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   LG Bonn, 29.08.2013 - 12 T 309/13   

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LG Bonn, 29.08.2013 - 12 T 309/13 (https://dejure.org/2013,26816)
LG Bonn, Entscheidung vom 29.08.2013 - 12 T 309/13 (https://dejure.org/2013,26816)
LG Bonn, Entscheidung vom 29. August 2013 - 12 T 309/13 (https://dejure.org/2013,26816)
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  • LG Bonn, 23.05.2012 - 38 T 1532/10

    Ordnungsgeld wegen verspäteter Einreichung der Jahresabschlussunterlagen bei

    Auszug aus LG Bonn, 29.08.2013 - 12 T 309/13
    Das Verschulden des von der Beschwerdeführerin beauftragten Steuerberaters, der meinte, eine Veröffentlichung der deutschen Rechnungslegungsunterlagen sei angezeigt, ist der Beschwerdeführerin nicht zuzurechnen (vgl. LG Bonn, Beschlüsse vom 06.06.2013, 31 T 59/13; 23.05.2012, 38 T 1532/10; 21.01.2011, 35 T 1158/10).
  • LG Bonn, 06.06.2013 - 31 T 59/13

    Keine Pflicht zur Überprüfung der rechtzeitigen Offenlegung der

    Auszug aus LG Bonn, 29.08.2013 - 12 T 309/13
    Das Verschulden des von der Beschwerdeführerin beauftragten Steuerberaters, der meinte, eine Veröffentlichung der deutschen Rechnungslegungsunterlagen sei angezeigt, ist der Beschwerdeführerin nicht zuzurechnen (vgl. LG Bonn, Beschlüsse vom 06.06.2013, 31 T 59/13; 23.05.2012, 38 T 1532/10; 21.01.2011, 35 T 1158/10).
  • LG Bonn, 21.01.2011 - 35 T 1158/10

    Voraussetzungen für die Zurechnung fremden Verschuldens gegenüber einer

    Auszug aus LG Bonn, 29.08.2013 - 12 T 309/13
    Das Verschulden des von der Beschwerdeführerin beauftragten Steuerberaters, der meinte, eine Veröffentlichung der deutschen Rechnungslegungsunterlagen sei angezeigt, ist der Beschwerdeführerin nicht zuzurechnen (vgl. LG Bonn, Beschlüsse vom 06.06.2013, 31 T 59/13; 23.05.2012, 38 T 1532/10; 21.01.2011, 35 T 1158/10).
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