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   LG Bonn, 30.05.2014 - 5 S 202/12   

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LG Bonn, 30.05.2014 - 5 S 202/12 (https://dejure.org/2014,57077)
LG Bonn, Entscheidung vom 30.05.2014 - 5 S 202/12 (https://dejure.org/2014,57077)
LG Bonn, Entscheidung vom 30. Mai 2014 - 5 S 202/12 (https://dejure.org/2014,57077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • AG Bonn - 114 C 235/11
  • LG Bonn, 30.05.2014 - 5 S 202/12
 
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  • BGH, 12.10.1993 - X ZR 65/92

    Schätzung des Schadens bei feststehendem Haftungsgrund und Schadenseintritt;

    Auszug aus LG Bonn, 30.05.2014 - 5 S 202/12
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine Schadensersatzklage nicht abgewiesen werden darf, sondern ein Mindestschaden zu ermitteln ist, wenn die Schadensersatzpflicht dem Grunde nach feststeht und der Gläubiger lediglich die Schadenshöhe nicht hinreichend konkret darzulegen oder zu beweisen vermag (vgl. BGH, NJW 1994, 663; NJW-RR 2000, 1340; NJW 2005, 3348 (3349)).
  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 337/02

    Rechtsfolgen der Vereitelung des Aufmaßes durch Fertigstellung des Bauvorhabens

    Auszug aus LG Bonn, 30.05.2014 - 5 S 202/12
    Dieselben Erwägungen treffen jedoch auch dort zu, wo unstreitig oder bewiesen ist, dass ein Werkunternehmer auf der Grundlage einer Stundenlohnvereinbarung Leistungen erbracht hat und es ihm nunmehr lediglich nicht gelingt, den dabei entstandenen Zeitaufwand nachzuweisen (ähnlich BGH, NJW-RR 2004, 1384 (1385)).
  • BGH, 26.07.2005 - X ZR 134/04

    Anforderungen an die Schadensermittlung

    Auszug aus LG Bonn, 30.05.2014 - 5 S 202/12
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine Schadensersatzklage nicht abgewiesen werden darf, sondern ein Mindestschaden zu ermitteln ist, wenn die Schadensersatzpflicht dem Grunde nach feststeht und der Gläubiger lediglich die Schadenshöhe nicht hinreichend konkret darzulegen oder zu beweisen vermag (vgl. BGH, NJW 1994, 663; NJW-RR 2000, 1340; NJW 2005, 3348 (3349)).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus LG Bonn, 30.05.2014 - 5 S 202/12
    Üblich ist diejenige Vergütung, die für Leistungen gleicher Art und Güte sowie gleichen Umfangs am Leistungsort nach allgemein anerkannter Auffassung bezahlt werden muss (vgl. BGH, NJW 2006, 2472; 2004, 3484 (3486)).
  • BGH, 01.02.2000 - X ZR 222/98

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung

    Auszug aus LG Bonn, 30.05.2014 - 5 S 202/12
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine Schadensersatzklage nicht abgewiesen werden darf, sondern ein Mindestschaden zu ermitteln ist, wenn die Schadensersatzpflicht dem Grunde nach feststeht und der Gläubiger lediglich die Schadenshöhe nicht hinreichend konkret darzulegen oder zu beweisen vermag (vgl. BGH, NJW 1994, 663; NJW-RR 2000, 1340; NJW 2005, 3348 (3349)).
  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 173/01

    Rechte des Herausgabeschuldners bei durch die Herausgabeverweigerung entstandenen

    Auszug aus LG Bonn, 30.05.2014 - 5 S 202/12
    Üblich ist diejenige Vergütung, die für Leistungen gleicher Art und Güte sowie gleichen Umfangs am Leistungsort nach allgemein anerkannter Auffassung bezahlt werden muss (vgl. BGH, NJW 2006, 2472; 2004, 3484 (3486)).
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