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   LG Bonn, 31.03.2011 - 9 O 411/10   

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https://dejure.org/2011,34156
LG Bonn, 31.03.2011 - 9 O 411/10 (https://dejure.org/2011,34156)
LG Bonn, Entscheidung vom 31.03.2011 - 9 O 411/10 (https://dejure.org/2011,34156)
LG Bonn, Entscheidung vom 31. März 2011 - 9 O 411/10 (https://dejure.org/2011,34156)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schreiben mit dem Inhalt "Dem Gewinner, Herr W, werden 17.300,00 EUR per Scheck ausgezahlt." als Gewinnzusage; Schreiben mit dem Inhalt "Herzlichen Glückwunsch! Sie, Herr W, haben 17.300,00 EUR gewonnen!" als Gewinnzusage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 13; BGB § 14; BGB § 661a
    Schreiben mit dem Inhalt "Dem Gewinner, Herr W, werden 17.300,00 EUR per Scheck ausgezahlt." als Gewinnzusage; Schreiben mit dem Inhalt "Herzlichen Glückwunsch! Sie, Herr W, haben 17.300,00 EUR gewonnen!" als Gewinnzusage

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 226/03

    Anforderungen an die Annahme einer Gewinnzusage

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2011 - 9 O 411/10
    Für die auf eine Gewinnzusage im Sinne des § 661 a BGB gestützte Klage gegen eine (natürliche oder juristische) Person, die, wie hier die Antragsgegnerin, in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 ansässig ist, besteht am Wohnsitz des klagenden Verbrauchers - d.h. hier am Wohnsitz des Antragstellers in C/Bundesrepublik Deutschland die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 13, 14 EuGVÜ) ( BGH NJW 2004, 1652-1653 zitiert nach juris; Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom 10.03.2005, 21 W 12/05, zitiert nach juris; Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28.11.2002, III ZR 102/02, zitiert nach juris).

    § 661 a BGB ist nicht verfassungswidrig; es besteht kein Anlass, gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19.02.2004, III ZR 226/03).

  • OLG Köln, 18.03.2010 - 21 U 2/10

    Versandfirma zur Zahlung von 13.400,-- Euro aus "Offizieller Gewinnmitteilung"

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2011 - 9 O 411/10
    Auf das subjektive Verständnis der Zusendung durch den Empfänger kommt es hingegen nicht an (Bundesgerichtshof a.a.O.; Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 18.03.2010, 21 U 2/10, zitiert nach juris; Sprau in: Palandt, BGB, 70. Aufl. § 661 a, Rn. 2; Oberlandesgericht Hamm a.a.O.).
  • LG Aachen, 28.10.2009 - 11 O 417/08

    Gewinnzusage

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2011 - 9 O 411/10
    Dass der Empfänger noch nahe liegende Tätigkeiten ausführen muss, schadet nicht (Urteil des Landgerichts Aachen vom 28.10.2009, 11 O 417/08, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05

    Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Gewinnzusage

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2011 - 9 O 411/10
    Für die auf eine Gewinnzusage im Sinne des § 661 a BGB gestützte Klage gegen eine (natürliche oder juristische) Person, die, wie hier die Antragsgegnerin, in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 ansässig ist, besteht am Wohnsitz des klagenden Verbrauchers - d.h. hier am Wohnsitz des Antragstellers in C/Bundesrepublik Deutschland die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 13, 14 EuGVÜ) ( BGH NJW 2004, 1652-1653 zitiert nach juris; Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom 10.03.2005, 21 W 12/05, zitiert nach juris; Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28.11.2002, III ZR 102/02, zitiert nach juris).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2011 - 9 O 411/10
    Für die auf eine Gewinnzusage im Sinne des § 661 a BGB gestützte Klage gegen eine (natürliche oder juristische) Person, die, wie hier die Antragsgegnerin, in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 ansässig ist, besteht am Wohnsitz des klagenden Verbrauchers - d.h. hier am Wohnsitz des Antragstellers in C/Bundesrepublik Deutschland die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 13, 14 EuGVÜ) ( BGH NJW 2004, 1652-1653 zitiert nach juris; Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom 10.03.2005, 21 W 12/05, zitiert nach juris; Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28.11.2002, III ZR 102/02, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 10.11.2011 - 7 U 72/11

    Anforderungen an eine Gewinnzusage oder eine vergleichbare Mitteilung i.S. von §

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 31.3.2011 - 9 O 411/10 - wird zurückgewiesen.
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