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   LG Bonn, 31.01.2019 - 29 KLs 1/18   

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LG Bonn, 31.01.2019 - 29 KLs 1/18 (https://dejure.org/2019,67848)
LG Bonn, Entscheidung vom 31.01.2019 - 29 KLs 1/18 (https://dejure.org/2019,67848)
LG Bonn, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 29 KLs 1/18 (https://dejure.org/2019,67848)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 16.12.1999 - B 14 KG 1/99 R

    Kein Kindergeld für einen entsandten mazedonischen Staatsangehörigen

    Auszug aus LG Bonn, 31.01.2019 - 29 KLs 1/18
    Insoweit weicht der vorliegende Sachverhalt von dem der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16.12.1999 - B 14 KG 1/99 - zugrunde liegenden Sachverhalt ab, weil dort die Verbindungsstellen in Bezug auf das deutsch-jugoslawische Sozialversicherungsabkommen die vorrangige Prüfung der Entsendevoraussetzungen durch den Träger des Entsendestaates ausdrücklich vereinbart hatten (vgl. hierzu auch LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.10.2009 - L 2 U 46/09, juris).

    Deutsche Sozialleistungsträger und deutsche Gerichte sind daher berechtigt, zu überprüfen, ob die türkische W oder V das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen als solches richtig angewandt haben, insbesondere ob die Mindestvoraussetzungen für eine Entsendung nach diesem Abkommen vorliegen (vgl. BSG, Urt. v. 16.11.1999 - B 14 KG 1/99, juris).

    Die Bindungswirkung türkischer Entsendebescheinigungen findet danach jedenfalls dort eine Grenze, wo die Bescheinigungen gemessen an dem Wortlaut des Abkommens offensichtlich unzutreffend sind (vgl. BGH, Urteil vom 24.10.2007 - 1 StR 189/07, juris, für das deutsch-ungarische Sozialversicherungsabkommen; BSG, Urt. v. 16.11.1999 - B 14 KG 1/99, juris).

  • BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der vorenthaltenen

    Auszug aus LG Bonn, 31.01.2019 - 29 KLs 1/18
    Eine vorübergehende Entsendung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 liegt deshalb bereits nach dem Wortlaut des Abkommens nur vor, wenn der türkische Arbeitnehmer im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnis in der Türkei vorübergehend in Deutschland beschäftigt wird, er also - jedenfalls im Grundsatz - über die Zeit seiner Beschäftigung in Deutschland hinaus für das entsendende türkische Unternehmen auch an dessen Sitz in der Türkei tätig ist (vgl. SG Berlin, Beschluss vom 8. Juni 2018 - S 81 BA 180/18 ER, juris; BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352).

    i) Eine solche offensichtliche Unrichtigkeit der Entsendebescheinigungen, die jegliche Bindungswirkung ausschließt, liegt aufgrund des Wortlauts des Art. 6 Abs. 1 des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens jedenfalls dann vor, wenn einem türkischen Unternehmen Entsendebescheinigungen ausgestellt werden, welches Bauarbeiter ausschließlich in Deutschland beschäftigt, keinerlei Bauleistungen in der Türkei erbringt und bei dem deshalb noch nicht einmal die Möglichkeit einer Beschäftigung türkischer Arbeitnehmer in der Türkei besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, juris).

    k) Zusammenfassend ergibt sich, dass sowohl nach Art. 6 Abs. 1 des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens als auch nach § 5 Abs. 1 SGB IV für die entsandten türkischen Arbeitnehmer eine Sozialversicherungsplicht in Deutschland nur dann nicht besteht, wenn das entsendende Unternehmen Bauleistungen auch in der Türkei erbringt und es sich insoweit um ein "echtes" türkisches Bauunternehmen handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, juris).

  • BGH, 04.03.1993 - 1 StR 16/93

    Folgen des Fehlens von konkreten Feststellungen über die Vorstellungen der

    Auszug aus LG Bonn, 31.01.2019 - 29 KLs 1/18
    Nur so werde dem Revisionsgericht die Nachprüfung der Höhe der den Sozialversicherungsträgern vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge ermöglicht (BGH, Beschl. v. 04.03.1993 - 1 StR 16/93; Urt. v. 11. August 2010 - 1 StR 199/10).

    Die Kammer meint zwar, dass derartige Feststellungen jedenfalls dann im Urteil überflüssig sind, wenn - wie hier - Normalarbeitsverhältnisse und keine geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in Rede stehen (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 04.03.1993 - 1 StR 16/93; Urt. v. 20.03.1996 - 2 StR 4/96) und das Tatgericht zudem überprüft und feststellt, dass die Beitragsbemessungsgrenze bei jedem Arbeitnehmer beachtet wurde.

  • BSG, 07.11.1996 - 12 RK 79/94

    Einstrahlung - Entsendung - Konzernintern - Inländische Tochtergesellschaft

    Auszug aus LG Bonn, 31.01.2019 - 29 KLs 1/18
    Voraussetzung ist, dass der Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses im Ausland - vorliegend mithin in der Türkei - verbleibt (vgl. BT-Drucks. 7/4122, S. 30 zu § 4; BSG, Urt. v. 07.11.1996 - 12 RK 79/94; BSG, Urt. v. 05.12.2006 - B 11a AL 3/06 R; Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht/Zieglmeier, 99. EL Mai 2018, § 5 SGB IV Rn. 6).

    In diesem Fall liegt für Arbeitnehmer, die den Betriebszweck verwirklichen, der Schwerpunkt ihres Beschäftigungsverhältnisses bei diesem Betrieb in Deutschland (BSG, Urt. v. 07.11.1996 - 12 RK 79/94; vgl. auch BSG, Urt. v. 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R).

  • BGH, 24.10.2007 - 1 StR 189/07

    Mögliche Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz

    Auszug aus LG Bonn, 31.01.2019 - 29 KLs 1/18
    Die Bindungswirkung türkischer Entsendebescheinigungen findet danach jedenfalls dort eine Grenze, wo die Bescheinigungen gemessen an dem Wortlaut des Abkommens offensichtlich unzutreffend sind (vgl. BGH, Urteil vom 24.10.2007 - 1 StR 189/07, juris, für das deutsch-ungarische Sozialversicherungsabkommen; BSG, Urt. v. 16.11.1999 - B 14 KG 1/99, juris).
  • BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10

    Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Auszug aus LG Bonn, 31.01.2019 - 29 KLs 1/18
    Nur so werde dem Revisionsgericht die Nachprüfung der Höhe der den Sozialversicherungsträgern vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge ermöglicht (BGH, Beschl. v. 04.03.1993 - 1 StR 16/93; Urt. v. 11. August 2010 - 1 StR 199/10).
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 252/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Fristbeginn)

    Auszug aus LG Bonn, 31.01.2019 - 29 KLs 1/18
    Die bei der Kompensationsentscheidung zugrunde zu legende Dauer des Verfahrens hat die Kammer ausgehend von dem Zeitpunkt bewertet, in dem der Angeklagte Kenntnis davon erhielt, dass wegen einer Straftat gegen ihn ermittelt wird (vgl. BGH, Besch. Vom 23.07.2008 - 2 StR 252/08, juris).
  • BGH, 28.02.2007 - 5 StR 544/06

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Berechnungsdarstellung der verkürzten Beiträge

    Auszug aus LG Bonn, 31.01.2019 - 29 KLs 1/18
    Da allein die Darlegung der Anzahl der Arbeitnehmer im Urteil nach Auffassung der Kammer keinen Erkenntnisgewinn für das Revisionsgericht mit sich bringt, dürfte die Rechtsprechung dahingehend zu verstehen sein, dass für jeden sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer die Beschäftigungszeiten, die individuelle Höhe des Lohnes und die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge darzulegen sind (vgl. BGH, Beschl. v. 28.02.2007 - 5 StR 544/06; Möhrenschlager in: Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2012, § 266a Rn. 39).
  • FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 4 K 330/98

    Verlustgefahr bei Giroüberweisung

    Auszug aus LG Bonn, 31.01.2019 - 29 KLs 1/18
    Die Staatsanwaltschaft hat hierzu auf die Entscheidung des BFH vom 14.02.2001, Az.: 4 K 330/98, verwiesen.
  • BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96

    Verurteilung - Angaben über die Anzahl der Beschäftigten - Beschäftigungszeiten -

    Auszug aus LG Bonn, 31.01.2019 - 29 KLs 1/18
    Die Kammer meint zwar, dass derartige Feststellungen jedenfalls dann im Urteil überflüssig sind, wenn - wie hier - Normalarbeitsverhältnisse und keine geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in Rede stehen (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 04.03.1993 - 1 StR 16/93; Urt. v. 20.03.1996 - 2 StR 4/96) und das Tatgericht zudem überprüft und feststellt, dass die Beitragsbemessungsgrenze bei jedem Arbeitnehmer beachtet wurde.
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

  • BFH, 16.02.1996 - I R 73/95

    Sozialabgaben - Hinterzogene Lohnsteuer

  • BSG, 21.01.1993 - 13 RJ 7/91

    Sozialversicherungsabkommen - Ausländische Versicherungszeiten - Verschiedene

  • BGH, 24.10.2007 - 1 StR 160/07

    Mögliche Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz

  • BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 3/06 R

    Arbeitslosengeld - Anspruchsdauer - Versicherungspflicht -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.08.2009 - L 2 U 136/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - zwischenstaatliches Recht - deutsch-polnisches

  • BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung -

  • BGH, 07.03.2007 - 1 StR 301/06

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt bei einem durch türkische Scheinfirmen

  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R

    Unfallversicherungsschutz - Entsendung - Ausstrahlung - Auslandsbeschäftigung -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2009 - L 2 U 46/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Entsendung - Sozialversicherungspflicht

  • SG Berlin, 08.06.2018 - S 81 BA 180/18

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen und Säumniszuschlägen im

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