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   LG Bonn, 29.11.2012 - 6 S 72/12   

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https://dejure.org/2012,56948
LG Bonn, 29.11.2012 - 6 S 72/12 (https://dejure.org/2012,56948)
LG Bonn, Entscheidung vom 29.11.2012 - 6 S 72/12 (https://dejure.org/2012,56948)
LG Bonn, Entscheidung vom 29. November 2012 - 6 S 72/12 (https://dejure.org/2012,56948)
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  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus LG Bonn, 29.11.2012 - 6 S 72/12
    Mit dem Tod eines Insolvenzschuldners gehen sowohl das Regelinsolvenzverfahren als auch das Verbraucherinsolvenzverfahren in das Nachlassinsolvenzverfahren über (BGH, Beschluss v. 22.01.2004, NJW 2004, 1444 ff. und BGH, Beschluss v. 21.02.2008, NJW-RR 2008, 873 ff.).

    Dieser Übergang erfolgt nahtlos ohne Unterbrechung, neuer Schuldner ist der Erbe (BGH, Beschluss v. 22.01.2004, NJW 2004, 1444 ff.).

  • AG Waldbröl, 27.03.2012 - 6 C 251/11

    Fortsetzung des Wohnraum-Mietverhältnisses mit dem Alleinerben

    Auszug aus LG Bonn, 29.11.2012 - 6 S 72/12
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Waldbröl vom 27.03.2012 - 6 C 251/11 - wird zurückgewiesen.

    Hiergegen wendet sich der Beklagte mit seiner Berufung und beantragt, unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Waldbröl vom 27.03.2012 - 6 C 251/11 - die Klage abzuweisen.

  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 101/53
    Auszug aus LG Bonn, 29.11.2012 - 6 S 72/12
    Zwar darf das mit der Sache befasste Gericht über einen derartigen Vorbehalt sachlich entscheiden, es muss es jedoch nicht (so bereits BGH, NJW 1954, 635; s. auch Musielak, Zivilprozessordnung, 9. Aufl., § 780 ZPO, Rdnr. 7; Stöber, in: Zöller, Zivilprozessordnung, § 780 ZPO, Rdnr. 15).
  • BGH, 21.02.2008 - IX ZB 62/05

    Überleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens in ein Nachlassinsolvenzverfahren

    Auszug aus LG Bonn, 29.11.2012 - 6 S 72/12
    Mit dem Tod eines Insolvenzschuldners gehen sowohl das Regelinsolvenzverfahren als auch das Verbraucherinsolvenzverfahren in das Nachlassinsolvenzverfahren über (BGH, Beschluss v. 22.01.2004, NJW 2004, 1444 ff. und BGH, Beschluss v. 21.02.2008, NJW-RR 2008, 873 ff.).
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