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   LG Bonn, 29.07.2015 - 6 T 141/15   

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https://dejure.org/2015,45846
LG Bonn, 29.07.2015 - 6 T 141/15 (https://dejure.org/2015,45846)
LG Bonn, Entscheidung vom 29.07.2015 - 6 T 141/15 (https://dejure.org/2015,45846)
LG Bonn, Entscheidung vom 29. Juli 2015 - 6 T 141/15 (https://dejure.org/2015,45846)
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  • AG Duisburg, 26.07.2008 - 62 IN 36/02

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter

    Auszug aus LG Bonn, 29.07.2015 - 6 T 141/15
    Jedoch ging es - soweit ersichtlich - in allen entsprechend entschiedenen Fällen (AG Duisburg NZI 2008, 628; BVerfG a.a.O.; BGH MDR 2008, 642) um solche Fristversäumnisse, die ihren Ursprung in einer Fehlbehandlung des Verfahrens durch das Gericht hatten (unterbliebene Belehrung, übersehenes Zulässigkeitserfordernis für eine Berufung; Zustellung einer fehlerhaften Urteilsausfertigung).
  • BVerfG, 15.04.2004 - 1 BvR 622/98

    Verletzung des Gebots des fairen Verfahrens durch widersprüchliches Verhalten des

    Auszug aus LG Bonn, 29.07.2015 - 6 T 141/15
    Zwar kann es verfassungsrechtlich geboten sein, hiervon bei Verletzung des Gebots des fairen Verfahrens eine Ausnahme zu machen (BVerfG Beschl. 15.04.2004, 1 BvR 622/98).
  • BGH, 03.04.2014 - IX ZB 93/13

    Rechte der Insolvenzgläubiger nach Restschuldbefreiung: Erteilung einer

    Auszug aus LG Bonn, 29.07.2015 - 6 T 141/15
    Vorsorglich wird der Schuldner auf eine neuere Entscheidung des BGH hingewiesen (Beschluss 03.04.2014, Az. IX ZB 93/13), dass es bei einer Beschränkung des Widerspruchs auf den Rechtsgrund vor einer Zwangsvollstreckung aus der Tabelle keiner Feststellungsklage des Gläubigers mehr bedarf, sondern der Schuldner sich seinerseits im Wege der Vollstreckungsabwehrklage auf die erteilte Restschuldbefreiung berufen muss und in diesem Zusammenhang die Frage des Rechtsgrundes zu klären ist.
  • BGH, 20.02.2008 - XII ZB 179/07

    Rechtsfolgen der Überschreitung der Höchstfrist von einem Jahr für die

    Auszug aus LG Bonn, 29.07.2015 - 6 T 141/15
    Jedoch ging es - soweit ersichtlich - in allen entsprechend entschiedenen Fällen (AG Duisburg NZI 2008, 628; BVerfG a.a.O.; BGH MDR 2008, 642) um solche Fristversäumnisse, die ihren Ursprung in einer Fehlbehandlung des Verfahrens durch das Gericht hatten (unterbliebene Belehrung, übersehenes Zulässigkeitserfordernis für eine Berufung; Zustellung einer fehlerhaften Urteilsausfertigung).
  • BGH, 19.03.2013 - VI ZB 68/12

    Berufungs- und Berufungsbegründungsfristversäumung nach Prozesskostenhilfegesuch:

    Auszug aus LG Bonn, 29.07.2015 - 6 T 141/15
    Die Ausschlussfrist soll zwischen den Beteiligten für Rechtssicherheit sorgen und gilt daher absolut (BGH NJW 2013, 1684 f.).
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