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LG Bonn, 30.08.2022 - 28 Ns 26/21 |
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Verfahrensgang
- LG Bonn, 30.08.2022 - 28 Ns 26/21
- OLG Köln, 28.09.2022 - 2 Ws 484/22
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 28.09.2022 - 2 Ws 484/22
Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers; Kein Ermessen der Strafkammer …
auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten vom 02.09.2022 gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 8. großen Jugendkammer - als Berufungskammer - des Landgerichts J. vom 30.08.2022 (28 Ns 26/21), durch den der Antrag des Verurteilten auf Entpflichtung von Rechtsanwalt G. als Pflichtverteidiger abgelehnt worden ist, unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht K., der Richterin am Oberlandesgericht X. und der Richterin am Landgericht Y.Mit Beschluss vom 30.08.2022 (28 Ns 26/21) hat der Vorsitzende der Berufungskammer den Antrag des Verurteilten auf Entpflichtung von Rechtsanwalt G. als Pflichtverteidiger abgelehnt.
Die gemäß § 143 a Abs. 4 StPO statthafte und auch im Übrigen (§ 311 Abs. 2 StPO) zulässige sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Vorsitzenden der Berufungskammer vom 30.08.2022 (28 Ns 26/21) ist begründet.