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   LG Bonn, 29.07.2013 - 1 O 138/12   

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https://dejure.org/2013,62154
LG Bonn, 29.07.2013 - 1 O 138/12 (https://dejure.org/2013,62154)
LG Bonn, Entscheidung vom 29.07.2013 - 1 O 138/12 (https://dejure.org/2013,62154)
LG Bonn, Entscheidung vom 29. Juli 2013 - 1 O 138/12 (https://dejure.org/2013,62154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichliche Beeinträchtigung von berechtigten Erberwartungen eines Vertragserben durch Schenkungen des Erblassers; Erbeinsetzung durch Erbvertrag; Korrektur der erbvertraglichen Vereinbarung mit den Verfügungen des Erblassers zugunsten eines Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.01.1982 - IVa ZR 240/80

    Schutz des Vertragserben

    Auszug aus LG Bonn, 29.07.2013 - 1 O 138/12
    Hieraus aber folgt auch, dass die Benachteiligungsabsicht entgegen der Auffassung der Beklagten nicht damit verneint werden kann, dass die Vertragserbin der Beeinträchtigung ihrer Rechte zugestimmt habe (vgl. BGH NJW 1982, 1100 [1102]).

    (1) Ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers wäre zwar grundsätzlich anzuerkennen, wenn es dem Erblasser darum ging, sich die Pflege und Versorgung durch die Beklagte zu sichern (vgl. BGH NJW 1982, 1100).

    Ob sich aus den Gründen für die Benachteiligung des Vertragserben ein berechtigtes Eigeninteresse des Erblassers ergibt, ist vom Tatgericht in Abwägung mit der Bindung des Erblassers an den Erbvertrag einerseits und seiner Gründe andererseits unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände zueinander abzuwägen (vgl. zur Gesamtschau BGH NJW 1982, 1100; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 883 [884]).

  • OLG Köln, 30.09.1991 - 2 W 140/91

    Anspruch auf Herausgabe eines Sparguthabens bzw. eines Sparbuches auf Grund eines

    Auszug aus LG Bonn, 29.07.2013 - 1 O 138/12
    Es obliegt sodann der Beklagten als beschenkter dritter Person, die sich aus diesem fehlenden Eigeninteresse ergebende Vermutung einer neben der Begünstigungsabsicht gleichzeitig vorhandenen Benachteiligungsabsicht durch die Darlegung von Umständen zu erschüttern, die für ein lebzeitiges Eigeninteresse sprechen (vgl. BGH NJW 1986, 1755; OLG Köln, B. v. 30.9.1991 - 2 W 140/91 - zitiert nach juris).

    Ist dies geschehen, hat der Vertragserbe diese Umstände zu widerlegen und damit die Begünstigungsabsicht zu beweisen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1992, 200).

    Denn es reicht nicht aus, wenn der Erblasser aufgrund eines Sinneswandels nach Abschluss des Erbvertrages engere personale Bindungen zur Beschenkten entwickelt hat und dieser Zuneigung durch die Schenkung Ausdruck verleihen möchte (vgl. OLG Köln ZEV 2000, 106; OLG Köln, NJW-RR 1992, 200).

  • OLG Köln, 28.06.1999 - 16 U 7/99

    Nachweis der Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers

    Auszug aus LG Bonn, 29.07.2013 - 1 O 138/12
    Denn mit der Absicht, den Beschenkten zu begünstigen, ist die Absicht, den Erblasser zu benachteiligen, meist untrennbar verbunden und wäre praktisch immer gegeben, wenn nicht zusätzlich ein rechtmissbräuchliches Verhalten gefordert würde (vgl. OLG Köln ZEV 2000, 106).

    Denn es reicht nicht aus, wenn der Erblasser aufgrund eines Sinneswandels nach Abschluss des Erbvertrages engere personale Bindungen zur Beschenkten entwickelt hat und dieser Zuneigung durch die Schenkung Ausdruck verleihen möchte (vgl. OLG Köln ZEV 2000, 106; OLG Köln, NJW-RR 1992, 200).

  • OLG Köln, 26.11.2008 - 2 U 8/08

    Begriff der beeinträchtigenden Schenkung; Rückabwicklung der Zuwendung einer

    Auszug aus LG Bonn, 29.07.2013 - 1 O 138/12
    Durch die Änderung der Bezugsberechtigung wurde der Vermögenswert seinem Vermögen entzogen (vgl. OLG Köln, U. v. 26.11.2008 - 2 U 8/08 - zitiert nach juris).

    b) Die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers trifft grundsätzlich die Klägerin (vgl. OLG Köln, U. v. 26.11.2008 - 2 U 8/08 - zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 16.03.1994 - 19 U 159/93

    Voraussetzungen eines lebzeitigen Eigeninteresses an Schenkung des Erblassers)

    Auszug aus LG Bonn, 29.07.2013 - 1 O 138/12
    Ein lebzeitiges Eigeninteresse ist dann anzunehmen, wenn nach dem Urteil eines objektiven Beobachters die Verfügung in Anbetracht der gegebenen Umstände auch unter Berücksichtigung der erbvertraglichen Bindung als billigenswert und gerechtfertigt erscheint (vgl. OLG Köln, B. v. 16.3.1994 - 19 U 159/93 - zitiert nach juris).

    Zwar kann ein anerkennenswertes Eigeninteresse des Erblassers auch in einer Schenkung als Dank für geleistete leistende Dienste, Pflege oder Hilfe bestehen (vgl. OLG Köln, B. v. 16.3.1994 - 19 U 159/93 - zitiert nach juris).

  • BGH, 28.04.2010 - IV ZR 73/08

    Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus LG Bonn, 29.07.2013 - 1 O 138/12
    Die Kammer stützt sich hierbei auch auf die parallele Handhabung der schenkweisen Zuwendung einer Todesfallleistung im Rahmen der jüngeren höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Pflichtteilsergänzungsanspruch (vgl. BGH, U. v. 28.4.2010 - IV ZR 73/08 - Rn. 14 - zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 06.12.2004 - 12 U 14/04

    Erbvertrag: Anspruch des Vertragserben auf Rückgewähr einer Schenkung des

    Auszug aus LG Bonn, 29.07.2013 - 1 O 138/12
    Ob sich aus den Gründen für die Benachteiligung des Vertragserben ein berechtigtes Eigeninteresse des Erblassers ergibt, ist vom Tatgericht in Abwägung mit der Bindung des Erblassers an den Erbvertrag einerseits und seiner Gründe andererseits unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände zueinander abzuwägen (vgl. zur Gesamtschau BGH NJW 1982, 1100; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 883 [884]).
  • BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 168/82

    § 2287 BGB - Verhältnis zum Pflichtteilsanspruch des Beschenkten

    Auszug aus LG Bonn, 29.07.2013 - 1 O 138/12
    Dagegen ist der spezifische Anwendungsbereich des § 2287 BGB eröffnet, wenn die Verfügung des Erblassers ihrem Gehalt nach auf eine Korrektur des Erbvertrags angelegt war (vgl. BGH NJW 1984, 121 [122]).
  • BGH, 26.02.1986 - IVa ZR 87/84

    Auskunftsrecht des Vertragserben

    Auszug aus LG Bonn, 29.07.2013 - 1 O 138/12
    Es obliegt sodann der Beklagten als beschenkter dritter Person, die sich aus diesem fehlenden Eigeninteresse ergebende Vermutung einer neben der Begünstigungsabsicht gleichzeitig vorhandenen Benachteiligungsabsicht durch die Darlegung von Umständen zu erschüttern, die für ein lebzeitiges Eigeninteresse sprechen (vgl. BGH NJW 1986, 1755; OLG Köln, B. v. 30.9.1991 - 2 W 140/91 - zitiert nach juris).
  • LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 388/14

    Anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers für Zuwendungen;

    Mit am 29.07.2013 verkündeter Entscheidung verurteilte das Landgericht Bonn - 1 O 138/12 - die Zeugin L zur Zahlung von 121.518,00 EUR an die Beklagte.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze, die zu den Akten gereichten Unterlagen, den Inhalt des am 04.12.2015 verkündeten Teilurteils sowie auf den Inhalt der beigezogenen Akten des Landgerichts Bonn 1 O 138/12 Bezug genommen.

    Dieser Teilbetrag von 93.154,06 EUR ist der Beklagten auch in dem Rechtsstreit 1 O 138/12 durch das am 29.07.2013 verkündete rechtskräftige Urteil des Landgerichts Bonn zugesprochen worden (vgl. S.12 der Entscheidungsgründe unter 5. = Bl.359R d. Beiakten).

    Dieser Teilbetrag von 27.978,00 EUR ist der Beklagten ebenfalls in dem Rechtsstreit 1 O 138/12 zugesprochen worden (vgl. S.12 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 29.07.2013, aaO.).

  • OLG Köln, 29.10.2014 - 11 U 121/13

    Beeinträchtigungen der Vertragserbin durch Zuwendungen an die Lebensgefährtin des

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 29.07.2013 - 1 O 138/12 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
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