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   LG Bonn, 29.04.2004 - 6 S 317/03   

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https://dejure.org/2004,24002
LG Bonn, 29.04.2004 - 6 S 317/03 (https://dejure.org/2004,24002)
LG Bonn, Entscheidung vom 29.04.2004 - 6 S 317/03 (https://dejure.org/2004,24002)
LG Bonn, Entscheidung vom 29. April 2004 - 6 S 317/03 (https://dejure.org/2004,24002)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kündigung "alter" Mietverträge

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 573 c Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 229 §§ 3 Abs. 10 und 5 Satz 2 EGBGB
    Kündigung "alter" Mietverträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkurrenzverhältnis zwischen der Übergangsvorschrift des Art. 229 § 3 Abs. 10 Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) und Art. 229 § 5 S. 2 EGBGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.2002 - II ZR 330/00

    Rechtsfolgen einer Verlängerungsklausel in einem Mietvertrag

    Auszug aus LG Bonn, 29.04.2004 - 6 S 317/03
    Verlängern sich Mietverhältnisse automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht bis zum vereinbarten Vertragsende gekündigt werden, so wird das Mietverhältnis nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Kammer folgt, unter Wahrung seiner Identität mit demselben Vertragsinhalt fortgesetzt (Urteil vom 29.04.2002 - II ZR 330/00 -, zitiert nach juris, veröffentlicht u.a. in BGHZ 150, 373 ff.).
  • LG Berlin, 19.08.2003 - 63 S 21/03
    Auszug aus LG Bonn, 29.04.2004 - 6 S 317/03
    Dem folgt die Kammer jedoch nicht (so auch Wiek, WuM 2004, 102, 103).
  • LG Bonn, 20.06.2005 - 6 S 151/04

    Zulässigkeit einer Quotenklausel bei einer unrenoviert überlassenen Wohnung;

    Die Kammer hat durch Urteil vom 29.04.2004 - 6 S 317/03 - ausgeführt, dass § 573 c Abs. 4 BGB ( n. F.) nicht anzuwenden ist, wenn die Kündigungsfristen vor dem 01.09.2001 durch Vertrag vereinbart worden sind, wie dies im vorliegenden Fall gegeben ist.
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