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   LG Bonn, 28.10.2016 - 1 O 110/15   

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LG Bonn, 28.10.2016 - 1 O 110/15 (https://dejure.org/2016,48373)
LG Bonn, Entscheidung vom 28.10.2016 - 1 O 110/15 (https://dejure.org/2016,48373)
LG Bonn, Entscheidung vom 28. Oktober 2016 - 1 O 110/15 (https://dejure.org/2016,48373)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2016 - 1 O 110/15
    Zwar entspricht es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einem allgemeinen Erfahrungssatz, dass einem Kraftfahrer, der mit seinem Fahrzeug von einer geraden und übersichtlichen Fahrbahn abgekommen ist, ein bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermeidbarer Fahrfehler unterlaufen ist (BGH NJW 1996, 1828).

    Allerdings reicht ein Abkommen von der Fahrbahn allein als Grundlage für einen sogenannten Anscheinsbeweis nicht aus, wenn weitere besondere Umstände des Unfallereignisses bekannt sind, die gegen die für einen derartigen Anscheinsbeweis erforderliche Typizität des Geschehensablaufes sprechen (BGH NJW 1996, 1828 zum Abkommen von der Fahrbahn beim Überholvorgang eines anderen Pkw; OLG Hamburg, Urteil vom 12.09.1996 - 14 U 77/96 - juris).

    Denn nur Geschehensabläufe, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat, tragen prima facie den Rückschluss auf eine (grob) schuldhafte Verursachung des Verkehrsunfalles (BGH NJW 1996, 1828; BGH r+s 1986, 59, 60).

  • BGH, 15.07.2014 - VI ZR 452/13

    Formularmäßiger Kraftfahrzeugmietvertrag: Mieterhaftung bei grob fahrlässiger

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2016 - 1 O 110/15
    Vielmehr tritt die gesetzliche Regelung des § 81 Abs. 2 VVG als interessengerechte Lösung gemäß § 306 Abs. 2 BGB an die Stelle dieser unwirksamen Klausel (vgl. BGH NJW 2014, 3234, 3235 Rd.9ff.; BGH NJW 2012, 223f. Rd.16ff.; MüKo/Looschelders, VVG, 2. Aufl. 2016, § 81 Rd.157 jeweils m.w.N.).

    Entsprechendes gilt für die hier zu beurteilende Haftungsfreistellung bei einer gewerblichen Fahrzeugvermietung, die sich ausdrücklich am Leitbild der Vollkaskoversicherung orientiert (BGH NJW 2014, 3234ff.; BGH NJW 2012, 224 Rd.19f.).

    Denn schon die Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 26, 23 VVG liegen nicht vor, so dass die zweifelhafte Frage der Anwendbarkeit dieser Regelungen auf das durch einen Mietvertrag zustande gekommene Schuldverhältnis zwischen der Klägerin und dem Beklagten zu 1. (vgl. BGH NJW 2014, 3234ff. Rd.14) keiner Beantwortung bedarf.

  • OLG Köln, 03.06.1996 - 12 U 29/96

    Leasingnehmer; Kaskoversicherung; Leasinggeber; Fremdversicherung;

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2016 - 1 O 110/15
    Im Bereich des Straßenverkehrs liegt sie vor, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (OLG Köln, Urteil vom 19.09.2000 - 9 U 43/00 = juris Rd.6; OLG Köln VersR 1997, 57).

    Eine den Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit begründende Geschwindigkeitsüberschreitung des Beklagten zu 1. liegt deshalb nicht vor (vgl. etwa OLG Köln VersR 1997, 57: Annäherung an eine scharfe Rechtskurve mit 100 km/h trotz Warnschildern und Geschwindigkeitstrichtern von 80, 60 und 40 km/h; LAG Schleswig Holstein, Urteil vom 14.09.2011 - 3 Sa 241/11 = juris: Geschwindigkeitsüberschreitung von 55% in einer Kurve mit zweigliedrigem Lkw; LG Mühlhausen, Urteil vom 02.05.1994 - 4 O 84/93 = juris: Einfahren in eine Straßenkurve mit stark überhöhter Geschwindigkeit von 80 km/h bei Nebel).

  • BGH, 11.10.2011 - VI ZR 46/10

    Zur Haftungsbefreiung im KFZ-Mietvertrag

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2016 - 1 O 110/15
    Satz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB) weicht von wesentlichen Grundgedanken der einschlägigen gesetzlichen Regelung für die Fahrzeugvollversicherung § 81 Abs. 2 VVG ab und benachteiligt deshalb den Beklagten zu 1. als Vertragspartner der Klägerin unangemessen (vgl. BGH NJW 2012, 222, 223 Rd.9ff. = BGHZ 191, 150ff.; OLG Koblenz NJOZ 2015, 100ff.; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, § 81 VVG Rd.85).

    Dies folgt daraus, dass die zwischen der Klägerin und dem Beklagten zu 1. vereinbarte Haftungsreduzierung nach dem Leitbild der Kraftfahrzeugvollversicherung zu beurteilen ist, weil der Beklagte zu 1. wegen der ausdrücklichen Bezugnahme auf eine Vollkasko-Versicherung darauf vertrauen darf, dass die Reichweite dieses mietvertraglich vereinbarten Schutzes im Wesentlichen dem Schutz entspricht, den er als Eigentümer des Kraftfahrzeuges und Versicherungsnehmer in der Fahrzeugvollversicherung genießen würde (BGH NJW 2012, 222 Rd.11; MüKo/Wurmnest, BGB, 7. Aufl. 2016, § 307 Rd.108).

  • OLG Hamburg, 12.09.1996 - 14 U 77/96

    Anspruch auf Schadensersatz aus positiver Verletzung eines Mietvertrages;

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2016 - 1 O 110/15
    Allerdings reicht ein Abkommen von der Fahrbahn allein als Grundlage für einen sogenannten Anscheinsbeweis nicht aus, wenn weitere besondere Umstände des Unfallereignisses bekannt sind, die gegen die für einen derartigen Anscheinsbeweis erforderliche Typizität des Geschehensablaufes sprechen (BGH NJW 1996, 1828 zum Abkommen von der Fahrbahn beim Überholvorgang eines anderen Pkw; OLG Hamburg, Urteil vom 12.09.1996 - 14 U 77/96 - juris).
  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 176/84

    Anscheinsbeweis bei einem Unfall im Begegnungsverkehr

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2016 - 1 O 110/15
    Denn nur Geschehensabläufe, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat, tragen prima facie den Rückschluss auf eine (grob) schuldhafte Verursachung des Verkehrsunfalles (BGH NJW 1996, 1828; BGH r+s 1986, 59, 60).
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2016 - 1 O 110/15
    Für einen hieraus abzuleitenden Anscheinsbeweis fehlt es insbesondere im Hinblick auf den subjektiven Tatbestand der groben Fahrlässigkeit an der erforderlichen Typizität des Geschehensablaufes (vgl. BGH NJW 2003, 1118, 1119; BGH NJW 1985, 2648; MüKo/Looschelders, VVG, 2. Aufl. 2016, § 81 Rd.172).
  • LG Düsseldorf, 17.07.2008 - 11 O 377/04

    Anspruch auf Zahlung einer Kaskoentschädigung für einen Verkehrsunfallschaden;

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2016 - 1 O 110/15
    Dabei wird die Verwendung unsicherer Bremsen mit der Folge eines Bremsversagens bei einem Anhänger zwar versicherungsrechtlich im Grundsatz als Gefahrerhöhung angesehen (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 17.07.2008 - 11 O 377/04 = juris Rd. 29; Armbrüster in Prölls/Martin, aaO., § 23 Rd. 81).
  • BGH, 16.06.2010 - IV ZR 229/09

    Gastronomie-Versicherer muss nicht das erhöhte Risiko einer Schutzgelderpressung

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2016 - 1 O 110/15
    Die Frage, ob sich diese durch einen Anhänger geschaffene Gefahrerhöhung indes auch auf die von dem mietvertraglichen Kaskoversicherungsschutz der Klägerin erfasste Zugmaschine erstreckt (vgl. zum Begriff der Gefahrerhöhung: BGH NJW 2015, 631 Rd.17; BGH NJW 2010, 3450 Rd.16), bedarf hier keiner jedoch keiner Vertiefung.
  • BGH, 10.09.2014 - IV ZR 322/13

    Versicherung einer Photovoltaikanlage auf einem Scheunendach: Zerstörung der

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2016 - 1 O 110/15
    Die Frage, ob sich diese durch einen Anhänger geschaffene Gefahrerhöhung indes auch auf die von dem mietvertraglichen Kaskoversicherungsschutz der Klägerin erfasste Zugmaschine erstreckt (vgl. zum Begriff der Gefahrerhöhung: BGH NJW 2015, 631 Rd.17; BGH NJW 2010, 3450 Rd.16), bedarf hier keiner jedoch keiner Vertiefung.
  • OLG Köln, 19.09.2000 - 9 U 43/00

    Telefonieren mit dem Handy bei schwierigen Verkehrsverhältnissen; Versicherung;

  • LG Berlin, 26.01.2011 - 4 O 184/10

    AGB eines Kraftfahrzeugmietvertrages: Wirksamkeit des Wegfalls der

  • BGH, 20.05.2009 - XII ZR 94/07

    Haftungsbeschränkung für den Mieter nach Art der Vollkaskoversicherung mit

  • BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 251/10

    Zur Zulässigkeit der Kündigung einer vom Wohnungsmieter separat angemieteten

  • OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99

    Autorecht; Diebstahl eines Mietwagens

  • OLG Rostock, 09.02.2004 - 3 U 85/03

    Zur Haftung des Mieters eines LKW für durch fehlerhaftes Betanken verursachten

  • LG Mühlhausen, 02.05.1994 - 4 O 84/93

    Überhöhte Geschwindigkeit bei dichtem Nebel als grobe Fahrlässigkeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.09.2011 - 3 Sa 241/11

    Schadensersatzansprüche, Unfall, Arbeitnehmerhaftung, Fahrlässigkeit, grobe,

  • OLG Koblenz, 09.09.2013 - 12 U 1198/12

    Formularmäßiger Kraftfahrzeugmietvertrag: Mieterhaftung bei grob fahrlässiger

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