die Sozialversicherungsträgter betreffend die von der Schuldnerin zu entrichtenden Beiträge schützen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 2012 - 19 U 67/12, I-19 U 67/12 -, juris).
- KG, 04.04.2006 - 7 U 247/05
VOB-Vertrag: Konkludenter Verzicht auf die vereinbarte förmliche Abnahme
Auszug aus LG Bonn, 28.10.2014 - 10 O 114/14
Für eine Nebenpflicht von wesentlicher Bedeutung streitet auch die faktische Handhabung, der gelebte Vertrag, denn die Beklagte hatte die Insolvenzschuldnerin mehrfach zur Vorlage der Bescheinigungen aufgefordert und forderte auch im Rahmen des Insolvenzverfahrens den Kläger hierzu auf, weshalb der Sachverhalt nicht mit dem das Kammergericht entschiedenen Fall (KG, Urteil vom 04.04.2006 - 7 U 247/05, juris Rn. 16, 17) vergleichbar ist. - OLG Zweibrücken, 10.12.2002 - 8 U 70/02
Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag; …
Auszug aus LG Bonn, 28.10.2014 - 10 O 114/14
Entsprechend ist auch die von dem Kläger vorgelegte Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 10.12.2002 zu 8 U 70/02 nicht einschlägig.
- OLG Köln, 03.02.2016 - 17 U 101/14
Rechtsfolgen der Nichterfüllung der Verpflichtung des Auftragnehmers zur Vorlage …
Die Berufung des Klägers gegen das am 28. Oktober 2014 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der 10. Kammer des Landgerichts Bonn - 10 O 114/14 -wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des vorbezeichneten Urteils gemäß § 319 ZPO unter 1. folgendermaßen berichtigt wird:.