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   LG Bonn, 29.05.2018 - 3 O 332/15   

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https://dejure.org/2018,68217
LG Bonn, 29.05.2018 - 3 O 332/15 (https://dejure.org/2018,68217)
LG Bonn, Entscheidung vom 29.05.2018 - 3 O 332/15 (https://dejure.org/2018,68217)
LG Bonn, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - 3 O 332/15 (https://dejure.org/2018,68217)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 03.06.2015 - 32 W 12/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Befangenheitsgesuchs

    Auszug aus LG Bonn, 29.05.2018 - 3 O 332/15
    Entsprechendes gilt, wenn mit der Ablehnung verfahrensfremde, vom Sinn und Zweck des Ablehnungsrechts offensichtlich nicht erfasste Ziele verfolgt werden, sowie bei einem allein aus prozesstaktischen Erwägungen gestellten Ablehnungsgesuch (OLG Hamm, Beschluss vom 03.06.2015 - I-32 W 12/15, juris, Rn. 11).

    Wird das Rechtsinstitut der Richterablehnung in derartiger Weise eingesetzt, fehlt dem Befangenheitsgesuch ein Rechtsschutzinteresse, und es ist als unzulässig zu verwerfen (OLG Hamm, Beschluss vom 03.06.2015 - I-32 W 12/15, juris, Rn. 11).

  • VG Köln, 09.01.2018 - 7 K 6082/15
    Auszug aus LG Bonn, 29.05.2018 - 3 O 332/15
    Die Akten des LG Bonn (5 S 139/16), des AG Bonn (OO XVII OOO/OO), des AG Siegburg (313 F 109/17), des VG Köln (7 K 6082/15) sowie der StA Bonn (220 Js 525/15 SE) waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Gleichsam hat sich der Beklagte in dem verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit (VG Köln, 7 K 6082/15) über das Ruhen seiner X zu keinem Zeitpunkt auf eine psychische Erkrankung oder eine daraus resultierende Prozessunfähigkeit berufen.

  • LG Bonn, 19.12.2017 - 5 S 139/16
    Auszug aus LG Bonn, 29.05.2018 - 3 O 332/15
    Die Akten des LG Bonn (5 S 139/16), des AG Bonn (OO XVII OOO/OO), des AG Siegburg (313 F 109/17), des VG Köln (7 K 6082/15) sowie der StA Bonn (220 Js 525/15 SE) waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    So scheiterte eine Exploration durch den gerichtlichen Sachverständigen in dem Berufungsrechtsstreit vor dem Landgericht Bonn (5 S 139/16) daran, dass der Beklagte nicht zum vereinbarten Termin erschien.

  • BGH, 07.12.2006 - IX ZB 257/05

    Wiederaufnahme eines Insolvenzeröffnungsverfahrens

    Auszug aus LG Bonn, 29.05.2018 - 3 O 332/15
    Prozessfähigkeit ist die Fähigkeit, Prozesshandlungen selbst oder durch selbst bestellte Vertreter wirksam vorzunehmen oder entgegenzunehmen ("prozessuale Handlungsfähigkeit", vgl. BGH, Beschl. v. 07.12.2006 - IX ZB 257/05, ZIP 2007, 144 Rn. 11).
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus LG Bonn, 29.05.2018 - 3 O 332/15
    Dabei hat die Kammer nicht verkannt, dass die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung des abgelehnten Richters regelmäßig allerdings nur dann in Betracht kommt, wenn das Ablehnungsgesuch für sich allein - ohne jede weitere Aktenkenntnis - offenkundig keine Ablehnung zu begründen vermag (BVerfG, Kammerbeschluss v. 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11, juris Rn. 30).
  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 381/15

    Betreuungssache: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Auszug aus LG Bonn, 29.05.2018 - 3 O 332/15
    Fehlt es an einem dieser beiden Elemente, liegt kein freier, sondern nur ein natürlicher Wille vor (BGH 16.12.2015 - XII ZB 381/15, NJW-RR 2016, 579).
  • BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54

    Prozeßfähigkeit

    Auszug aus LG Bonn, 29.05.2018 - 3 O 332/15
    Für den Streit ist der angeblich Prozessunfähige als prozessfähig anzusehen (BGH, Urteil vom 24.09.1955 - IV ZR 162/54, BGHZ 18, 184, 190).
  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Auszug aus LG Bonn, 29.05.2018 - 3 O 332/15
    Bei der Prüfung ist das Gericht an die allgemeinen Beweisvorschriften nicht gebunden; es ist von Beweisanträgen unabhängig (keine subjektive Beweisführungslast) und überzeugt sich im Wege des Freibeweises (st. Rspr., vgl BGH, Urt. v. 04.11.1999 - III ZR 306/98, BGHZ 143, 122; Althammer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 56 ZPO Rn. 8; a.A. Lindacher, a.a.O., § 52 Rn. 4).
  • BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09

    Richterablehnung: Erledigung des Ablehnungsgesuchs trotz Anhörungsrüge gegen

    Auszug aus LG Bonn, 29.05.2018 - 3 O 332/15
    Gericht im Sinne dieser Regelung ist der durch seine geschäftsplanmäßigen Vertreter ergänzte Spruchkörper (BGH, Beschl. v. 15.06.2010 - XI ZB 33/09, NJW-RR 2011, 427 Rn. 15; Beschl. v. 05.03.2011 - I ZR 58/00).
  • BGH, 05.03.2001 - I ZR 58/00

    Besorgnis der Befangenheit wegen der Zugehörigkeit verschiedener Richter am BGH

    Auszug aus LG Bonn, 29.05.2018 - 3 O 332/15
    Gericht im Sinne dieser Regelung ist der durch seine geschäftsplanmäßigen Vertreter ergänzte Spruchkörper (BGH, Beschl. v. 15.06.2010 - XI ZB 33/09, NJW-RR 2011, 427 Rn. 15; Beschl. v. 05.03.2011 - I ZR 58/00).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14

    Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht: Feststellung

  • BGH, 08.01.2015 - V ZB 184/14

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 08.07.2015 - XII ZA 34/15

    Richterablehnung im Betreuungsverfahren: Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers;

  • OLG Köln, 29.09.2020 - 3 U 75/18

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Prozessfähigkeit einer

    Die Berufung des Beklagten gegen das am 29.05.2018 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - Az. 3 O 332/15 - wird zurückgewiesen.
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